Differenzbesteuerung (System, Margen)
Händler H nimmt von einem Privatmann einen Gebrauchtwagen für 3.000 EUR in Zahlung. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, da der Privatmann kein Unternehmer ist und daher keine Umsatzsteuer ausweisen kann.
Fall 1: H veräußert diesen Gebrauchtwagen für 4.000 EUR.
Lösung: H kann sich dafür entscheiden, nicht den gesamten Verkaufspreis der Umsatzsteuer zu unterwerfen, sondern die Umsatzsteuer aus der Marge von 1.000 EUR mit 19/119 herauszurechnen. Die Umsatzsteuer beträgt dann 1.000 EUR x 19/119 = 159,66 EUR.
Fall 2: H veräußert den Gebrauchtwagen für 2.500 EUR.
Lösung: Auch hier wird H die Differenzbesteuerung wählen. Als Marge gelten hier jedoch 0,00 EUR, da eine negative Marge grundsätzlich nicht denkbar ist. Die Umsatzsteuer beträgt 0,00 EUR. Eine Verrechnung mit positiven Margen aus anderen Geschäften ist nicht zulässig.
Abwandlung: H kauft den Gebrauchtwagen für 300 EUR veräußert ihn für 250 EUR. Zuvor hat er einen weiteren Gebrauchtwagen für 500 EUR erworben und für 700 EUR veräußert.
Lösung: Da in beiden Fällen der Einkaufspreis 500 EUR nicht übersteigt, kann die Umsatzsteuer aus der Gesamtmarge berechnet werden:
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EKP |
VKP |
Marge |
Gebrauchtwagen 1 |
300,00 EUR |
250,00 EUR |
-50,00 EUR |
Gebrauchtwagen 2 |
500,00 EUR |
700,00 EUR |
200,00 EUR |
gesamt |
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150,00 EUR |
daraus 19/119 Umsatzsteuer |
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23,95 EUR |