Tz. 10

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Ein Investor beherrscht ein Investee, wenn er aufgrund seines Engagements bei dem Investee schwankenden Renditen (variable returns) ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch seine Verfügungsgewalt (power) über das Investee zu beeinflussen (link between power and returns; ausführlich zum Begriff Beherrschung vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 10, Tz. 20ff.).

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