Kurzbeschreibung

Vorgehen bei der Ermittlung von DNEL (Derived No Effect Level, d. h. Expositionsgrenzen für Gefahrstoffe). DNELs müssen nach der REACH-Verordnung 1907/2006 im erweiterten Sicherheitsdatenblatt enthalten sein, wenn ein Stoff in einem Umfang von mehr als 10 t pro Jahr in Verkehr gebracht wird.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1) Für welche Stoffe, die Sie in Verkehr bringen wollen, gibt es Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900?   In diesem Fall können Sie den AGW als DNEL übernehmen.
2) Für welche Stoffe, die Sie in Verkehr bringen wollen, gibt es ausländische Arbeitsplatzgrenzwerte, die sich zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eignen?   Ausländische Arbeitsplatzgrenzwerte finden Sie im Internet-Angebot des Be-rufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (IFA) (https://limitvalue.ifa.dguv.de).
3) Wenn es keine geeigneten Grenzwerte zur Übernahme als DNEL gibt: Welche toxikologischen Daten liegen Ihnen vor?   Beurteilen Sie die Qualität und die Zuverlässigkeit der Ableitung der toxikologischen Daten.
4)

Ermitteln Sie die erforderlichen Extrapolationsverfahren für die

  • Zeitextrapolationen (z. B. Umrechnung von akuter Toxizität auf chronische Wirkungen),
  • Interspeziesextrapolationen (z. B. Umrechnung von der Ratte auf den Menschen),
  • Wegeextrapolationen (z. B. Umrechnung von oralen Studien auf inhalative Exposition; diese Umrechnung ist vor allem bei der Ableitung von Luftgrenzwerten von Bedeutung),
  • Intraspeziesextrapolationen (Berücksichtigung unterschiedlich empfindlicher Individuen innerhalb einer exponierten Population).
  Wenn Sie im eigenen Betrieb nicht über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, um die Ableitung eines DNEL aus toxikologischen Daten vorzunehmen, bemühen Sie sich um die Unterstützung externer Dienstleister.
5) Ermitteln Sie alle zu erwartenden Expositionsmuster (akut/kurzzeitig, chronisch/langfristig) für die verschiedenen möglichen Gruppen exponierter Personen (Beschäftigte, Allgemeinbevölkerung).   Hieraus können sich entsprechend mehrere unterschiedliche DNELs für denselben Stoff ergeben.
6) Ermitteln Sie alle zu erwartenden Expositionswege (oral, dermal und inhalativ) während der gesamten Lebensdauer des Produktes (Herstellung, Weiterverarbeitung, Verwendung und Beseitigung).   Zu dieser Ermittlung gehört auch die Feststellung des Ausmaßes der Exposition (z. B. Luftkonzentrationen, Ausmaß und Dauer des Hautkontaktes).
7) Legen Sie für alle von Ihnen unterstützten Anwendungen ("Identifizierte Anwendungen") die geeigneten Schutzmaßnahmen fest, bei deren Anwendung die von Ihnen ermittelten DNELs eingehalten werden können.    
8) Teilen Sie Ihren nachgeschalteten Anwendern die von Ihnen festgelegten DNELs sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen für alle Anwendungsarten im erweiterten Sicherheitsdatenblatt mit.   Das "Erweiterte REACH-Sicherheitsdatenblatt" muss für die "Identifizierten Anwendungen" Anhänge mit den jeweiligen Expositionsszenarien enthalten.

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