Der Zuwendende hat den Zuwendungsempfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Dazu reicht eine formlose Mitteilung aus, dass hinsichtlich der Sachzuwendung bzw. des Geschenks die Steuerübernahme durch den Zuwendenden erfolgt ist; weitere Einzelheiten (z. B. über die Höhe der Zuwendung) müssen nicht mitgeteilt werden.[1]

[1] Schmidt/Loschelder, EStG, 41. Aufl. 2022, § 37b Rn. 24.

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