Ein Arbeitnehmer beginnt am Montag um 20.00 Uhr eine Geschäftsreise. Er fährt von seiner Wohnung in Berlin nach Brüssel. Die Grenze nach Belgien überschreitet er in der Nacht um 02.00 Uhr (Dienstag). Er ist am Dienstag während des ganzen Tages in Brüssel und reist am Mittwoch zu einem weiteren Termin nach Amsterdam. Am Donnerstag verlässt er Amsterdam und erreicht Berlin am selben Tag um 22.30 Uhr. Der Arbeitgeber erstattet ihm den Verpflegungsaufwand in Höhe der amtlich festgelegten Pauschalen. Maßgebend sind folgende Beträge (Stand 2023):

  • Montag (Anreisetag) die reduzierte Verpflegungspauschale für Deutschland (14 EUR)
  • Dienstag die volle Verpflegungspauschale für Belgien (59 EUR)
  • Mittwoch die volle Verpflegungspauschale für die Niederlande (47 EUR)
  • Donnerstag die reduzierte Verpflegungspauschale für die Niederlande (32 EUR)

     
    Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
    4684/6664 Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand 152,00 1200/1800 Bank 152,00

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