Im Gegensatz zum Operating-Leasing liegen beim Finanzierungs-Leasing längerfristige Verträge vor. Diese werden über eine bestimmte Zeit abgeschlossen und können bei vertragsgemäßer Erfüllung von beiden Vertragsparteien nicht gekündigt werden (Grundmietzeit). Der Leasingnehmer deckt mit den in der Grundmietzeit zu entrichtenden Raten mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten, einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers ab. Die Grundmietzeit deckt meist einen erheblichen Teil der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts ab.

Typisch für diese Verträge ist auch, dass das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer abgewälzt wird. Ist bei diesen Verträgen von vornherein vereinbart, dass das Eigentum am Ende der Mietzeit auf den Leasingnehmer übergehen soll, kann von einem Mietkaufvertrag ausgegangen werden. Die geleisteten Mietzahlungen werden dabei auf den Kaufvertrag angerechnet.

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