Rz. 848
Motive der Umwandlung können sein:[1]
- Ausschluss der unbeschränkten persönlichen Haftung.
- In Fällen der Betriebsaufspaltung zwecks Vermeidung der Realisierung der stillen Reserven wegen Wegfalls der sachlichen und/oder persönlichen Verpflichtung.
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