Der den Behörden vorgeschlagene Steuervertreter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • rechtsfähige Gesellschaft mit einem Mindestkapital von 50 Mio. HUF oder einer Bankbürgschaft über diesen Betrag;
  • in Ungarn ansässig und registriert;
  • keine Steuerschulden;
  • Einverständnis mit der Vertretung des betreffenden Steuerpflichtigen.

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