Die ABC-GbR vermietet ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Gesellschafter B hat seine Beteiligung an der GbR im Betriebsvermögen seines gewerblichen Einzelunternehmens Immobilienverwaltung ausgewiesen. Er ermittelt den Gewinn durch Bilanzierung.

Die GbR hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 01 zutreffend durch Einnahmen-Überschussrechnung i. H. v. 27.000 EUR ermittelt. Hiervon entfallen auf die Gesellschafter jeweils 1/3 = 9.000 EUR.

Bei der GbR liegen in 01 noch folgende weitere Umstände vor: Es steht noch Miete i. H. v. 3.000 EUR aus. In 01 wurde Heizöl eingekauft und als Werbungskosten i. H. v. 6.000 EUR abgezogen; davon war am 31.12.01 noch Öl im Wert von 3.600 EUR im Tank. Zudem läuft ein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht gegen einen Mieter; das Urteil steht noch aus, ebenso liegt noch keine Rechnung des Rechtsanwalts vor. Hierfür drohen der GbR Kosten über 4.500 EUR. Eine Handwerkerrechnung vom Dezember über 900 EUR wurde erst am 20.01.02 bezahlt. Gesellschafter B hat in 01 für erbrachte Verwaltungsarbeiten 4.800 EUR erhalten.

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