Bei den Reisekosten bestehen Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Reisekosten des Unternehmers und den Beträgen, die er seinem Arbeitnehmer erstatten kann. Die nachfolgende Übersicht zeigt, welche Kosten der Unternehmer lohnsteuerfrei erstatten kann.
Verkehrsmittel/Art der Kosten | Was der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerfrei erstatten kann |
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Firmenwagen | Kosten, die der Arbeitnehmer verauslagt hat, z. B. Benzinkosten |
Privatfahrzeug |
|
andere (öffentliche) Verkehrsmittel | tatsächlicher Fahrpreis ggf. mit Zuschlägen und Aufpreisen |
Verpflegung | lohnsteuerfreie Übernahme der Verpflegungskosten, wenn dem Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale zusteht; amtlich festgelegte Verpflegungspauschalen gemäß den jeweils festgesetzten Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland (ggf. Kürzung erforderlich) |
Übernachtung | tatsächliche Übernachtungskosten ohne Verpflegungsanteil oder amtlich festgelegte Übernachtungspauschalen |
Nebenkosten | tatsächliche Kosten, wie z. B. Mautgebühren, Taxi- und Telefonkosten |
Tab. 1: Welche Kosten der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann
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