Mit der Verabschiedung der Beschlussvorschlägen zum Wachstumschancengesetz hat der Bundestag am 17.11.2023 auch die Erhöhung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter und GWG-Sammelposten verabschiedet. Hiernach sollen diese mit Wirkung zum 31.12.2024 wie folgt erhöht werden:

  • geringwertige Wirtschaftsgüter: bis zu 1.000 EUR (statt zuvor 800 EUR)
  • GWG-Sammelposten: bis zu 5.000 EUR (statt zuvor 1.000 EUR)

Für GWG-Sammelposten soll darüber hinaus der Zeitraum für deren Auflösung von bisher 5 auf 3 Jahre verkürzt werden.

Zu beachten bleibt jedoch:

Der Bundesrat hat die Beschlussfassung zum Wachstumschancengesetz abgelehnt. Die Gesetzesvorschläge wurden an den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag zur Prüfung und grundlegenden Überarbeitung verwiesen. Die neuen Grenzen sind damit noch nicht rechtsverbindlich.

Es bleibt also eine abschließende Beschlussfindung abzuwarten. Um Fehlkalkulationen zu vermeiden, sollten hier zunächst vorsichtig geplant und bei aktuellen Neuinvestitionen die bisher unverändert geltende Grenze für GWG-Anschaffungen von 800 EUR berücksichtigt werden, oder aber – soweit möglich – geplante Investitionen noch bis zur abschließenden Klärung im Vermittlungsausschluss verschoben werden.

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