Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG | 4630 | 6610 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG | 4631 | 6611 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig | 4637 | 6622 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen abzugsfähig | 4632 | 6612 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt | 4638 | 6625 | sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Der Empfänger muss betrieblich veranlasste Sachzuwendungen (Geschenke) nicht versteuern, wenn der Schenker die Steuer gem. § 37b EStG pauschal mit 30 % für ihn übernimmt. Der Schenker bucht die pauschale Steuer, wenn sie nicht abziehbar ist, auf das Konto "Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig" 4637/6622 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig |
an Bank |
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