2.1 Bisher war die Tankkarte bei Kfz mit Verbrennungsmotoren, mit welcher der Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers tanken darf, in der Privatnutzungspauschale enthalten. Wie ist das bei E-Dienstwagen?
Das Laden des Firmenwagens ist auch bei E-Dienstwagen in der 1-%-Versteuerung enthalten.
2.2 Der Arbeitnehmer muss die Ladestation selbst anschaffen und zu Hause laden, es ist kein Zähler vorhanden und der Ladestrom wird nur vom allgemeinen Hausstrom gezogen. Kann der Arbeitgeber die Stromkosten steuer- und beitragsfrei erstatten? Wie berechnet man den Erstattungsbetrag?

Sofern es sich um eine Dienstwagenüberlassung handelt und 1 % für die Privatnutzung versteuert werden, ist der geldwerte Vorteil grundsätzlich steuerfrei nach § 3 Nr. 50 EStG. Allerdings wird es schwierig mit dem Nachweis, da eindeutig nachgewiesen werden muss, wie viel Strom für diesen Dienstwagen tatsächlich geladen wurde. Da dies schwierig umsetzbar ist, lässt die Finanzverwaltung zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines E-Dienstwagens beim Arbeitnehmer zu Hause monatliche Pauschalen zu (BMF, Schreiben v. 29.9.2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004, BStBl 2020 I S. 972, Rz. 24):

  • Wenn eine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber besteht: Pauschale für Elektrofahrzeuge 30 EUR, für Hybridelektrofahrzeuge 15 EUR.
  • Ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: Pauschale für Elektrofahrzeuge 70 EUR, für Hybridelektrofahrzeuge 35 EUR.
2.3 Der Arbeitnehmer lädt seinen E-Dienstwagen zu Hause, ein separater Zähler ist vorhanden. Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Laden des E-Dienstwagens laut Stromrechnung erstatten?
Ja. Es handelt sich um nachgewiesene Kosten des Dienstwagens, für die ein steuerfreier Auslagenersatz in Betracht kommt. Anstelle des Einzelnachweises können die in Frage 2.2 genannten Pauschalen steuer- und beitragsfrei erstattet werden.
2.4 Der Arbeitgeber mindert den geldwerten Vorteil um die Pauschale. Diese liegt aber deutlich unter den tatsächlich anfallenden Stromkosten. Wenn der Arbeitgeber aufgrund des hohen Aufwands den geldwerten Vorteil nicht anhand nachgewiesener, tatsächlicher Stromkosten reduzieren möchte, welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer kann die übersteigenden Kosten durch das Laden des E-Fahrzeugs im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wird ein betriebliches (Hybrid-)Elektrofahrzeug nicht ausschließlich im Betrieb, sondern auch an einer zur Wohnung des Arbeitnehmers gehörenden Steckdose/Wallbox/Ladestation aufgeladen, muss es eine individuelle und nachprüfbare Dokumentation des betrieblichen Nutzungsanteils an den ansonsten privaten Stromkosten geben. Dies kann z. B. durch einen gesonderten Stromzähler (stationär oder mobil) erfolgen (BMF, Schreiben v. 5.11.2021, IV C 6 - S 2177/19/10004 :008/IV C 5 - S 2334/19/10009 :003, BStBl 2021 I S. 2205, Rz. 19). Voraussetzung ist, dass es

  • bei der Ladestation die Möglichkeit gibt, den Gesamtverbrauch für das gesamte Jahr festzuhalten und
  • kein anderes Fahrzeug über diese Ladestation betankt wurde bzw. wird.
Diesen Gesamtverbrauch kann der Arbeitnehmer anhand des Strompreises seines Anbieters (inkl. anteiligem Grundpreis) auf den EUR-Betrag hochrechnen und nach Abzug der Pauschale, die der Arbeitgeber erstattet hat, im Rahmen der Steuererklärung in Abzug bringen. Zum Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils an den ansonsten privaten Stromkosten werden Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten als ausreichend angesehen.
 
2.5 Kann die Pauschale auch jährlich gezahlt werden?
Der Erstattungszeitpunkt oder -termin ist von der Verwaltung nicht festgelegt worden, d. h., eine zusammengefasste jährliche Erstattung der monatlichen Pauschalen ist denkbar.
2.6 Wie ist es steuerlich zu behandeln, wenn der Arbeitnehmer mit seinem privaten E-Auto kostenfrei Strom beim Arbeitgeber laden kann? Und wie, wenn der Arbeitgeber ihm die Ladungen vom Gehalt abziehen möchte?
Das Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei nach § 3 Nr. 46 EStG, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Ladestrom kostenfrei zur Verfügung stellt oder die Kosten dafür an den Arbeitnehmer weiterbelastet.
2.7 Kann der Arbeitgeber das Laden des privaten E-Autos an einer dienstlichen Ladestation untersagen? Oder muss er die Ladestation zur Verfügung stellen?
Der Arbeitgeber kann dies untersagen, es ist eine rein arbeitsrechtliche Entscheidung.

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