Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Außenanlage | 0146 | 0310 | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | |
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) | 4830 | 6220 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
So kontieren Sie richtig!
Parkplätze, die räumlich getrennt von Gebäuden errichtet werden, sind selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Herstellungskosten eines Parkplatzes buchen Sie auf das Konto "Außenanlagen" 0146 (SKR 03) bzw. 0310 (SKR 04). Das Vorliegen einer Betriebsvorrichtung hat der BFH verneint,[1] da kein besonderer und unmittelbarer Beziehungszusammenhang zwischen einem Parkplatz und dem Gewerbebetrieb vorliegt.[2]
Buchungssatz:
Außenanlagen |
an Bank |
Die Nutzungsdauer eines Parkplatzes hängt von der Ausführung ab. Ein Parkplatz, versehen mit Packlage, hat nach der amtlichen Abschreibungstabelle eine Nutzungsgestaltung von 19 Jahren. Werden Kies, Schotter bzw. Schlacken verwendet, beträgt die Nutzungsdauer 9 Jahre. Die auf der Basis dieser Nutzungsdauer ermittelte Abschreibung wird auf das Konto "Abschreibungen auf Sachanlagen" 4830 (SKR 03) bzw. 6220 (SKR 04) gebucht.
Buchungssatz:
Abschreibungen auf Sachanlagen |
an Außenanlagen |
Welche Kosten zu den Herstellungskosten zählen
Die Herstellungskosten eines Parkplatzes umfassen nicht nur die Materialien und Fertigungskosten für den Parkplatz als solches. Auch Aufwendungen für die Freimachung des Geländes und seine Einebnung (z. B. Baumfällung, Abtragung, Lagerung, Einplanierung und Abtransport von Erde).
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