Der Pauschbetrag des Unternehmers für Verpflegungsmehraufwand wird nicht gekürzt, wenn der Unternehmer während der Geschäftsreise bewirtet hat bzw. bewirtet wurde.[1] Bei einer Bewirtung muss der bewirtete Unternehmer den Vorteil einer kostenlosen Mahlzeit nicht als Betriebseinnahme versteuern.[2] Das bedeutet, dass der Unternehmer Bewirtungskosten und Verpflegungspauschalen nebeneinander beanspruchen kann.
Bewirtungskosten und Verpflegungspauschale
Ein Unternehmer trifft sich mit seinem Geschäftspartner, um einen Auftrag zu verhandeln. Er fährt morgens um 6.30 Uhr von seiner Wohnung ab und kehrt am selben Abend um 23.00 Uhr zurück. Er hat seinen Geschäftspartner zu einem gemeinsamen Mittagessen in ein Restaurant eingeladen. Für das gemeinsame Mittagessen zahlt der Unternehmer mit seiner EC-Karte 119 EUR. Er kann folgende Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen:
Pauschale für Verpflegungsmehraufwand | 14,00 EUR |
Bewirtungskosten: 119 EUR – 19 EUR Vorsteuer = 100 EUR x 70 % = | 70,00 EUR |
insgesamt als Betriebsausgaben abziehbar sind | 84,00 EUR |
Die im Gesamtbetrag von 119 EUR enthaltene Umsatzsteuer i. H. v. 19 EUR kann der Unternehmer in vollem Umfang als Vorsteuer abziehen.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4674/6674 | Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand | 14 | 1890/2180 | Privateinlagen | 14 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4650/6640 | Bewirtungskosten | 70 | |||
4654/6644 | Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten | 30 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 19 | 1200/1800 | Bank | 119 |
Bewirtungskosten und Verpflegungspauschale
Der Unternehmer kann seine Verpflegungspauschale und 70 % der Bewirtungskosten nebeneinander als Betriebsausgaben abziehen. Hieraus ergeben sich Gestaltungsspielräume. Handelt es sich bei mehrtägigen Geschäftsreisen z. B. um Seminare, kann sich der Unternehmer mit seinen Kollegen oder Geschäftspartnern abstimmen und sich wechselseitig bewirten.
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