Der den Behörden vorgeschlagene Steuervertreter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- rechtsfähige Gesellschaft mit einem Mindestkapital von 50 Mio. HUF oder einer Bankbürgschaft über diesen Betrag;
- in Ungarn ansässig und registriert;
- keine Steuerschulden;
- Einverständnis mit der Vertretung des betreffenden Steuerpflichtigen.
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