Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
§ 41a Abs. 2 Satz 2 1. HS EStG | Der Grenzwert für die quartalsweise Abgabe der Lohnsteueranmeldungen wurde von 4.000 EUR auf 5.000 EUR erhöht. Unverändert bleibt die untere Grenze mit 1.080 EUR bis zu welcher eine jährliche Abgabe möglich ist. | 1.1.2017 | Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz - BEG II) vom 30.6.2017 | Verkündet am 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2143. |
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