Bei den Reisekosten bestehen Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Reisekosten des Unternehmers und den Beträgen, die er seinem Arbeitnehmer erstatten kann. Die nachfolgende Übersicht zeigt, welche Kosten der Unternehmer lohnsteuerfrei erstatten kann.

 
Verkehrsmittel/Art der Kosten Was der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerfrei erstatten kann
Firmenwagen Kosten, die der Arbeitnehmer verauslagt hat, z. B. Benzinkosten
Privatfahrzeug
  • pauschal 0,30 EUR pro gefahrenen km
  • anteilige tatsächliche Kosten bzw. hieraus errechneter Kilometersatz
andere (öffentliche) Verkehrsmittel tatsächlicher Fahrpreis ggf. mit Zuschlägen und Aufpreisen
Verpflegung lohnsteuerfreie Übernahme der Verpflegungskosten, wenn dem Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale zusteht; amtlich festgelegte Verpflegungspauschalen gemäß den jeweils festgesetzten Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland (ggf. Kürzung erforderlich)
Übernachtung tatsächliche Übernachtungskosten ohne Verpflegungsanteil oder amtlich festgelegte Übernachtungspauschalen
Nebenkosten tatsächliche Kosten, wie z. B. Mautgebühren, Taxi- und Telefonkosten

Tab. 1: Welche Kosten der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge