Der Begriff bezeichnet eine Mischung aus indirektem oder direktem Verkauf. Dabei stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die entgeltliche Nutzung eines Geschäftskonzepts zur Verfügung. Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder Dienstleistungen als selbstständiger Unternehmer und zahlt an den Franchisegeber Entgelte für die Verwendung einer einheitlichen Ausstattung, für einen einheitlichen Namen, für ein Symbol, für die Nutzung einer Marke und für ein einheitliches Vertriebssystem.

Die Definition des Deutschen Franchiseverbands lautet wie folgt: "Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der sog. Franchisegeber übernimmt die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgreichen Betriebssystems. Er erstellt ein unternehmerisches Grundkonzept, das von seinen Geschäftspartnern, den Franchisenehmern, selbstständig an ihrem Standort umgesetzt wird."

Der Franchisenehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Folgende Merkmale kennzeichnen das Franchising:

  • 2 selbstständige Unternehmer vereinbaren eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit.
  • Innerhalb eines genau festgelegten Rahmens darf der Franchisenehmer über die Benutzung von Markennamen, Firma, Rezepturen, Erzeugung und Vertrieb von Waren verfügen.
  • Hierfür zahlt der Franchisenehmer an den Franchisegeber ein Entgelt.
  • Der Franchisegeber unterstützt den Franchisenehmer bei dessen Betriebsaufbau.

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