Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.11 Mahnbescheid und Klage

Ist die Entscheidung des Steuerberaters getroffen worden, dass er gerichtlich vorgehen will, sollte er das Mandat niederlegen, weil gerichtliche Schritte ohne Mandatsniederlegung standesrechtlich bedenklich sein könnten. Der Steuerberater muss auch abwägen, ob er nun selbst tätig wird oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Einen Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) darf der Steuerberate...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.10 Durchführung eines Mahnverfahrens oder Klageverfahrens

Allerspätestens vor einer geplanten gerichtlichen Auseinandersetzung ist es zunächst unabdingbar, Gebührenrechnungen darauf zu überprüfen, ob sie den Anforderungen des § 9 StBVV entsprochen haben. Die vielfältige Rechtsprechung zeigt, dass das nicht selbstverständlich ist. Kommt es zum Prozess und liegen fehlerhafte Rechnungen vor, kann dem Steuerberater das Honorar schon we...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.5 OHG und KG

Rz. 104 Auch die OHG und die KG können nach §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB verklagt werden. Bei einer GmbH & Co. KG ist aber besonders sorgfältig zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis mit der GmbH & Co. KG oder mit der GmbH (Komplementärin) besteht. Beispiel "Müller Investments OHG, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Frank Meier und Herbert Schmidt, … (ladungsfähige A...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Vollstreckung

Rz. 61 Für die Beitreibung offener Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren ist die Justizbeitreibungsstelle zuständig. Aufgrund der Regelungen der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) stehen der Justizbeitreibungsstelle alle gesetzlichen Zwangsvollstreckungsmittel zur Verfügung. In der Praxis fordert die Justizbeitreibungsstelle vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung durch Z...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Sauer, SGB III § 334 Pfändu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Geldleistungen und Erstattungsansprüche sind nach Maßgabe des § 54 SGB I pfändbar. Insbesondere können laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. § 334 bestimmt in diesem Zusammenhang die Agentur für Arbeit zum Drittschuldner, die über den gepfändeten Anspruch entschieden hat oder für die Entscheidung darüber zuständig ist. Durch die Drittschuldnere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 16 Die vorrangige Vormerkung schützt auch vor einer Verfügung im Wege der Zwangsvollstreckung, Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter. Die Vormerkung hindert nicht das Zwangsversteigerungsverfahren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Zwangsvollstreckung.

Rn 19 Die Zwangsvollstreckung einer WEG-Streitigkeit richtet sich nach ZPO/ZVG. Besonderheiten gelten grds nicht. Ist gg die GdW zu vollstrecken, weil der Verw handelt, sollten Ordnungs- und Zwangsmittel sich gg den Verw richten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Betreibung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Rn 3 Die Vorschrift greift nur ein, wenn die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung bereits begonnen hat. Wann die Zwangsvollstreckung beginnt, bestimmt sich nach der ZPO (§§ 808 ff, 828 ff, 866 ff) und dem ZVG (§§ 15 ff, 146 ff, 162 ff). Dass eine Zwangsvollstreckung droht oder unmittelbar bevorsteht, reicht nicht aus (MüKoBGB/Krüger § 268 Rz 3; Soergel/Forster § 268...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 471 BGB – Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz.

Gesetzestext Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt. A. Zweck, Abdingbarkeit. Rn 1 Die Privilegierung von Verkäufen im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter setzt das Prinzip um, dass schuldrechtliche Verschaffungsansprüche in diesen Verfahren ihre Wirkung verlieren, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1277 BGB – Befriedigung durch Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext 1Der Pfandgläubiger kann seine Befriedigung aus dem Recht nur auf Grund eines vollstreckbaren Titels nach den für die Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften suchen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. 2Die Vorschriften des § 1229 und des § 1245 Abs. 2 bleiben unberührt. A. Gesetzliche Regelverwertung. Rn 1 Nach Pfandreife (§ 1228 II) erfordert die Verwertun...mehr

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FoVo 09/2025, Zwangsvollstreckung einer Handlungsverpflichtung bei notwendiger Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten

Leitsatz 1. Hängt die Zwangsvollstreckung von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten ab, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet, ist eine Vollstreckung nach § 887 ZPO nur möglich, wenn der Dritte sein Einverständnis mit der durchzuführenden Maßnahme erklärt oder der Vollstreckungsgläubiger einen eigenen Duldungstitel gegen den Dritten erwirkt. 2. Eine solche Fal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwangsvollstreckung.

Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, 152 II ZVG zum beschlag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung (Abs 1).

Rn 3 (1) Gemeint ist jeder Verkauf iRd Zwangsvollstreckung, unabhängig davon ob über Versteigerung, freihändig, privat- oder öffentlich-rechtlich (Erman/Grunewald Rz 2), insb Verkäufe gem §§ 814 ff, 825, 844, 857, 866 ZPO und Zwangsversteigerungen gem §§ 869 ZPO; 66 ff, 162, 171a ZVG. Rn 4 (2) Ausgeschlossen sind Beauftragte und ihre Hilfspersonen, also zB Richter, Rechtspfle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Missbräuchliches Verhalten in der Zwangsvollstreckung.

Rn 52 Auch missbräuchliches Verhalten in der Zwangsvollstreckung kann von § 826 erfasst werden, zB Abreden zur Ausschaltung von Bietern, um ein insgesamt niedrigeres Gebot zum Schaden des Eigentümers und etwaiger dinglich Berechtigter zu erzielen (zB BGH NJW 61, 1012, 1013 [BGH 21.02.1961 - VI ZR 99/60]; WM 65, 203, 204; Frankf WM 89, 1102, 1104), sonstige sittenwidrige Verf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Zwangsvollstreckung.

Rn 20 Die Haftungsbeschränkung bleibt in der Zwangsvollstreckung unberücksichtigt, solange der Erbe keine Einwendungen erhebt. Einwendungen wie die Dürftigkeitseinrede, die sich auf die Haftungsbeschränkung bezieht, kann er im Wege der Vollstreckungsgegenklage nur erheben, wenn er einen entspr Vorbehalt im Urt erwirkt hat, §§ 780 I, 781, 785, 767 ZPO. Die Entscheidung über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beseitigung der aus der Zwangsvollstreckung drohenden Gefahren.

Rn 6 Die Norm findet nur dann Anwendung, wenn die drohende Gefahr des Rechts- oder Besitzverlustes noch abgewendet werden kann. § 268 dient der Erhaltung des Haftungsgegenstandes (BGH NJW 10, 1315; MüKoBGB/Krüger § 268 Rz 9). Ist die Zwangsvollstreckung bereits beendet, kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden (Soergel/Forster § 268 Rz 8), weshalb auch kein Ablösungsrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Zwangsvollstreckung.

Rn 34 In der Zwangsvollstreckung oder im Insolvenzverfahren (nach Feststellung der Hauptforderung zur Tabelle) kann der Aufrechnung die Präklusionswirkung des § 767 II ZPO entgegenstehen (BGHZ 201, 121). Die Präklusionswirkung des § 767 II ZPO wirkt über das Vollstreckungsverfahren hinaus und schließt auch materiell-rechtlich die Aufrechnungswirkung aus (BGH NJW 19, 3385 [BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.

Rn 33 Notwendig für einen Anwaltsvergleich ist, dass sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft (Zö/Geimer § 796a Rz 12; St/J/Kern § 796a Rz 7; ThPu/Seiler § 796a Rz 6). Gegenstand der Unterwerfung kann jeder einer Vollstreckung zugängliche Anspruch sein (Anders/Gehle/Schmidt ZPO § 796a Rz 6), der im Vergleich konkret bezeichnet werden muss (MüKoZPO/Wol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zwangsvollstreckung.

Rn 78 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsgebers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung, so hat der Sicherungsnehmer bis zur Befriedigung der gesicherten Forderung (BGHZ 100, 95, 105) die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Dieser kann der Gläubiger bei einer Übersiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zwangsvollstreckung.

