Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 788 ZPO – Kosten der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) 1Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. 2Als Kosten der Zwangsvollstreckung gelten auch die Kosten der Ausfertigung und der Zustellung des Urteils. 3Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 707 ZPO – Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) 1Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 882a ZPO – Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Gesetzestext (1) 1Die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung darf, soweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der zur Vertretung des Schuldners berufenen Behörde und, sofern die Zwangsvollstreckung in ein von einer an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 846 ZPO – Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung in Ansprüche, welche die Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen zum Gegenstand haben, erfolgt nach den §§ 829 bis 845 unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorschriften. A. Normzweck. Rn 1 Die Zwangsvollstreckung nach den §§ 829–845 in Herausgabeansprüche des Schuldners ist für den Gläubiger wenig günstig. Auf Gegenstände des Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 778 ZPO – Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme.

Gesetzestext (1) Solange der Erbe die Erbschaft nicht angenommen hat, ist eine Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, nur in den Nachlass zulässig. (2) Wegen eigener Verbindlichkeiten des Erben ist eine Zwangsvollstreckung in den Nachlass vor der Annahme der Erbschaft nicht zulässig. A. Normzweck. Rn 1 § 778 befasst sich mit der vorläufi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 750 ZPO – Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) 1Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird. 2Eine Zustellung durch den Gläubiger genügt; in diesem Fall braucht die Ausfertigung des Urte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 784 ZPO – Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren.

Gesetzestext (1) Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so kann der Erbe verlangen, dass Maßregeln der Zwangsvollstreckung, die zugunsten eines Nachlassgläubigers in sein nicht zum Nachlass gehörendes Vermögen erfolgt sind, aufgehoben werden, es sei denn, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. (2) Im Falle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 796 ZPO – Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden.

Gesetzestext (1) Vollstreckungsbescheide bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Zwangsvollstreckung für einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Schuldner erfolgen soll. (2) Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 748 ZPO – Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker.

Gesetzestext (1) Unterliegt ein Nachlass der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers, so ist zur Zwangsvollstreckung in den Nachlass ein gegen den Testamentsvollstrecker ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Steht dem Testamentsvollstrecker nur die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände zu, so ist die Zwangsvollstreckung in diese Gegenstände nur zulässig, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 781 ZPO – Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners bleibt die Beschränkung der Haftung unberücksichtigt, bis auf Grund derselben gegen die Zwangsvollstreckung von dem Erben Einwendungen erhoben werden. A. Normzweck. Rn 1 Gemäß § 781 bleibt bei der Zwangsvollstreckung gg den Erben des Schuldners die Beschränkung der Haftung zunächst unberücksichtigt. Der Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 857 ZPO – Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte.

Gesetzestext (1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend. (2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die Pfändung mit dem Zeitpunkt als bewirkt anzusehen, in welchem dem Schuldner das Gebot, sich jeder Verfügung über das Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 779 ZPO – Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners.

Gesetzestext (1) Eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners gegen ihn bereits begonnen hatte, wird in seinen Nachlass fortgesetzt. (2) 1Ist bei einer Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt oder es ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, das Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 766 ZPO – Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) 1Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht. 2Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen. (2) Dem Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 775 ZPO – Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 794a ZPO – Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich.

Gesetzestext (1) 1Hat sich der Schuldner in einem Vergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung stattfindet, zur Räumung von Wohnraum verpflichtet, so kann ihm das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist, auf Antrag eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist bewilligen. 2Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem nach dem Vergleich zu räumen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 23 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges mit der Vollstreckungsklausel versehen hat, ist auf Antrag des Berechtigten über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortzusetzen, wenn das Zeugnis des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts vorgelegt wird, dass die Zwangsvollstreckung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Rn 2 Anwendung findet § 882a nur bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Damit sind die Vollstreckung zur Herausgabe von Sachen, auf Abgabe einer Willenserklärung sowie zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen sowohl vertretbarer als auch unvertretbarer Art ausgenommen und unterliegen nur den allgemeinen Vorschriften. Rn 3 Weiterhin ausgenommen sind die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 Durch Abs 2 wird diese Wirkung erweitert auf die Fälle, in denen durch gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 732 I, 767, 771) und zugleich die Aufhebung der erfolgten Maßnahmen angeordnet wird. Auch hier muss eine gerichtliche Entscheidung, idR ein Beschl vorliegen. Der Beschl über die einstweilige Einstellung der Zwangsvolls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Übersetzung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung auf Antrag einer Partei (Abs 1 und 2).

