Wer eine GmbH gründen will, sollte sich seine potenziellen Mit-Gesellschafter nicht nur bezüglich ihrer fachlichen und charakterlichen Eigenschaften, sondern auch bezüglich ihrer Vermögensverhältnisse genau ansehen. Natürlich wird der Mitgesellschafter nicht unbedingt willens sein, seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren, indem er z. B. seine Kontoauszüge vorweist. Und wenn doch, wissen Sie immer noch nicht, ob er bei anderen Banken Schulden hat oder ob andere Konten überzogen sind. Um eine erste Sicherheit zu erhalten, können Sie z. B. eine Kreditauskunft z. B. von der Schufa einholen. Oder Sie können – bei größeren Einlagen – von ihm eine Bankbürgschaft verlangen, wenn er seine Einlage nicht oder nur teilweise erbringen kann. Sie können – und sollten unter Umständen auch – eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vom zukünftigen Gesellschafter fordern. Eine gute Portion Neugier ist hier nützlich.

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