Rn 76 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsnehmers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung (BGH NJW 59, 1223, 1224), so steht dem Sicherungsgeber die Drittwiderspruchsklage zu (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 55, 20, 26; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 100, 95, 104; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Das Widerspruchsrecht des Sicherungsgebers entfällt mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonderer Rechtsbehelf in der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Bei der Klage auf vorzugsweise Befriedigung handelt es sich um einen speziellen Rechtsbehelf innerhalb der Zwangsvollstreckung. Ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig ist gem § 805 II ZPO für Amtsgerichtsstreitwerte das Vollstreckungsgericht und für Landgerichtsstreitwerte dasjenige LG, in dessen Bezirk das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) seinen Sitz hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zwangsvollstreckung, III

Rn 8 III verweist für die Zwangsvollstreckung auf § 274 II. Nach dieser Vorschrift kann der Gläubiger aus einem Zug-um-Zug-Urteil ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung vollstrecken, wenn der Schuldner sich in Annahmeverzug befindet (§§ 293 ff). Andernfalls wird – außer bei Urteilen nach § 894 ZPO – nach § 726 II ZPO die Vollstreckungsklausel ohne weiteres erteilt. Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Der Eigentumsvorbehalt in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 33 Will ein Gläubiger des Verkäufers im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Eigentum des Verkäufers an der Kaufsache zugreifen, so ist er wegen des unmittelbaren Besitzes des Käufers (§§ 808, 809 ZPO) auf eine Pfändung des Herausgabeanspruchs beschränkt (§ 847 ZPO). Soweit die Gläubiger des Käufers die Zwangsvollstreckung betreiben, entsteht mangels Eigentum des Schuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zwangsvollstreckung von Hausgeld.

I. Vertretungsmacht. Rn 1 Für die Mobiliar- und Immobiliarzwangsvollstreckung ist der Verw nach § 9b I 1 vertretungsbefugt. Nach § 27 I Nr 1 ist er grds auch berechtigt, den Willen der GdW zu bilden. II. Mobiliarzwangsvollstreckung. Rn 2 Für die – idR aussichtlose – Mobiliarzwangsvollstreckung sind grds keine Besonderheiten zu beachten. III. Immobiliarzwangsvollstreckung. 1. Sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

I. Zwangsvollstreckung. Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sicherungsabtretung in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sicherungsgut in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

1. des Sicherungsnehmers. a) Zwangsvollstreckung. Rn 76 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsnehmers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung (BGH NJW 59, 1223, 1224), so steht dem Sicherungsgeber die Drittwiderspruchsklage zu (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 55, 20, 26; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 100, 95, 104; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Das Wide...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zwangsvollstreckung.

I. Voraussetzungen. Rn 7 Es gelten die allg Vollstreckungsvoraussetzungen. Titel kann eine persönliche Unterwerfung, § 794 I Nr 5, II ZPO (wegen § 800 ZPO s.o. Rn 2), oder ein Duldungsurteil bzw -vergleich sein. Für die Klage gilt § 24 ZPO. Sie kann im Urkundenprozess erhoben werden, wenn die Reallast auf Geld oder vertretbare Sachen lautet, §§ 592 ff ZPO. II. Verfahren. Rn 8 N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 722 BGB – Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter.

Gesetzestext (1) Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein gegen die Gesellschaft gerichteter Vollstreckungstitel erforderlich. (2) Aus einem gegen die Gesellschaft gerichteten Vollstreckungstitel findet die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter nicht statt. Rn 1 Der neue I nimmt die Regelung auf, die vor dem MoPeG in § 736 ZPO aF (BTDrs 19/27635...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen (Abs 1).

Rn 4 Die Regelung in I verlangt einen einzigen (s § 771 Rn 5) Vollstreckungsversuch am Wohnsitz des Hauptschuldners in sein bewegliches Vermögen: (1.) Für die Bestimmung des Wohnsitzes gelten die allg Regeln (§§ 7–11 sowie – für juristische Personen – §§ 24, 80 und RGZ 137, 1, 12 f: den für den Gerichtsstand iSd § 17 ZPO maßgebliche Verwaltungssitz; für Gesellschaften aus an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zwangsvollstreckung.

