Zwischen

Herrn/Frau/Firma ...

- im Folgenden Franchisegeber genannt -

und

Herrn/Frau/Firma ...

- im Folgenden Franchisenehmer genannt -

wird folgender Vertriebsfranchisevertrag geschlossen:

Präambel

Der Franchisegeber hat auf Grund jahrelanger Erfahrung ein besonderes Warensortiment für ... zusammengestellt, das er in der gesamten Bundesrepublik unter dem Namen ... vertreibt. Der Name ist aufgrund des langjährigen Angebots und der Qualität der Ware für die Verbraucher zu einem Begriff geworden und hat durch die Art seiner Verwendung im Handelsverkehr eine besondere Kennzeichnungskraft erlangt.

[1]

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Franchisegeber erteilt dem Franchisenehmer das ausschließliche Recht, die von dem Franchisegeber hergestellten und zugekauften und an den Franchisenehmer ausgelieferten Waren (im Folgenden Vertragsgegenstände genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen.

[2]

Der Franchisegeber hat nach vorheriger Information des Franchisenehmers das Recht, das Warensortiment zu ändern oder den Handel mit bestimmten Vertragsgegenständen einzustellen. Weitere und oder neue Produkte werden nur durch ausdrückliche Zusatzvereinbarung zu Vertragsgegenständen, die der Textform bedarf.

[3]

Das Franchisesystem ist gekennzeichnet durch:

  1. den Firmen- und Handelsnamen: ....,
  2. das besondere Know-how: ....,
  3. den Markennamen: .... und die Produkte: ....,
  4. die Symbole, die Bilder, die Wortzeichen: ....,
  5. die Art und Anordnung der Betriebseinrichtung: .....

[4]

§ 2 Franchisegebühren

Der Franchisenehmer zahlt an den Franchisegeber eine einmalige Eintrittsgebühr von ... EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer für die Überlassung des Know-hows. Dieser Betrag ist mit der Unterzeichnung dieses Vertrags fällig.

[5]

Weiterhin zahlt der Franchisenehmer für die Dauer des Vertrags eine Franchisegebühr von .... % des Gesamtumsatzes, der mit den von dem Franchisegeber gelieferten Waren erzielt wird, mindestens jedoch ... EUR pro Jahr.

[6]

§ 3 Vertragsgebiet

Das Vertragsgebiet ist durch die in der dem Vertrag als Anlage 1 beigefügte Gebietskarte enthaltene rote Markierung gekennzeichnet. Das Vertragsgebiet bestimmt sich nach den öffentlichen Grenzen der genannten Gemeinden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

[7]

Der Franchisegeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit innerhalb des Vertragsgebietes keinem Dritten eine Franchise einzuräumen und selbst keine Filialen zu betreiben.

[8]

§ 4 Vertriebsort

Der Franchisenehmer hat die Waren in seinem Geschäftslokal in ... zu vertreiben. Das Geschäftslokal wird unter der Firmenbezeichnung ... geführt. Die Eröffnung weiterer Geschäftslokale und die Verlegung von Geschäftslokalen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Franchisegebers in Text- oder Schriftform.

[9]

Die Errichtung des Geschäftslokals erfolgt nach den Plänen und Entwürfen des Franchisegebers und auf Kosten des Franchisenehmers. Der Franchisenehmer ist verpflichtet, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. Eine wesentliche Veränderung des Geschäftslokals bedarf der vorherigen Zustimmung des Franchisegebers.

[10]

§ 5 Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt am ..., wobei die Aufnahme des Geschäftsbetriebs innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen muss, und hat eine Laufzeit von zunächst 2 Jahren. Wird er zum Ende der Laufzeit von keiner der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt, so verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

[11]

Alternativ

Der Vertrag beginnt am ... und läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform.

§ 6 Warensortiment

Damit die Einheitlichkeit der Geschäftsbetriebe im gesamten Bundesgebiet gewährleistet ist, legen die Vertragsparteien fest, dass ein Grundsortiment an Waren geführt wird und von dem Franchisegeber nach der in § 1 festgelegten Maßgabe Sortimentsanpassungen vorgenommen werden.

Der Franchisenehmer verpflichtet sich, die in der Anlage beigefügte und monatlich von dem Franchisegeber aktualisierte Warenliste zu beachten und die darin aufgeführten Produkte nur bei dem Franchisegeber zu beziehen.

[12]

Die von dem Franchisegeber gelieferten Waren stehen bis zum Ausgleich aller Forderungen, die der Franchisegeber an den Franchisenehmer hat, unter Eigentumsvorbehalt, der auch die Ansprüche auf Zahlung fälliger Franchisegebühren absichert.

§ 7 Franchise und Gesellschaftsgründung

Der Franchisenehmer persönlich ist Vertragspartner des Franchisegebers. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen bei Gesellschaftsgründung durch den Franchisenehmer nicht auf die Gesellschaft über. Die Nutzung der Rechte aus diesem Vertrag kann der Franchisegeber der Gesellschaft gestatten. Die Zustimmung bedarf der Textform und kann nur dann versagt werden, wenn nicht gewährleistet ist, dass...

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