Rz. 1

Mit steigender Größe von Unternehmen nimmt die Anzahl der verwendeten Konten in deren Buchhaltung zu, wodurch es unumgänglich ist, diese Konten systematisch zu ordnen. Als Hilfsmittel dient hier der Kontenrahmen.[1]

 

Rz. 2

Der Kontenrahmen ist ein Rahmenplan zur Organisation und Gliederung der Konten des gesamten Rechnungswesens eines Unternehmens. Die unterschiedlichen Konten sollen durch den Kontenrahmen geordnet und in eine Übersicht gebracht werden, wodurch ein einheitlicher Aufbau des Rechnungswesens und die ordnungsgemäße Buchung von Geschäftsvorfällen im Sinne der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) gewährleistet wird. Des Weiteren macht der Einsatz einer EDV-gestützten Buchhaltung die Verwendung eines Kontenrahmens erforderlich.

 

Rz. 3

Die Einführung eines Kontenrahmens ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch ergibt sich aus der Forderung nach einer klaren und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses gem. § 243 Abs. 2 HGB eine gewisse rechtliche Verpflichtung.[2] Die Einführung eines (Standard-)Kontenrahmens ist schließlich zu empfehlen, da beispielsweise der Ablauf von Buchungen beschleunigt wird und neue Mitarbeiter leichter eingearbeitet werden können.[3] Auch kann die Geschäftsleitung auf Basis einer einheitlichen und übersichtlichen Buchführung durch Kontenrahmen Zeit- und Betriebsvergleiche vornehmen, die als Entscheidungsgrundlage zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit herangezogen werden können.

 

Rz. 4

Aus dem Kontenrahmen leitet sich der Kontenplan ab, in dem nur die im jeweiligen Unternehmen tatsächlich benutzten Konten aufgeführt sind.

[1] Vgl. Bechtel/Brink, Einführung in die moderne Finanzbuchführung, 2018, S. 95.
[2] Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, 2018, S. 37.
[3] Vgl. Döring/Buchholz, Buchhaltung und Jahresabschluss, 2021, S. 183.

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