Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Voraussetzungen/Verfahren

Rz. 161 Voraussetzung für eine solche Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist ein Titel, der den Schuldner zu einer unvertretbaren Handlung verpflichtet. Die vorzunehmende Handlung muss ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängen. Zudem ist ein Gläubigerantrag erforderlich. Dieser muss allerdings weder das Zwangsmittel noch seine Höhe bezeichnen. Weiterhin müssen die allgemei... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Rechtsbehelf

Rz. 163 Gegen den Beschluss, der den Antrag nach § 888 Abs. 1 ZPO zurückweist oder ein entsprechendes Zwangsgeld verhängt, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO möglich. Dies gilt auch bei Androhung des Zwangsmittels.[143] Sollte der Schuldner den Erfüllungseinwand erheben, so ist auch dieser wohl im Verfahren nach § 878 ZPO, wie bereits im Verfahren ... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 103 Nachdem seitens des Gläubigers Herrn Gläubig die Sachpfändung und das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt worden sind, liegt nunmehr das Vermögensverzeichnis des Schuldners Schusselig vor. Aus diesem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Schusselig verschiedene Forderungen gegen dritte Personen hat, u.a. in einem Arbeitsverhältnis steht und... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Voraussetzungen/Verfahren

Rz. 168 Voraussetzung ist das Vorliegen eines entsprechenden Titels. Dieser muss seinem Wortlaut nach auf eine Duldung oder Unterlassung gerichtet sein. Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derarti... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Zweck

Rz. 138 Die Zwangssicherungshypothek bietet dem Gläubiger den Vorteil, in das Grundbuch eingetragen zu sein und damit bereits einen Zugriff auf das Grundstück des Schuldners zu haben. Zugleich verbessert er sich bei einer tatsächlichen Verwertung des Grundstückes aus der Rangklasse des § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG, der der als persönlicher Gläubiger zugeordnet ist und in der Gläubi... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Rechtsbehelf des Schuldners

Rz. 109 Wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, steht dem Schuldner im Regelfall die Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO zu, da mangels Anhörung (§ 834 ZPO) eine Vollstreckungsmaßnahme und keine Vollstreckungsentscheidung vorliegt. Über die Erinnerung entscheidet der Richter des Vollstreckungsgerichtes. Anders als für den Gläubiger ist der Rechtsbehelf für den S... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Weitere Voraussetzungen

Rz. 140 Gem. § 866 Abs. 3 ZPO ist bei dem zugrunde liegenden Vollstreckungstitel darauf zu achten, dass dieser eine höhere Hauptforderung als 750 EUR (Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht sind) tituliert. Aufgrund mehrerer demselben Gläubiger zustehender Schuldtitel kann eine einheitliche Sicherungshypothek eingetragen werden. ... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Rechtsbehelfe

Rz. 142 An Rechtsbehelfen stehen sowohl bei der Eintragung als auch bei der Ablehnung der Zwangssicherungshypothek die nicht fristgebundene Beschwerde nach § 71 GBO zum OLG (§ 72 GBO) statt Gegen diese Entscheidung ist nach § 78 GBO die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie vom OLG zugelassen wurde. Grund für diese Regelung ist die Tatsache, dass das Grundbuchamt und nicht da... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 51 Herr Gläubig hat vor dem Amtsgericht Musterstadt ein Urteil gegen Herrn Schusselig erwirkt, in dem dieser verurteilt wird, an Herrn Gläubig 2.000 EUR nebst 8 % Zinsen, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.5.2025 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Herr Gläubig möchte nunmehr, nachdem Herr Schusselig auf mehrmaliges ... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Antrag

Rz. 146 Voraussetzung für eine Zwangsversteigerung des Grundstückes ist ein Antrag des Gläubigers an das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht), in dessen Bezirk das Grundstück des Schuldners liegt. Im Antrag ist die genaue Bezeichnung des Grundstückes, des Eigentümers und des vollstreckbaren Titels notwendig. Der Vollstreckungstitel und der entsprechende Zustellungsnachweis si... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Mitteilung an Gläubiger

Rz. 56 Nach § 806a Abs. 1 ZPO teilt der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger Erkenntnisse über Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte, die er während der Vollstreckung durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Schriftstücke erhält, mit, wenn eine Pfändung nicht bewirkt werden konnte oder eine bewirkte Pfändung voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Bevorrechtigte Unterhaltsgläubiger

Rz. 113 Besser gestellt bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und daher bevorzugt werden sog. bevorrechtigte Gläubiger. Dies sind Gläubiger, die wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs pfänden (§ 850d ZPO). Sie sind durch die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO nicht beschränkt. Dem Schuldner wird dagegen, wenn solche bevorrechtigten Gläubiger pfänden, nur der notwendige Un... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Verfahren

Rz. 148 Nach den §§ 3, 8, 22 Abs. 1 S. 1 ZVG wird seitens des Vollstreckungsgerichtes gleichzeitig mit dem Beschluss dem Schuldner ein Hinweis auf sein Recht zur Stellung eines Einstellungsantrages gem. § 30b Abs. 1 S. 3 ZVG zugestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens legt das Vollstreckungsgericht das geringste Gebot fest. Im Versteigerungstermin wird nur ein Gebot zugel... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zustellung

Rz. 107 Gemäß § 829 Abs. 3 ZPO wird die Forderungspfändung erst mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam. Daher ist im Hinblick auf die Rangwahrung darauf zu achten, dass der Drittschuldner richtig bezeichnet und vollständig angegeben wird. Nur bei einer Zustellung an den richtigen Drittschuldner als Anspruchsgegner des Schuldners tritt die Wirkung des Pfändungs- und... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Einmalige Sozialgeldleistungen

Rz. 118 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der Pfändung von einmaligen Sozialleistungen ausführliche Darlegungen zur Billigkeit der Pfändung vorzunehmen. Hierbei sind vom Gläubiger, soweit möglich, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten, die Art des beizutreibenden Anspruchs und vor allem die Zweckbestimmung der Geldleistung darzulegen. Bei Letztere... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Zwangsversteigerungsantrag

Rz. 150 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.30: Zwangsversteigerungsantrag An das Amtsgericht Musterstadt – Vollstreckungsgericht – Zwangsversteigerungsantrag In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner und ... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VI. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Pfändungsschutz

Rz. 121 Zu beachten ist, dass bei Zahlung von Sozialgeldleistungen auf das Konto des Schuldners der bisherige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft getreten ist. Arbeitseinkommen wie Sozialleistungen sind dann nach der Überweisung auf ein Konto – wie andere Einkünfte – nur noch dann geschützt, wenn es sich um ein Pfändungsschutzkonto i.S.d. § ... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Voraussetzungen

Rz. 154 Voraussetzung ist, dass ein Titel vorliegt, der auf die Vornahme einer vertretbaren Handlung lautet. Gem. § 887 Abs. 3 ZPO darf diese vertretbare Handlung weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder Leistung von Sachen liegen und sie darf gem. § 894 ZPO auch nicht in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen. Weiterhin ist Voraussetzung, dass ein Antrag d... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Rechtsbehelf

Rz. 156 Gegen den Ermächtigungsbeschluss nach § 887 ZPO und den Kostenvorschussbeschluss nach § 887 Abs. 2 ZPO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO gegeben.[141] Sollte der Schuldner den Erfüllungseinwand erheben, so ist auch dieser aus prozessökonomischen Gründen im Verfahren nach § 887 ZPO zu berücksichtigen.[142] mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / X. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Wohnung i.S.d. Art. 13 GG

Rz. 62 Es ist von dem weiten verfassungsrechtlichen Wohnungsbegriff i.S.d. Art. 13 GG auszugehen.[59] Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch die Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume.[60] Aber auch ein Hof, ein Garten, Ein Wochenendhaus oder ein Wohnwagen können davon umfasst sein. mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Muster: Vorpfändung

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.27: Vorpfändung An das Amtsgericht _________________________ – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – zur Zustellung an Nach dem vollstreckbaren Urteil des AG Musterstadt vom _________________________, Az. _________________________, kann der Gläubiger Herr Gläubig, ______________________... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Andere Rechte

Rz. 135 Neben den Grundstücken sind Gegenstände des Immobiliarzwangsvollstreckungsrechts auch die Wohnungseigentumsrechte sowie grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurecht, Wohnungserbbau- und Teilerbbaurechte, Bergwerkseigentum, Jagd- und Fischereirechte (vgl. Art. 69 EGBGB) sowie Schiffe und Schiffsbauwerke, die im Schiffs- bzw. Schiffsbauregister eingetragen sind, und ferne... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 104 Der Schuldner steht regelmäßig auch in Rechtsbeziehungen zu anderen (Dritten), aus denen ihm Ansprüche gegen diese Dritten zustehen, beispielhaft Ansprüche als Arbeitnehmer gegen den Dritten als Arbeitgeber oder als Kontoinhaber gegen das Kreditinstitut als Dritte, bei dem seine Konten geführt werden. Bei der Forderungspfändung geht es um den Vollstreckungszugriff de... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsbehelf des Gläubigers

Rz. 108 Wird ein Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses abgelehnt oder ein Pfändungsbeschluss aufgehoben, steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. § 11 RPflG zu. Die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. § 11 RPflG ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder beim Beschw... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Muster: Anderweitige Verwertung – Freie Internetversteigerung

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.20: Anderweitige Verwertung – Freie Internetversteigerung An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldne... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Pflicht des Schuldners

