Die Regelungen zur Kürzung des Gewerbeertrags[1] haben in erster Linie die Aufgabe, Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Zudem beschränkt sich die Gewerbesteuer auf den inländischen Teil des Unternehmens. Die wichtigsten Kürzungen sind:
- Kürzung für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke;
- Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen;
- Gewinnanteile an gewerblichen Personengesellschaften;
- Gewinnausschüttungen von inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften;
- Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags;
- Spendenabzug.
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