Rn 2 Für die Zwangsvollstreckung in Deutschland ist grds eine deutsche Fassung oder Übersetzung der vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung bzw des jeweiligen Vollstreckungstitels erforderlich (vgl auch BTDrs 20/8649, 35). Nach § 608 Abs 1 u 2 werden Übersetzungen von vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidungen (Rn 1) nur auf Antrag einer Partei angefertigt. Auch diese R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinterlegung eines Geldbetrages im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Rn 3 Es muss ein Geldbetrag iRd Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen hinterlegt worden sein, entweder durch den Gerichtsvollzieher nach § 827 II oder durch den Drittschuldner nach § 853 und eine Anzeige der Sachlage an das Amtsgericht erfolgt sein. Die Hinterlegung des Schuldbetrags durch den Drittschuldner unter Anzeige der Hinterlegung an das Vollstreckungsgerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Gg die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, richtet sich die sog Vollstreckungserinnerung nach § 766, s.a. § 777. Mit ihr werden die Unzulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme eines Vollstreckungsorgans gerügt oder dessen Weigerung, für den Gläubiger zu vollstrecken. Auch Zeit, Maß und Gegenstand der Vollstreckung können Gegenstand einer Vollst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

Rn 9 Das Vorbehaltsurteil ist gem § 708 Nr 4 vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner hat zwar (außer beim Anerkenntnisvorbehaltsurteil, § 708 Nr 1) die Abwendungsbefugnis gem § 711, allerdings nur bis zur formellen Rechtskraft des Vorbehaltsurteils (BGHZ 69, 270, 273). Bis zur Entscheidung im Nachverfahren kommt in Ausnahmefällen (MüKoZPO/Braun/Heiß § 599 Rz 10; St/J/Berger §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 22 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen.

Gesetzestext (1) Weist das Beschwerdegericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so kann die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden. (2) Auf Antrag des Verpflichteten kann das Beschwerdegericht anordne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 20 Nach § 1065 II 2 kann der BGH im Verfahren über die Rechtsbeschwerde gg die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs auf Antrag durch Beschluss anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gg oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gg Sicherheitsleistung stattfindet. §§ 707, 717 gelten entspr. Dabei sind die widerstreitenden Interessen von Schu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht zur Zwangsvollstreckung gehörendes Räumungsgut (Abs 2, 3, 5).

1. Vorgehen bei der Räumung. Rn 25 Diejenigen Sachen, die nicht zum Vollstreckungsgegenstand zählen und auch nicht wegen beizutreibender Kosten zu pfänden sind – und soweit sie nicht als offensichtlicher Unrat sofort zu entsorgen sind, siehe unten s.u. Rn 38 –, werden vom GV verpackt (ein Anspruch auf Sortierung der Sachen besteht nicht, AG Siegen DGVZ 89, 44), entfernt und d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Verlauf der Zwangsvollstreckung.

I. Beginn. Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gg die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 71...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwangsvollstreckung in einen Miterbenanteil (Abs 2).

I. Gegenstand. Rn 2 Nach § 2033 I BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen. Dies gilt aber nicht für seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen, § 2033 II BGB. Dementsprechend kann vor der Nachlassteilung der Anteil des Erben am Nachlass gepfändet werden. Entspr gilt für Vor- und Nacherben (HK-ZV/Koch § 859 Rz 21). Das Pfandrecht erstreckt sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geeignetheit zur Zwangsvollstreckung.

1. Urteile. Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rkr oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem Kfb eine Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen. a) Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag/Zuständigkeit. Rn 8 Der erforderliche Antrag des Gläubigers gem § 753 ist an das Prozessgericht 1. Instanz als zuständiges Organ der Zwangsvollstreckung zu richten. In Fällen der Zuständigkeit des LG besteht Anwaltszwang nach § 78 I – nicht nur in der mündlichen Verhandlung. Dies gilt auch nach de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

1. Vollstreckungsantrag/Rechtsschutzbedürfnis. Rn 8 Die Festsetzung von Zwangsmitteln erfordert einen ordnungsgemäßen Vollstreckungsantrag des Gläubigers an das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Dafür besteht Anwaltszwang, soweit § 78 dies erfordert (str). Der Antrag muss erkennen lassen, dass der Gläubiger nach § 888 vorgehen will, wobei keine zu strengen Anforderungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 24 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, zu dem der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts die Vollstreckungsklausel mit dem Zusatz erteilt hat, dass die Zwangsvollstreckung auf Grund der Anordnung des Gerichts nicht über Maßregeln zur Sicherung hinausgehen darf (§ 13 Absatz 4 Satz 3), ist auf Antrag des Berechtigten über Maßregeln zur Sicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Gläubigerauftrag.

Rn 11 Neben der Erteilung des Gläubigerauftrags gem § 753 müssen sowohl die allg als auch die nach dem Titel zu beachtenden besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Zur zweifelsfreien Bezeichnung der zu räumenden Wohnung s LG Heidelberg DGVZ 20, 15. Dies setzt ua den Ablauf einer dem Schuldner gem §§ 721, 794a, 765a gewährten Räumungsfrist voraus, wobei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 741 ZPO – Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft.

Gesetzestext Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil. A. Ratio. Rn 1 § 741 flankiert die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 1431, 1456 BGB vollstreckungsrechtlich. Hiernach kann der Ehegatte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 787 ZPO – Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff.

