Wenn der Geschäftsführer die Lageberichte der Konkurrenz liest, kann er mit etwas Geschick viel über die Kostenstrukturen oder die Vertriebsabläufe erfahren, auch wenn diese schon einige Jahre alt sein sollten. Bereits die Zahlen der GuV oder die Angabe zur Umsatzverteilung helfen ihm dabei. Wenn jetzt noch verbale Erklärungen dazu kommen, erschließt sich einem Fachmann das ganze Bild.

  • Bereits in der Darstellung der GuV sollte durch Zusammenfassung von Kostenarten eine Verschleierung der Kostenstruktur erfolgen. Auch im Lagebericht werden einzelne Kostenarten nur dann erwähnt, wenn es sich nicht vermeiden lässt, bzw. wenn die Strukturen allgemein bekannt sind.
  • Auf die Angabe von absoluten Zahlen sollte möglichst verzichtet werden, damit keine Rückschlüsse auf Kosten- oder Vertriebsstrukturen möglich werden.

     
    Praxis-Beispiel

    Darstellung von Personalkosten

    Die folgende Angabe lässt erhebliche Rückschlüsse zu: Von den Personalkosten i. H. v. 2.340.500 EUR entfallen 875.310 EUR auf Aushilfsarbeitskräfte. Aufgrund einer richterlichen Entscheidung zum Mindestlohn mussten diese entsprechend erhöht werden. Daher sind in dem genannten Betrag Nachzahlungen i. H. v. 185.400 EUR enthalten.

    Besser ist die folgende Formulierung:

    Die Personalkosten i. H. v. 2,3 Mio. EUR enthalten einen maßgeblichen Anteil für Aushilfsarbeitskräfte. Darin wiederum sind Nachzahlungen i. H. v. mehr als 100 T EUR enthalten, die aufgrund von Gerichtsurteilen zum Mindestlohn für Aushilfsarbeitskräften notwendig wurden.

  • Vertriebsseitig kann im Lagebericht sehr viel erwähnt werden. Wenn die Vertriebsstruktur daraus detailliert hervorgeht, können viele Leser unerwünschte Schlüsse ziehen. Mitbewerber können erkennen, mit welchen Kunden und mit in welchen Regionen die GmbH ihr Geld verdient. Kunden können erkennen, wie wichtig sie für ihren Lieferanten sind. Kunden in konkurrierenden Vertriebswegen können erfahren, dass das Unternehmen beide Wege beliefert.

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