Rn 8 Bei dem Erwerb kraft Zuschlags in der Zwangsversteigerung gilt § 892 nicht (BayObLG DNotZ 94, 246f) und selbst der bösgläubige Ersteher erwirbt Eigentum (RGZ 129, 164 f; aA MüKo/Lettmaier Rz 30), wobei er jedoch uU aus § 826 zur Rückübereignung verpflichtet ist (RGZ 69, 280f). Bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen schützt § 892 den Vollstreckungsgläubiger ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung, der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter.

Rn 8 Der Erwerb eines Pfändungspfandrechts im Wege der Zwangsvollstreckung ist nach I 2 wie eine Zwischenverfügung zu behandeln und wird daher bei Bedingungseintritt unwirksam (BayObLG NJW-RR 97, 1174 [OLG Düsseldorf 28.02.1996 - 9 U 220/94]). Der Erwerb des Erstehers in der Zwangsversteigerung ist allerdings ungeachtet § 161 I 2 wirksam (BGHZ 55, 20, 25 = NJW 71, 799; Erman...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Zwangsvollstreckung.

Rn 40 Ist ein SNR verdinglicht, kann die Zwangsvollstreckung weder gem § 857 ZPO unmittelbar in das SNR betrieben werden noch – wegen § 6 – allein in das SonderE, dessen Inhalt es bestimmt, sondern nur gem § 864 ZPO in das Wohnungseigentum (Stuttg NZM 02, 884; aA LG Stuttgart DWE 89, 72). Ein Gläubiger kann allerdings in die Früchte des SNRs nach §§ 829, 835 ZPO vollstrecken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1147 BGB – Befriedigung durch Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung. Rn 1 Aus § 1147 ergibt sich, dass der Eigentümer keine Zahlung, sondern lediglich Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück schuldet (vgl weiter § 1113 Rn 1); der Gläubiger kann deshalb auch nicht gg eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mangelnde Erfolgsaussichten einer Zwangsvollstreckung gg den Hauptschuldner (Abs 1 Nr 4).

Rn 17 § 773 I Nr 4 ermöglicht dem Gläubiger den direkten Zugriff auf den Bürgen (vgl Rn 13) bei fehlender Aussicht, durch Vollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners eine vollständige Befriedigung seiner Forderung zu erlangen (Prognose voraussichtlicher Erfolglosigkeit). Die Norm will zwecklose Vollstreckungsversuche vermeiden (Mot II 671). Ist zu erwarten, dass der Gl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verfügungen durch Zwangsvollstreckung und Arrestvollziehung.

Rn 9 Derartige Verfügungen stehen nach § 135 I 2 einer rechtsgeschäftlichen Verfügung gleich. Die Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist relativ unwirksam. Der Geschützte kann gem §§ 772, 771 ZPO Drittwiderspruchsklage erheben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 5 Für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (LG Heilbronn ZfIR 19, 640; Stuttg ZfIR 19, 642) sowie Insolvenz gelten die Ausführungen zu § 566b analog. Zur Zahlungsverzugskündigung, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter direkt an den Zwangsverwalter und trotz Mitteilung durch den Mieter nicht an den neuen Vermieter gezahlt wurden vgl LG Berlin GE 17, 1557. Zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ansprüche nach Beendigung der Zwangsvollstreckung.

Rn 10 Bei schuldhafter – zumindest fahrlässiger – Verletzung des Vermieterpfandrechts durch einen Drittgläubiger kommen Schadensersatzansprüche des Vermieters nach § 823 in Betracht, sonst allenfalls Bereicherungsansprüche (§ 812).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zwangsvollstreckung.

