Die Regelungen zur Kürzung des Gewerbeertrags[1] haben in erster Linie die Aufgabe, Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Zudem beschränkt sich die Gewerbesteuer auf den inländischen Teil des Unternehmens. Die wichtigsten Kürzungen sind:

  • Kürzung für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke;
  • Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen;
  • Gewinnanteile an gewerblichen Personengesellschaften;
  • Gewinnausschüttungen von inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften;
  • Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags;
  • Spendenabzug.

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