Dies sind:
- Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung).
- Beitrag zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die Zahlung trägt allein der Arbeitgeber.
- Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1]
- Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
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