Rn 10 Für eine Forderung, für die bereits eine rechtsgeschäftlich bestellte Hypothek eingetragen ist, kann zusätzlich an einem anderen Grundstück eine Zwangshypothek eingetragen werden; es handelt sich dann um eine Gesamthypothek (für die die Erfordernisse Rn 2 ggf nicht gelten), so dass bei beiden Rechten ein Mithaftvermerk eingetragen werden muss (iE str).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 26 Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist gem § 1092 I 1 nicht übertragbar und deshalb nicht pfändbar (§§ 851, 857 I ZPO). Etwas anderes gilt gem § 857 III ZPO dann, wenn die Überlassung der Ausübung an einen anderen (§ 1092 I 2) gestattet ist. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 8 Bei der Zwangsversteigerung gilt § 566b 1 beim Eigentümerwechsel kraft Zuschlags nach § 57 ZVG analog in Fällen, in denen der Vermieter vor der Beschlagnahme (§ 57b I 1 ZVG) über den Mietanspruch verfügt. Für die Zwangsverwaltung gilt § 566b nicht. Hier gelten die §§ 1124 und 1125 bei Beschlagnahme durch einen Grundschuld- oder Hypothekengläubiger. Betreibt ein sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besonderheiten nach Beginn der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Nur für den Fall, dass mit dem Vermieterpfandrecht ein nachträglich von einem Dritten begründetes Pfändungspfandrecht konkurriert, kommt es zu Besonderheiten beim besitzlosen Vermieterpfandrecht. Der Vermieter kann als Nichtbesitzer, nämlich der Pfändung und Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher nicht widersprechen (vgl §§ 808 f ZPO).mehr

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FoVo 09/2025, Zwangsvollstr... / 3 Der Praxistipp

Abgrenzung zwingt zu Hilfsanträgen Der Gläubiger muss prüfen, ob aus seiner Sicht eine vertretbare oder unvertretbare Handlung vorliegt (Zur Abgrenzung die Checklisten bei Kraemer/Goebel, Anwaltformulare Zwangsvollstreckung, 6. Aufl. 2024, § 13 Rn 9 und Rn 85). Ausgehend hiervon hat er seinen Vollstreckungsantrag nach § 887 ZPO oder § 888 ZPO auszurichten. Anders als im Fall ...mehr

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FoVo 09/2025, Zwangsvollstr... / Leitsatz

1. Hängt die Zwangsvollstreckung von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten ab, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet, ist eine Vollstreckung nach § 887 ZPO nur möglich, wenn der Dritte sein Einverständnis mit der durchzuführenden Maßnahme erklärt oder der Vollstreckungsgläubiger einen eigenen Duldungstitel gegen den Dritten erwirkt. 2. Eine solche Fallgestalt...mehr

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FoVo 09/2025, Zwangsvollstr... / 2 II. Aus der Entscheidung

Liegt eine vertretbare oder eine unvertretbare Handlung vor? Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO hat das LG dem Ergebnis nach zu Recht verneint. Nach § 887 Abs. 1 ZPO ist für den Fall, dass der Schuldner die Verpflichtung nicht erfüllt, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, der Gläubiger von dem P...mehr

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FoVo 09/2025, Zwangsvollstr... / 1 Der Fall

Rechtskräftig titulierter Anspruch auf Beseitigung baulicher Anlagen Die Schuldnerin ist rechtskräftig zur Beseitigung baulicher Maßnahmen auf einem mit einer Reitanlage bebauten Grundstück und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verurteilt worden. Die Gläubiger begehren die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil im Wege der Ersatzvornahme nebst Zahlung eines Kos...mehr

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FoVo 09/2025, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung werden zum 1.10.2025 verbindlich

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (BGBl I v. 21.6.2024, Nr. 203) wurden im Layout neue Formulare mit einer überschaubaren Zahl von inhaltlichen Änderungen eingeführt (nachfolgend 2. ÄndVO ZVFV). Diese Formulare durften ab dem 1.9.2024 eingesetzt werden. Nunmehr wird es aber ernst und ab dem 1.10.2025 müssen diese Formulare ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1197 BGB – Abweichungen von der Fremdgrundschuld.

Gesetzestext (1) Ist der Eigentümer der Gläubiger, so kann er nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben. (2) Zinsen gebühren dem Eigentümer nur, wenn das Grundstück auf Antrag eines anderen zum Zwecke der Zwangsverwaltung in Beschlag genommen ist, und nur für die Dauer der Zwangsverwaltung. Rn 1 § 1197 knüpft an die formale Rechtsstellung als Eige...mehr