Kurzbeschreibung

Vorgehen bei der Anwendung von DNEL (Derived No Effect Level, d. h. Expositionsgrenzen für Gefahrstoffe). DNELs müssen nach der REACH-Verordnung 1907/2006 im erweiterten Sicherheitsdatenblatt enthalten sein, wenn ein Stoff in einem Umfang von mehr als 10 t pro Jahr in Verkehr gebracht wird.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1) Gibt es für die Stoffe, die Sie in Ihrem Betrieb verwenden, Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900 oder EU-Luftgrenzwerte?   Für Stoffe mit arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten Luftgrenzwerten sollten Sie diese den DNELs vorziehen, da sie in der Regel wahrscheinlich besser begründet sind.
2) Für Stoffe, für die es keine arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten Luftgrenzwerte gibt, sowie für andere Expositionswege (oral, dermal) verwenden Sie die im erweiterten REACH-Sicherheitsdatenblatt angegebenen DNELs als Beurteilungsgrundlage.   Eine Liste von DNELs können Sie auch von der Internetseite des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) herunterladen (https://www.dguv.de/ifa/gestis/gestis-dnel-liste/index.jsp).
3) Prüfen Sie, ob die Arbeitsweise in Ihrem Betrieb mit den Angaben in den jeweiligen Expositionsszenarien Ihrer Stofflieferanten übereinstimmt.   Weichen Sie hiervon ab, prüfen Sie, ob dies zu einer geänderten Expositionssituation führt.
4) Führen Sie die im erweiterten REACH-Sicherheitsdatenblatt angegebenen Schutzmaßnahmen durch.    
5) Wenn Sie Stoffe in einer Weise verwenden, die nicht mit den Angaben in den jeweiligen Expositionsszenarien Ihrer Stofflieferanten übereinstimmen, müssen Sie eine eigene Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren.   In diesem Fall treffen Sie die gleichen Pflichten wie die Hersteller und Importeure von Chemikalien, wenn Sie einen Stoff in Mengen von > 10 t/a verwenden (siehe Checkliste "DNELs: Ermittlung").
6) Teilen Sie im Falle von Nr. 5) das von Ihnen entwickelte Expositionsszenarium und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen ihrem Lieferanten sowie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit.   Möglicherweise ist Ihr Lieferant bereit, das von Ihnen entwickelte Expositionsszenarium und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen in sein erweitertes REACH-Sicherheitsdatenblatt zu übernehmen.

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