Die KSK hat seit ihrer Gründung im Jahr 1983 eine rasante Entwicklung vollzogen: Mit der Zahl der Versicherten stiegen auch die zu leistenden Zuschüsse und damit der Haushalt, während die Zahl der gemeldeten, abgabepflichtigen Unternehmen nicht im gleichen Tempo mitzog – der Anstieg des Abgabesatzes war die notwendige Folge.

Die Zahl der nach dem KSVG Versicherten lag zu Beginn bei rund 12.000, noch Anfang der 1990er-Jahre waren rund 60.000 Versicherte gemeldet. Seitdem hat sich die Zahl mehr als verdreifacht, auf rund 192.000 Versicherte im Jahr 2020.

Der Zweck der KSK verdeutlicht sich, wenn man einen Blick auf das Durchschnittseinkommen der Versicherten wirft: Viele der Versicherten können von den künstlerischen Einnahmen allein nicht leben, wie ein Blick auf die Statistik der KSK zeigt: Im Jahr 2018 lag das von den Versicherten prognostizierte Durchschnittsjahreseinkommen bei 17.130 Euro. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um das tatsächlich erzielte Einkommen der Versicherten, sondern nur um deren durchschnittliche Einkommensprognose.

Mit dem Anstieg der Versichertenzahl hat sich auch der Haushalt der KSK, aus dem die Zuschüsse zu den Beiträgen der Sozialversicherung gezahlt werden, in den Jahren seit Bestehen der KSK vervielfacht: von umgerechnet 169 Mio. Euro im Jahr 1983 auf mittlerweile über 1.218,9 Mio Euro im Jahr 2020. Parallel ist auch der Bundeszuschuss kontinuierlich gewachsen. Lag er im Jahr 1983 noch bei umgerechnet rund 20,5 Mio. Euro, zahlt der Steuerzahler mittlerweile über 237 Mio. Euro (2020).

Abb. 1: Haushalt der KSK und jährlicher Bundeszuschuss (in Tausend EUR)

Ein noch stärkeres Anwachsen des Zuschusses konnte die Bundesregierung nur durch eine Gesetzesänderung vermeiden, die diesen auf 20 % (statt zuvor 25 %) des Gesamthaushalts festschrieb. Dies ging zulasten der abgabepflichtigen Verwerter, welche die Differenz über einen höheren Vomhundertsatz aufbringen.

Aufgrund der steigenden Zahlen der Versicherten und der gezahlten Zuschüsse hängt das Wohl und Wehe der KSK von der Zahl der gemeldeten Verwerter ab. Auch diese hat seit dem Inkrafttreten des KSVG stetig, aber nur langsam zugenommen: von 8.800 im Jahr 1983 auf über 50.000 im Jahr 2005. Aufgrund der Prüfungen durch die DRV seit dem Jahr 2007 konnte die Zahl der erfassten Verwerter jedoch massiv auf zwischenzeitlich über 210.000 gesteigert werden.

Abb. 2: Zahl der bei der KSK erfassten Künstler und Verwerter (in Tausend)

Hinweise zur Abbildung 2: Die Zahlen sind vorläufig und dynamisch, da die Erfassungen auch rückwirkend den Zeitraum der Regelverjährung von 5 Jahren betreffen und sich daher unterjährig die ausgewiesenen Zahlen ändern können. Ferner hat die KSK die Verwerterbestandsstatistik ab 2016 strukturell umgestellt, die Werte sind mit den Jahren bis 2015 daher nicht vergleichbar. In der neuen Statistik sind ausschließlich die zahlenden abgabepflichtigen Verwerter (Meldung über 0,- EUR) und die nullmeldenden typischen Verwerter erfasst.

Aufgrund des Anstiegs der Zahl der erfassten Verwerter konnte auch der Abgabesatz inzwischen auf 4,2 % sinken. Ein eigentlich nötiger Anstieg des Abgabesatzes 2021 im Zuge der Coronapandemie wurde durch einen Sonderzuschuss des Bundes aus Steuermitteln abgefangen und der Abgabesatz für 2022 konnte so bei 4,2 % stabilisiert werden. Für die Zukunft ist tendenziell mit einem etwas steigenden Abgabesatz zu rechnen. Abbildung 3 gibt die Werte des Vomhundertsatzes der Künstlersozialabgabe seit dem Jahr 2012 wieder:

Abb. 3: Der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe je Kalenderjahr

Ziel des Einbeziehens der DRV Bund war es, die Zahl der erfassten Verwerter massiv zu erhöhen und dadurch den Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe einzugrenzen. Zudem wurde mit der Reform 2007 der Bußgeldrahmen bei Nichterfüllung der Melde- und Aufzeichnungspflichten von 5.000 EUR auf 25.000 bzw. 50.000 EUR angehoben.

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