Der Transfer von GmbH-Anteilen kann Grunderwerbsteuer auslösen, wenn sich im Gesellschaftsvermögen ein inländisches Grundstück befindet. Entscheidend ist wie viel Prozent der Anteile übertragen werden. Seit 1.7.2021 reichen schon mindestens 90 % der Anteile, heißt es in § 1 Abs. 2 b Satz 1 GrEStG:

Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 von 100 der Anteile der Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kapitalgesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.

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