Für Kraftfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. In der Praxis wird oft übersehen, dass viele Haftpflichtversicherer gegen eine Zusatzprämie von ca. 30 bis 60 EUR pro Jahr eine sog. Fahrerschutzversicherung anbieten. Diese kann für den Geschäftsführer als berechtigten Fahrer interessant sein. Bei einem Unfall, den der Geschäftsführer selbst verschuldet hat, stellt diese Versicherung den Geschäftsführer so, wie er ohne Verschulden stünde. Fährt also z. B. der Geschäftsführer grob fahrlässig gegen einen Baum und verletzt er sich hierbei schwer, erhält er auf diese Weise ein Schmerzensgeld und bekommt Verdienstausfall und weitere Schäden ersetzt, z. B. Kosten für Umbaumaßnahmen seiner Wohnung, die er aufgrund bleibender Behinderungen vornehmen muss.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge