Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / D. Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

I. Typischer Sachverhalt Rz. 79 Herr Gläubig hat gegen Herrn Schusselig einen Zahlungstitel erwirkt. Auf eine weitere Zahlungsaufforderung wird der Anspruch aber nicht erfüllt. Die Frage seines Bevollmächtigten, wo ggf. erfolgreich vollstreckt werden könnte, muss Herr Gläubig unbeantwortet lassen. Hierzu liegen ihm keinerlei Erkenntnisse vor. Der Bevollmächtigte erwägt deshal... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

1. Zweck Rz. 80 Durch die Abnahme der Vermögensauskunft[76] kann der Gläubiger Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners erhalten, der in diesem Verfahren ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern hat. Dabei ist vom Schuldner sein Einkommen und Vermögen in zugriffsfähiger Form anzug... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / H. Vornahme einer vertretbaren Handlung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 152 Herr Gläubig hat gegen Herrn Schusselig einen Titel erwirkt, in dem Herrn Schusselig aufgegeben worden ist, die zwischen den Grundstücken der Parteien gelegene Mauer abzureißen. Trotz des zwischenzeitlich rechtskräftigen Titels hat Herr Schusselig bis zum heutigen Tag die Mauer nicht abgerissen. Nunmehr soll der Abriss der Mauer mit Hilfe von ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

1. Begriff Rz. 153 Die Handlung des Entfernens der Mauer ist durch Ersatzvornahme gem. § 887 ZPO möglich. Es handelt sich um eine vertretbare Handlung, d.h. eine Handlung, die auch ein Dritter mit dem gleichen wirtschaftlichen Erfolg vornehmen kann.[140] Der Schuldner kann insoweit vertreten werden. Diese Handlung kann dadurch erzwungen werden, dass das Gericht den Gläubiger ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit

1. Typischer Sachverhalt Rz. 60 Zunächst wie oben Rdn 51. Dann weiter: Herr Schusselig verweigert dem Gerichtsvollzieher jedoch den Zugang zur Wohnung. Die von ihm betriebene Gaststätte ist nur abends geöffnet und verspricht einen Vollstreckungserfolg erst nach 21.00 Uhr, wenn die ersten Gäste bezahlt haben. 2. Rechtliche Grundlagen a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung z... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit Rz. 61 Für die Vollstreckung in den Räumen des Schuldners gegen dessen Willen verlangt das BVerfG zusätzlich zum Titel eine ausdrückliche richterliche Durchsuchungsanordnung.[52] Der Gesetzgeber ist diesem Verlangen durch § 758a ZPO nachgekommen. Das Gericht nimmt dabei teilweise in Kauf, dass der Schuldner zunächst den G... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 124 Wie der Sachverhalt oben Rdn 103. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Schusselig für das zurückliegende Jahr noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Abwandlung: Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner im August 2020 arbeitslos geworden ist, so dass mit entsprechenden Steuererstattungsansp... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Allgemein

1. Typischer Sachverhalt Rz. 133 Wie oben Rdn 103. Aus dem vorgelegten Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Grundstückes ist. Herr Gläubig möchte dieses Grundstück für die Realisierung seiner Forderung nutzen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Grundeigentum Rz. 134 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine Vollstreckung... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Austauschpfändung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 70 Bei der Zwangsvollstreckung hat der Gerichtsvollzieher bei Herrn Schusselig eine äußerst wertvolle Musik-Anlage mit einem aufwändigen Boxensystem gepfändet, deren allgemeinen Verkaufserlös er in seinem Protokoll mit ca. 3.000 EUR angibt. Herr Gläubig möchte nunmehr gerne dem Schuldner ein einfaches Soundsystem zur Verfügung stellen, damit er di... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Grundeigentum Rz. 134 Auch gegen den Grundbesitz des Schuldners ist eine Vollstreckungsmöglichkeit gegeben. Die ZPO bietet in § 866 ZPO die Möglichkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück. Hiermit wird zunächst nur eine Sicherung der Forderung des Gläubigers erreicht. Allerdings können damit auch bei ursprünglich persönlichen Forderungen, die i... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Zwangssicherungshypothek

1. Typischer Sachverhalt Rz. 137 Wie oben Rdn 103, 133. Auf das Grundstück des Schuldners will Herr Gläubig wegen einer titulierten Forderung in Höhe von 2.000 EUR eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Zweck Rz. 138 Die Zwangssicherungshypothek bietet dem Gläubiger den Vorteil, in das Grundbuch eingetragen zu sein und damit bereits einen Zug... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zweck Rz. 138 Die Zwangssicherungshypothek bietet dem Gläubiger den Vorteil, in das Grundbuch eingetragen zu sein und damit bereits einen Zugriff auf das Grundstück des Schuldners zu haben. Zugleich verbessert er sich bei einer tatsächlichen Verwertung des Grundstückes aus der Rangklasse des § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG, der der als persönlicher Gläubiger zugeordnet ist und in de... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Anderweitige Verwertung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 75 Im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Austauschpfändung der Musik-Anlage soll diese nunmehr nicht durch eine Versteigerung, sondern durch freihändigen Verkauf verwertet werden. Der freihändige Verkauf verspricht regelmäßig einen höheren Erlös. Er kann auch durch eine Versteigerung im Internet, etwa bei ebay, mit einem viel größeren Adre... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / J. Erzwingung von Duldungen und Unterlassungen

I. Typischer Sachverhalt Rz. 166 Der Gläubiger ist Inhaber eines geschützten Markennamens, der vom Schuldner widerrechtlich benutzt wurde. In einem Rechtsstreit ist festgestellt worden, dass der Schuldner die Benutzung dieses Markennamens zu unterlassen hat. Für den Fall der Zuwiderhandlung durch den Schuldner ist diesem ein Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft angedroht worden. II.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage)

Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.14: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage) An das Landgericht in _________________________ Klage des Klägers _________________________ (ladungsfähige Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen Schuldner _________________________ (ladungsfähige An... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Zwangsversteigerung

Rz. 141 Gem. § 867 Abs. 3 ZPO besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, zur Befriedigung aus dem Grundstück die Zwangsversteigerung zu betreiben. Hierzu genügt in diesem Fall der vollstreckbare Zahlungstitel, auf dem die Eintragung der Zwangshypothek (gem. § 867 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO) vermerkt ist. Ein besonderer dinglicher Duldungstitel als Voraussetzung für die Zwangsvoll... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren)

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _________________________ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Schuldner Az.: _________________________ beantrage ich, in Ergänzung des bisherigen Berufungsantrages, im Namen u... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Bedingt pfändbare Ansprüche

Rz. 112 Gem. § 850b Abs. 1 ZPO sind die dort aufgeführten Ansprüche,[113] gleichgültig, ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage gewährt werden,[114] bedingt pfändbar. Dies bedeutet, dass diese Forderungen nur dann wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn nach der Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes sonstige Beitreibungsmaßnahmen in das bewegliche ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 28 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen. Im Zuge durchgeführter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners bei dessen Arbeitgeber gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Aus der Drittschuldnererklärung erfährt der Gläubiger, dass der Arbeitgeber bei dem... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Zweck

Rz. 80 Durch die Abnahme der Vermögensauskunft[76] kann der Gläubiger Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners erhalten, der in diesem Verfahren ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dessen Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt zu versichern hat. Dabei ist vom Schuldner sein Einkommen und Vermögen in zugriffsfähiger Form anzugeben, in... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Rechtsbehelf

Rz. 34 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO statthaft, wenn das Beschwerdegericht diese zulässt. Dabei ist zu beachten, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur durch die Kammer des Landgerichtes erfolgen kann.[23] Der Einzelrichter allein darf die Rechtsbeschwerde nicht zulassen. Deshalb sollte schon mit der Einlegung der ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Begriff

Rz. 153 Die Handlung des Entfernens der Mauer ist durch Ersatzvornahme gem. § 887 ZPO möglich. Es handelt sich um eine vertretbare Handlung, d.h. eine Handlung, die auch ein Dritter mit dem gleichen wirtschaftlichen Erfolg vornehmen kann.[140] Der Schuldner kann insoweit vertreten werden. Diese Handlung kann dadurch erzwungen werden, dass das Gericht den Gläubiger ermächtigt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / XIII. Isolierter Verhaftungsauftrag

Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.26: Isolierter Verhaftungsauftrag An das Amtsgericht in _________________________ Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nach § 802g ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _______________________... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Der V hat dem Schuldner eine Werkhalle vermietet. In dieser führte der Schuldner einen metallverarbeitenden Betrieb. Die Arbeiten wurden mit entsprechenden Maschinen, unter anderem einem Stanzautomaten der Marke XY, durchgeführt, der im Eigentum des Schuldners steht. Der Gläubiger G, der einen Zahlungstitel gegen den Schuldner erwirkt hatte, pfändete durch den Gericht... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / XI. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Muster: Antrag nach § 890 ZPO

Rz. 170 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.33: Antrag nach § 890 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner und Antragsgegner – Verfahrensbev... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.7: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers An das Amtsgericht Musterstadt – Vollstreckungsgericht – in _________________________ Erinnerung nach § 766 ZPO In Sachen Gläubiger _________________________ ./. Schuldner _________________________ überreiche ich das vollstreckba... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 6. Schuldnerverzeichnis

Rz. 85 Schuldner, die die eidesstattliche Versicherung auf die Vermögensauskunft abgegeben oder ohne hinreichende Rechtfertigung die Abnahme der Vermögensauskunft verweigert haben, sind nach Maßgabe der §§ 882b und 882c ZPO von Amts wegen in das Schuldnerverzeichnis einzutragen. Grundlage der Eintragung ist eine gesonderte Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers. Solang... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe

Rz. 54 Gegen das vom Gerichtsvollzieher zu beobachtende Verfahren sowie gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung stehen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner das Rechtsmittel der Erinnerung gem. § 766 ZPO zu (vgl. hierzu Rdn 23 ff.). Gleiches gilt, wenn die vom Gerichtsvollzieher angesetzten Kosten zu beanstanden sind. Materiell-rechtliche Einwände des Schuldners... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 32 Der Gläubiger beantragte aufgrund eines vollstreckbaren Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde erlassen und entsprechend zugestellt. Auf die Erinnerung des Schuldners nach § 766 ZPO – er wurde gemäß § 834 ZPO nicht angehört – ist dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufschiebend bedingt aufgehoben wo... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Sofortige Beschwerde

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.9: Sofortige Beschwerde An das Landgericht – Beschwerdekammer – in _________________________ über das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – zu Az: _________________________ in _________________________ Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Erinn... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Vorsorglicher Durchsuchungsantrag

Rz. 64 Ein vorsorglicher Durchsuchungsbeschluss, der bereits vor Vollstreckungsbeginn beantragt und erlassen wird, ist im Regelfall – zu den Ausnahmen vorstehend – unzulässig, da dem Schuldner zunächst Gelegenheit gegeben werden muss, die Durchsuchung seiner Wohnung zu gestatten.[66] Zulässig ist dagegen ein vom Gläubiger mit überreichter Durchsuchungsantrag für den Fall, da... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / VI. Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Schuldübernahme)

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.3: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Schuldübernahme) An das Amtsgericht Musterstadt – Geschäftsstelle – Az. _________________________ In Sachen Gläubig ./. Schusselig überreiche ich anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des AG Musterstadt, Az. _________________________ vom _____________________... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / VIII. Muster: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Erbfall)

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.4: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Erbfall) An das Amts-/Landgericht in _________________________ Az: _________________________ In Sachen _________________________ ./. _________________________ überreiche ich in der Anlage die schriftliche Vollmacht sowie die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom _______... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 101 Die Vorpfändung gem. § 845 ZPO [100] beinhaltet die formgebundene Benachrichtigung des Drittschuldners von der unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung in Form einer Forderungspfändung. Entsprechend § 802a Abs. 2 Nr. 5 Hs. 2 ZPO kann sie bereits vor Klauselerteilung und Zustellung erfolgen. Der Gerichtsvollzieher kann – formgebunden nach Anlage 1 der ZVFV – mit ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Anmerkungen zum Muster

Rz. 171 Zur Zuständigkeit: Zuständig ist das Prozessgericht der ersten Instanz, bei Vergleichstiteln oder ausländischen Urteilen das Gericht, welches die Vollstreckbarkeit anerkannt hat. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Pfändung von Sozialleistungen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 116 Sachverhalt wie oben Rdn 103. Das Vermögensverzeichnis enthält einen Hinweis darauf, dass dem Schuldner Herrn Schusselig Sozialleistungen zustehen. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 117 Nach den §§ 54, 55 SGB I und § 850e Nr. 2a ZPO sind zu unterscheiden die Pfändungen von einmaligen Sozialgeldleistungen (z.B. Sterbegeld) und laufenden Sozialgeldleis... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 117 Nach den §§ 54, 55 SGB I und § 850e Nr. 2a ZPO sind zu unterscheiden die Pfändungen von einmaligen Sozialgeldleistungen (z.B. Sterbegeld) und laufenden Sozialgeldleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Rente, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Hartz IV], Grundsicherung für Erwerbsunfähige). a) Einmalige Sozialgeldleistungen Rz. 118 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der P... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 152 Herr Gläubig hat gegen Herrn Schusselig einen Titel erwirkt, in dem Herrn Schusselig aufgegeben worden ist, die zwischen den Grundstücken der Parteien gelegene Mauer abzureißen. Trotz des zwischenzeitlich rechtskräftigen Titels hat Herr Schusselig bis zum heutigen Tag die Mauer nicht abgerissen. Nunmehr soll der Abriss der Mauer mit Hilfe von Zwangsvollstreckungsmaßn... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 59 Soweit der Schuldner die Durchsuchung verweigert, muss ein besonderer Antrag nach den Anlagen 2 und 3 der ZVFV gestellt werden. Dazu nachfolgend mehr. Anders als noch bei den formlosen Anträgen der Vorauflagen kann dieser Antrag aber mit dem Sachpfändungsauftrag nicht verbunden werden, weil er dem Formularzwang nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) u... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Muster: Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.21: Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / VII. Muster: Wiederholte vorzeitige Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.23: Wiederholte vorzeitige Abnahme der Vermögensauskunft mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 60 Zunächst wie oben Rdn 51. Dann weiter: Herr Schusselig verweigert dem Gerichtsvollzieher jedoch den Zugang zur Wohnung. Die von ihm betriebene Gaststätte ist nur abends geöffnet und verspricht einen Vollstreckungserfolg erst nach 21.00 Uhr, wenn die ersten Gäste bezahlt haben. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 124 Wie der Sachverhalt oben Rdn 103. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Schusselig für das zurückliegende Jahr noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Abwandlung: Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner im August 2020 arbeitslos geworden ist, so dass mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen zu rechnen ist, a... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / XI. Muster: Kombinierter Verhaftungsauftrag

Rz. 96 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.25: Vermögensauskunft ergänzt um Antrag auf Erlass eines Haftbefehls und die Verhaftung mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 159 Ein Arbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht ein obsiegendes Urteil dahin gehend erstritten, dass der Arbeitgeber zum Ausfüllen der Arbeitspapiere, insbesondere auch eines qualifizierten Zeugnisses, rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Arbeitgeber hat bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings die Arbeitspapiere noch nicht ausgefüllt. Der Arbeitnehmer will nun mit Hilf... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 133 Wie oben Rdn 103. Aus dem vorgelegten Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass der Schuldner Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Grundstückes ist. Herr Gläubig möchte dieses Grundstück für die Realisierung seiner Forderung nutzen. mehr