Rz. 82 Der Schuldner hat in dem Termin ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und an Eides statt zu versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Die Übersendung eines einfachen oder notariellen Vermögensverzeichnisses lässt diese Frist nicht entfallen. Anderes kann allerdings gelten, wenn sich der Gläubiger auf die Vorlage eines solchen privaten Vermögensverzeic... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / f) Pfändungsschutz und Austauschpfändung

Rz. 57 Zum Schutz des Schuldners aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse listen die 2022 neu strukturierten §§ 811ff. ZPO vom Gesetzgeber für unpfändbar erklärte Sachen auf. In der Praxis sind am wichtigsten die persönlichen Gegenstände des Schuldners, Haushaltsgegenstände, insbesondere Kleider und Wäsche, die zu einer bescheidenen Lebensführung benötigt werden. Weite... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Muster: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.22: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung Dazu folgende Anlagen: Anlage zu Modul L: Anregungen und Weisungen zum Sachpfändungsauftrag [98] Hinsichtlich des erteilten Sachpfändungsauftrages wird gebeten, die im Gewahrsam des Schuldners befindliche pfän... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 128 Es sind grds. dieselben Voraussetzungen wie bei jeder anderen Pfändung bzw. Forderungspfändung zu beachten.[127] Auch wenn mit der Reform der Kontopfändung[128] in § 833a ZPO Teile des Pfändungsgegenstandes geregelt wurden, hat sich an der Bandbreite der zu pfändenden Forderungen nichts geändert. Nicht nötig und keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wirksame Pfänd... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Austauschpfändung

Rz. 73 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.18: Austauschpfändung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ Antrag auf Gestattung der Austauschpfändung In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.19: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf An den Gerichtsvollzieher _________________________ in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner – beantrage ... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Umfang/Pfändungsgrenze

Rz. 111 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners.[110] Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt für persönliche Arbe... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Bei den unpfändbaren Sachgruppen des § 811 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und b, Nr. 2 ZPO, bei denen der Schutzzweck auch durch Bereitstellung geringwertiger Ersatzsachen erfüllt werden kann, kann dem Gläubiger auf Antrag eine Austauschpfändung durch Beschluss des Vollstreckungsgerichtes gestattet werden (vgl. § 811a ZPO). Der Schuldner erhält also für den wertvollen Gegen... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Formularzwang, Ergänzungen

Rz. 131 Auch für die Kontopfändung gilt der Formularzwang nach § 829 Abs. 4 ZPO i.V.m. der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.[136] Allerdings umfasst das Formular nicht alle maßgeblichen Ansprüche. Es sieht auch die Möglichkeit von Ergänzungen – hilfsweise auf einer Anlage – vor. Prüfen Sie, ob sich im konkreten Einzelfall die Notwendigkeit der Ergänzung für nachfolgen... mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / V. Vollstreckungsunterwerfung

Rz. 19 Außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 3,12 MaBV und bei anderen als Werkverträgen bestehen gegen die Vollstreckungsunterwerfung keine Bedenken, auch nicht im Formular- und Verbrauchervertrag.[15] Im Hinblick auf die Vorleistungen des Verkäufers (Bewilligung der Auflassungsvormerkung/Belastungsvollmacht) ist der Käufer der Vollstreckung wegen des Kaufpreises nebst Zi... mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Muster: Klage auf Ergänzung des Pflichtteils gegen den Beschenkten

Rz. 313 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.37: Klage auf Ergänzung des Pflichtteils gegen den Beschenkten An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Beklagte – Prozessbevollmächtigter: _________________________ wegen: Duldung der... mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü... mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 161 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N... mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung

Rz. 47 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.3: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung Verhandelt am _________________________ in _________________________ Vor mir [Notar] erschien(en) _________________________ – nachstehend "Besteller" genannt – – ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis [oder: Dem Notar ist der Erschie... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XX. Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 103 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.31: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _____________________... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Antrag und Vereinbarung statischer Kindesunterhalt

Rz. 181 Kindesunterhaltstitel können grundsätzlich als statische Titel errichtet werden. Im Mangelfall ist dies gar nicht anders möglich. Der Mangelfall bestimmt eine konkrete Zahlungsverpflichtung.[291] Statische Titel sind über den Mangelfall hinaus dann vorzuziehen, wenn Änderungen der Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit bevorstehen oder Unterhalt vergleichsweise großzü... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 25 Kapitalanlagerecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Der Mandant ist Angestellter und erwarb durch Vermittlung einer Anlageberatungs- und Vermittlungs-GmbH eine Eigentumswohnung im Rahmen eines sog. Versorgungskonzeptes. Nach Angaben des Vermittlers sollte hierbei der Wohnungskauf "sich selbst tragen". Die Wohnung sollte mit einem Vollkredit finanziert werden und sich aus Steuerersparnissen und Mieteinnahmen tragen, so ... mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Muster: Gesamthandklage

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.9: Gesamthandklage An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ und _________________________ – in Erbengemeinschaft nach dem Tod des am _________________________ in ______________________... mehr