Um die Achtung der Menschenrechte in den Unternehmen effektiv zu gewährleisten, ist zudem ein starkes Bewusstsein in der Belegschaft entscheidend. Mitarbeitende benötigen Fachkenntnisse zu zentralen Sorgfaltsprozessen. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen können dazu beitragen, das Bewusstsein für Menschenrechtsthemen zu schärfen und ein fundiertes Verständnis für die entsprechenden Pflichten zu vermitteln. Dieses Wissen ist entscheidend, um individuelle menschenrechtliche Risiken zu erkennen, ihre Konsequenzen zu verstehen und die Sorgfaltsprozesse umzusetzen, sowohl in der internen Zusammenarbeit als auch im Umgang mit externen Stakeholdern.

Insbesondere Beschäftigte, die in Bereichen mit einer besonderen Relevanz für die Einhaltung von Menschenrechten tätig sind (typischerweise Personal, Einkauf, Compliance und Vertrieb), sollten regelmäßige Fort- und Weiterbildungen durchlaufen. In der Grundsatzerklärung ist das entsprechende Engagement für regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende klar hervorzuheben. Dabei ist zu konkretisieren, welche Art von Schulungen angeboten werden, ob es sich um generelle Aufklärungskampagnen, Online-Einführungen oder spezifische Trainings zu Themen wie moderner Sklaverei in der Lieferkette handelt.

Sollten bislang keine Schulungen zum Thema Menschenrechte im Unternehmen stattfinden, wird erwartet, dass dies in der Grundsatzerklärung kommuniziert und das Bekenntnis abgegeben wird, entsprechende Schulungen künftig umzusetzen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können beim Aufbau eines Schulungsportfolios vom Wissensaustausch und der Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen profitieren.

 
Praxis-Beispiel

Beispielformulierung für die Darstellung von Schulungen[1]

"Um alle unsere Mitarbeitenden zur Achtung der Menschenrechte zu sensibilisieren und in den relevanten Geschäftsbereichen die nötigen Fachkenntnisse für die effektive Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse zu vermitteln, führen wir innerhalb unseres Unternehmens regelmäßige, verpflichtende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Schulungen durch."

[1] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Branchendialog Automobilindustrie (2022): Handlungsanleitung zum Kernelement Grundsatzerklärung, S. 27f.

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