Gesetzestext (1) Soll durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, geltend gemacht werden, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen Vertreter zu bestellen, dem bis zur Eintragung eines neuen Eigentüme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 744a ZPO – Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft.

Gesetzestext Leben die Ehegatten gemäß Artikel 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anzuwenden. A. Ratio und Anwendungsbereich. Rn 1 Die Vorschrift regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 739 ZPO – Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner.

Gesetzestext (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines der Ehegatten gemäß § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber und Besitzer. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Vermutung des § 8 Abs. 1 de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 245 FamFG – Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland.

Gesetzestext (1) Soll ein Unterhaltstitel, der den Unterhalt nach § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Prozentsatz des Mindestunterhalts festsetzt, im Ausland vollstreckt werden, ist auf Antrag der geschuldete Unterhalt auf dem Titel zu beziffern. (2) Für die Bezifferung sind die Gerichte, Behörden oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 736 ZPO – Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung für oder gegen eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet auch aus einem Vollstreckungstitel für oder gegen eine nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts statt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 747 ZPO – Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass.

Gesetzestext Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich. A. Ratio. Rn 1 § 747 zieht die vollstreckungsrechtliche Konsequenz aus dem Umstand, dass die Erbengemeinschaft nach § 2032 I BGB bis zur Teilung des Nachlasses gesamthänderisch gebundenes Vermögen ist, über das der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 858 ZPO – Zwangsvollstreckung in Schiffspart.

Gesetzestext (1) Für die Zwangsvollstreckung in die Schiffspart (§§ 489 ff des Handelsgesetzbuchs) gilt § 857 mit folgenden Abweichungen. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig, bei dem das Register für das Schiff geführt wird. (3) 1Die Pfändung bedarf der Eintragung in das Schiffsregister; die Eintragung erfolgt auf Grund des Pfändungsbeschlusses. 2Der Pf...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Ermittlung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 159 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung wird abweichend von den Gegenstandswerten der Vertretung oder gerichtlichen Tätigkeit bestimmt. Nach § 25 RVG Abs. 1 Nr. 1 RVG ist die gesamte geltend gemachte Forderung oder Teilforderung (sofern die Vollstreckung beschränkt wird), also einschließlich der angefallenen Nebenkosten, Verfahrenskosten und bisherigen Vollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1085 ZPO – Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist entsprechend den §§ 775 und 776 auch dann einzustellen oder zu beschränken, wenn die Ausfertigung einer Bestätigung über die Nichtvollstreckbarkeit oder über die Beschränkung der Vollstreckbarkeit nach Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vorgelegt wird. Rn 1 Neben den in Art 21 u 23 EuVTVO vorgesehen Rechtsbehelfen sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1105 ZPO – Zwangsvollstreckung inländischer Titel.

Gesetzestext (1) 1Urteile sind für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. 2Die §§ 712 und 719 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 707 sind nicht anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 15 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht der Hauptsache zuständig. 2Die Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen erfüllt sein. Nicht erforderlich ist ein auf die Erkenntnisgewinnung nach § 806a gerichteter besonderer Antrag oder Auftrag des Gläubigers an den GV; dessen Interesse an der Mitteilung ergibt sich bereits daraus, dass der Vollstreckungsversuch nicht zur (vollständigen) Befriedigung führt, etwa weil nur unpfä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Es müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sein. Der Gläubiger hat einen Titel vorzuweisen, der den Schuldner zur Abgabe der Offenbarungsversicherung verpflichtet. Als solcher kommt wegen des Wortlautes von Abs 1 S 1 (›verurteilt‹) nur ein Urt in Betracht (str; so auch Musielak/Voit/Lackmann Rz 2); ein Prozessvergleich genügt hingegen nicht (so aber a...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XLIV. Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Wie für jede der in §§ 802a, 754 genannten Maßnahmen müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung auch bei der Auskunftserteilung vorliegen, damit der Antrag des Gläubigers wirksam gestellt ist und es zur Mitwirkungspflicht des Schuldners (Rn 2) kommt. Es bedarf also der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung; vgl zuletzt BGH v 27.4....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff, Zweck und Funktion der Zwangsvollstreckung.

Rn 1 Die (Einzel-)Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, das die Rechtsordnung dem Gläubiger eines gerichtlich festgestellten oder förmlich dokumentierten Anspruchs zur Verfügung stellt, um diesen ggf mit Zwangsmitteln gg die unberechtigte Leistungsverweigerung des Schuldners durchzusetzen und auf diese Weise Befriedigung der Forderung zu erlangen. Das Zwangsvollstreckungsve...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 154 Die einzelnen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind nach § 18 RVG in der Regel jeweils eigene besondere Angelegenheiten. Sie lösen eigene Gebühren aus. Auch in der Zwangsvollstreckung kann der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von jeweils 0,3 Gebühren verdienen. Gerade bei den Gegenstands...mehr