Die Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt.[1] Voraussetzung ist, dass der Händler diese Beträge in der Rechnung als "durchlaufende Posten" gesondert ausweist.
Durchlaufende Posten sind | Keine durchlaufenden Posten sind |
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Zulassungsgebühren | Kosten für Kfz-Brief |
Kfz-Steuern | Kosten für Nummernschilder |
Kfz-Versicherungsprämien | Überführungskosten |
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