Überblick

Dem Geschäftsführer obliegen die laufende Geschäftsführung und die Verwaltung der GmbH. Dazu gehören alle Handlungen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs der GmbH. Davon abzugrenzen sind ungewöhnliche Geschäfte, für deren Durchführung der Geschäftsführer regelmäßig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt. Auf jeden Fall ist der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschafterversammlung weisungsgebunden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die umfassenden Aufgaben des Geschäftsführers ergeben sich aus dem GmbHG, dem Anstellungsvertrag, einem eventuellen Geschäftsverteilungsplan oder einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, der Abgabenordnung sowie dem HGB.

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