Herr Huber hat eine betriebliche Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die Kosten für einen Rechtsstreit (Anwalt- und Gerichtskosten) nur dann übernimmt, wenn gegen das Unternehmen von Herrn Huber Forderungen (z. B. Schadenersatzforderungen) geltend gemacht werden. Herr Huber zahlt für die Rechtschutzversicherung einen Betrag von 595 EUR einschließlich Versicherungssteuer.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4360/6400 | Versicherungen | 595 | 1200/1800 | Bank | 595 |
In den Versicherungsprämien ist eine Versicherungssteuer von 19 % enthalten. Es handelt sich hierbei nicht um die Umsatzsteuer, auch wenn der Prozentsatz übereinstimmt. Sie können die 19 %ige Versicherungssteuer deshalb auch nicht als Vorsteuer abziehen.
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