Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Außenanlage 0146 0310   Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) 4830 6220   Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

So kontieren Sie richtig!

Parkplätze, die räumlich getrennt von Gebäuden errichtet werden, sind selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Herstellungskosten eines Parkplatzes buchen Sie auf das Konto "Außenanlagen" 0146 (SKR 03) bzw. 0310 (SKR 04). Das Vorliegen einer Betriebsvorrichtung hat der BFH verneint,[1] da kein besonderer und unmittelbarer Beziehungszusammenhang zwischen einem Parkplatz und dem Gewerbebetrieb vorliegt.[2]

 

Buchungssatz:

Außenanlagen

an Bank

Die Nutzungsdauer eines Parkplatzes hängt von der Ausführung ab. Ein Parkplatz, versehen mit Packlage, hat nach der amtlichen Abschreibungstabelle eine Nutzungsgestaltung von 19 Jahren. Werden Kies, Schotter bzw. Schlacken verwendet, beträgt die Nutzungsdauer 9 Jahre. Die auf der Basis dieser Nutzungsdauer ermittelte Abschreibung wird auf das Konto "Abschreibungen auf Sachanlagen" 4830 (SKR 03) bzw. 6220 (SKR 04) gebucht.

 

Buchungssatz:

Abschreibungen auf Sachanlagen

an Außenanlagen

 
Hinweis

Welche Kosten zu den Herstellungskosten zählen

Die Herstellungskosten eines Parkplatzes umfassen nicht nur die Materialien und Fertigungskosten für den Parkplatz als solches. Auch Aufwendungen für die Freimachung des Geländes und seine Einebnung (z. B. Baumfällung, Abtragung, Lagerung, Einplanierung und Abtransport von Erde).

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