Der Kommissionär erhält für seine Tätigkeit eine Provision und Auslagenersatz. Er kann auch an einem Mehrerlös bei Festsetzung eines Limits (Mindestpreis bei Verkaufskommission) und an einem Minderpreis bei Festsetzung einer oberen Preisgrenze (bei Einkaufskommission) beteiligt werden. Dadurch erhält er einen zusätzlichen Anreiz zu einem günstigen Vertragsabschluss.

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