Für den Unternehmer ist es wichtig zu wissen, wann er seine steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Denn davon ist es abhängig, für welchen Zeitraum die Umsätze zu erklären sind oder ob bei einer Änderung des Steuersatzes der Umsatz noch dem bisherigen oder schon dem neuen Steuersatz unterworfen werden muss. Dabei kennt das Umsatzsteuerrecht zwei verschiedene Besteuerungsarten, die Sollversteuerung und die Istversteuerung. Während der Sollversteuerung jeder Unternehmer kraft Gesetzes unterliegt, ist die Istversteuerung nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Sollversteuerung wird die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, bei der Istversteuerung nach vereinnahmten Entgelten durchgeführt.
Die wichtigsten Rechtsquellen und Verwaltungsanweisungen sind §§ 13, 16 UStG, Abschn. 13.1–13.5, 13.7, 13.8 UStAE; zudem Vorsteuerabzug § 15 UStG.
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