Kurzbeschreibung
Vorgehen bei der Ermittlung von DNEL (Derived No Effect Level, d. h. Expositionsgrenzen für Gefahrstoffe). DNELs müssen nach der REACH-Verordnung 1907/2006 im erweiterten Sicherheitsdatenblatt enthalten sein, wenn ein Stoff in einem Umfang von mehr als 10 t pro Jahr in Verkehr gebracht wird.
Checkliste
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Check | OK | Bemerkungen | |
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1) | Für welche Stoffe, die Sie in Verkehr bringen wollen, gibt es Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900? | In diesem Fall können Sie den AGW als DNEL übernehmen. | |
2) | Für welche Stoffe, die Sie in Verkehr bringen wollen, gibt es ausländische Arbeitsplatzgrenzwerte, die sich zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eignen? | Ausländische Arbeitsplatzgrenzwerte finden Sie im Internet-Angebot des Be-rufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (IFA) (https://limitvalue.ifa.dguv.de). | |
3) | Wenn es keine geeigneten Grenzwerte zur Übernahme als DNEL gibt: Welche toxikologischen Daten liegen Ihnen vor? | Beurteilen Sie die Qualität und die Zuverlässigkeit der Ableitung der toxikologischen Daten. | |
4) | Ermitteln Sie die erforderlichen Extrapolationsverfahren für die
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Wenn Sie im eigenen Betrieb nicht über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, um die Ableitung eines DNEL aus toxikologischen Daten vorzunehmen, bemühen Sie sich um die Unterstützung externer Dienstleister. | |
5) | Ermitteln Sie alle zu erwartenden Expositionsmuster (akut/kurzzeitig, chronisch/langfristig) für die verschiedenen möglichen Gruppen exponierter Personen (Beschäftigte, Allgemeinbevölkerung). | Hieraus können sich entsprechend mehrere unterschiedliche DNELs für denselben Stoff ergeben. | |
6) | Ermitteln Sie alle zu erwartenden Expositionswege (oral, dermal und inhalativ) während der gesamten Lebensdauer des Produktes (Herstellung, Weiterverarbeitung, Verwendung und Beseitigung). | Zu dieser Ermittlung gehört auch die Feststellung des Ausmaßes der Exposition (z. B. Luftkonzentrationen, Ausmaß und Dauer des Hautkontaktes). | |
7) | Legen Sie für alle von Ihnen unterstützten Anwendungen ("Identifizierte Anwendungen") die geeigneten Schutzmaßnahmen fest, bei deren Anwendung die von Ihnen ermittelten DNELs eingehalten werden können. | ||
8) | Teilen Sie Ihren nachgeschalteten Anwendern die von Ihnen festgelegten DNELs sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen für alle Anwendungsarten im erweiterten Sicherheitsdatenblatt mit. | Das "Erweiterte REACH-Sicherheitsdatenblatt" muss für die "Identifizierten Anwendungen" Anhänge mit den jeweiligen Expositionsszenarien enthalten. |
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