Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn sie im üblichen Rahmen der Landwirtschaft liegen. Zur Bestimmung des üblichen Rahmens sind Grenzen festgelegt.[1]

Werden die Grenzen überschritten, gehört nur der übersteigende Tierbestand zur gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung.

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