Der erste "Baustein" einer Finanzplanung ist in den meisten Fällen die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Mit ihr wird dargestellt, wie viel Gewinn bzw. Jahresüberschuss ein Unternehmen erreichen konnte bzw. plant in der Zukunft zu erreichen. Im Kern werden die Nettoumsatzerlöse und die Kosten eingetragen und man erhält durch Subtraktion das Ergebnis vor Steuern bzw. das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit. Werden die Ertragssteuern abgezogen, verbleiben ein Jahresüberschuss bzw. ein Jahresfehlbetrag. Aus der GuV lassen sich auch wichtige Kennzahlen wie z. B. die Umsatzrendite oder das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern, im Kern Betriebsergebnis) ableiten. Die EBIT- oder Betriebsergebnis-Rendite ist besser dazu geeignet, zu zeigen, wie gut ein Unternehmen in seinem eigentlichen Metier, z. B. Maschinenbau oder Farbherstellung, gearbeitet hat. Sonderfaktoren wie Finanzierung (Zinshöhe) und steuerliche Situation werden herausgerechnet.

Die GuV ist wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses und der Finanzplanung eines Unternehmens. Eine zusammengefasste GuV zeigt Abb. 1.

Abb. 1: Gewinn- und Verlustrechnung (Auszug Tabellenblatt).

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