Ziel der gesetzgeberischen Aktivitäten ist die Verringerung des CO2-Ausstoßes. Durch die Notwendigkeit, ungedeckte Abgasausbringungen durch teure Zertifikate decken zu müssen bzw. weiter steigende Preise für Energie u. ä. zahlen zu müssen, werden Investitionen in neue und effizientere Anlagen eher wirtschaftlich.

 
Achtung

Ausstieg ist gewollt

In dieser Situation wird es immer wieder Anlagen und Produktionsformen geben, die aufgrund der notwendigen Zertifikate und der teuren Investitionen unwirtschaftlich sind und eingestellt werden. Das ist politisch so gewollt. Die Unternehmen sollen nicht mehr auf Kosten der Umwelt in unwirtschaftlichen Verfahren Produkte herstellen. Werden die Produkte weiterhin nachgefragt, werden sich andere Produktionsverfahren entwickeln oder andere Lieferquellen, z. B. aus dem Ausland, erschließen.

Wie hoch die Kosten sind, die bei der Umrüstung vorhandener Anlagen oder durch den Ersatz alter Anlagen entstehen, ist individuell abhängig vom Anlagentyp, der Belastung und der Aufgabe. An dieser Stelle die wichtigsten Kostenarten, die bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu berücksichtigen sind:

  • Planungskosten fallen an, da diese Anlagen i. d. R. in komplexen Abläufen eingesetzt werden und die spätere Wirksamkeit und Genehmigung garantiert werden müssen.
  • Genehmigungskosten für die bei diesen Maschinentypen oft notwendigen Genehmigungen und Abnahmen (z. B. Lärm, Emission) der öffentlichen Stellen.
  • Materialkosten für benötigte Maschinen, Anlagenteile und sonstiges Material.
  • Baukosten, die bei Neubau und Umbau der Anlagen anfallen.
  • Ausfallkosten in Form von entgangenem Deckungsbeitrag, wenn wegen des Umbaus Kapazitäten in der Produktion ausfallen.

Die Kosten sind zu sammeln und auf die Laufzeit der neuen oder modernisierten Anlage abzuschreiben.

 
Praxis-Tipp

Förderungen nutzen

Das Ziel der Reduktion von CO2-Abgasen wird unterstützt durch öffentliche Fördermittel für die Modernisierung von Anlagen und den Ersatz alter Anlagen. Diese sollten beantragt werden. Sie reduzieren die Kosten und damit den Abschreibungsbetrag.

Eine weitere Möglichkeit zur Reduktion des Energieverbrauches stellt die Veränderung des Produktionsverfahrens dar. Der Energieverbrauch steigt oft nicht linear mit der Belastung einer Maschine, sondern exponentiell. Darum kann die Reduktion der Maschinenleistung zu einer prozentual höheren Reduktion des CO2-Ausstosses führen. Dadurch fallen aber Kapazitäten weg oder die Maschinen müssen länger genutzt werden, was zu zusätzlichen Bedienungskosten führt. Diese Kosten müssen ebenfalls berechnet werden.

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