Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG 4630 6610   sonstige betriebliche Aufwendungen
Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG 4631 6611   sonstige betriebliche Aufwendungen
Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig 4637 6622   sonstige betriebliche Aufwendungen
Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen abzugsfähig 4632 6612   sonstige betriebliche Aufwendungen
Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt 4638 6625   sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Der Empfänger muss betrieblich veranlasste Sachzuwendungen (Geschenke) nicht versteuern, wenn der Schenker die Steuer gem. § 37b EStG pauschal mit 30 % für ihn übernimmt. Der Schenker bucht die pauschale Steuer, wenn sie nicht abziehbar ist, auf das Konto "Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig" 4637/6622 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig

an Bank

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