Nach der Definition des § 15 Abs. 2 EStG ist ein Gewerbebetrieb eine

  • selbstständige, nachhaltige Betätigung
  • mit Gewinnerzielungsabsicht und
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr,
  • die weder als selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist und
  • für die der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten ist.

Während bei Einzelunternehmen für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, gelten bei Personengesellschaften Besonderheiten.

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