Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Zuständigkeit

Rz. 12 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit wird von der Bundesagentur für Arbeit getroffen und kann nicht an eine Agentur für Arbeit delegiert werden.[1] Letztere ist ausschließlich für die Verkürzung oder Verlängerung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zuständig.[2] Obgleich die Entscheidungen über die Dauer der Sperrfrist einerseits sowie über die Z...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 7 Die Bundesagentur für Arbeit kann nach § 19 KSchG Kurzarbeit nach pflichtgemäßem Ermessen zulassen, wenn eine Massenentlassung i. S. v. § 17 Abs. 1 KSchG vorliegt, eine wirksame Massenentlassungsanzeige erstattet ist, der Arbeitgeber zur vollen Beschäftigung der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist nicht in der Lage ist und ein Antrag auf Zulassung von Kurzarbeit ges...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.3 Antrag

Rz. 10 Weitere Voraussetzung für die Zulassung der Kurzarbeit ist ein entsprechender Antrag des Arbeitgebers. Zwar schreibt das Gesetz einen Antrag nicht ausdrücklich vor; das Antragserfordernis folgt jedoch schon aus den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens, wonach eine Behörde nur auf Antrag tätig werden darf (vgl. § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X [1]). Rz. 11 Nach §§ 95...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.1 Anordnung

Rz. 22 Da die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nur eine Ermächtigung des Arbeitgebers enthält und nicht von selbst zur Einführung von Kurzarbeit führt, muss der Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit gegenüber den Arbeitnehmern ankündigen und die Kurzarbeit anordnen.[1] Bei der Anordnung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers. Sie is...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit

2.2.1 Zuständigkeit Rz. 12 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit wird von der Bundesagentur für Arbeit getroffen und kann nicht an eine Agentur für Arbeit delegiert werden.[1] Letztere ist ausschließlich für die Verkürzung oder Verlängerung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zuständig.[2] Obgleich die Entscheidungen über die Dauer der Sperrfrist einersei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Tarifliche Bestimmungen über die Einführung von Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 31 Nach § 19 Abs. 3 KSchG werden tarifvertragliche Regelungen über die Einführung, das Ausmaß und die Bezahlung von Kurzarbeit durch die Ermächtigung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt. Die Zulassung von Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit befreit den Arbeitgeber daher grds. nicht von der Beachtung entsprechender tarifvertraglicher Anforderungen.[1] Dab...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Durchführung der Kurzarbeit im Einzelnen

3.2.1 Anordnung Rz. 22 Da die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nur eine Ermächtigung des Arbeitgebers enthält und nicht von selbst zur Einführung von Kurzarbeit führt, muss der Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit gegenüber den Arbeitnehmern ankündigen und die Kurzarbeit anordnen.[1] Bei der Anordnung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung des Arbei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 2 Die Regelung verfolgt den Zweck, die durch eine Sperrfrist nach § 18 KSchG ausgelösten finanziellen und wirtschaftlichen Härten des Arbeitgebers während des Massenentlassungsverfahrens zu mildern.[1] Durch die Zulassung von Kurzarbeit soll es dem Arbeitgeber ermöglicht werden, die noch vorhandene Arbeit gleichmäßig auf alle Arbeitskräfte zu verteilen.[2] Damit sollen d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3 Keine automatische Bewilligung von Kurzarbeitergeld

Rz. 5 Die Zulassung von Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 19 KSchG ist zu unterscheiden von der Bewilligung von Kurzarbeitergeld.[1] Sie enthält insbesondere keine Entscheidung über die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Wird aus einem Antrag allerdings deutlich, dass der Arbeitgeber gleichzeitig auch Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter begehrt, so ist der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen durch Einrichtungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG)

Rz. 185 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind steuerfrei Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze. Die Leistungen sind steuerfrei, wenn sie nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.3 Erheben der Kündigungsschutzklage

Rz. 90 Der Arbeitnehmer muss zudem nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben haben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Der Arbeitnehmer muss daher unter den Geltungsbereich des KSchG fallen (§ 23 Abs. 1 Sätze 2, 3 KSchG) und sein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 Abs. 1 KSchG). [1] Rz. 91 Zudem muss die Kündigungssc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.2 Beginn und Dauer

Rz. 23 Die Kurzarbeit beginnt mit dem vom Arbeitgeber angekündigten Zeitpunkt. Diesen Zeitpunkt kann der Arbeitgeber im Rahmen der behördlichen Ermächtigung frei bestimmen. Mit der Einführung der Kurzarbeit tritt die Änderung der Arbeitsbedingungen ein, ohne dass es der Zustimmung der Arbeitnehmer bedarf. Das Recht zur Einführung von Kurzarbeit sowie zur Gehaltskürzung endet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 15 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. b des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin neu gestaltet und § 4 Nr. 14 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Hintergrund dieser Neufassung ist eine stärkere Anpassung an die zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften: Nach Art. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 19 KSchG kann die Bundesagentur für Arbeit die Einführung von Kurzarbeit durch privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt zulassen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer des von der Massenentlassung betroffenen Betriebs nicht bis zum Ablauf der Sperrfrist voll beschäftigen kann. Die Regelung findet dementsprechend nur dann Anwendung, wenn die gesetzlich geltende od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.10 Einrichtungen nach § 138 StVollzG (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. ii UStG)

Rz. 243 Die Umsätze von Krankenhäusern des Maßregelvollzugs, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben werden, sind gem. § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG umsatzsteuerfrei. Einrichtungen des privaten Rechts, denen im Wege der Beleihung die Durchführung des Maßregelvollzugs übertragen wird und die nicht über eine Zulassung nach § 108 SGB V verfügen, sind mi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2 Unzumutbarkeit der weiteren Beschäftigung bis Ende der Sperrfrist

Rz. 9 Hinzukommen muss, dass der Arbeitgeber bis zu dem in § 18 Abs. 1 und 2 KSchG bezeichneten Zeitpunkt, d. h. bis zum Ende der Sperrfrist, nicht in der Lage sein darf, einen Teil oder die gesamte Belegschaft voll zu beschäftigen. Nicht notwendig ist dementsprechend, dass dem Arbeitgeber eine Vollbeschäftigung aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unmöglich ist. Ausr...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) waren vergleichbare Regelungen verankert, die bis zum 31.12.1997 galten. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 die bisherigen Regelungen des AFG in § 102 a. F. wie folgt überfü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 28 Anders als im Falle von Tarifverträgen, bei denen § 19 Abs. 3 KSchG bestimmt, dass diese durch die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt werden (vgl. Rz. 31), bestehen keine Regelungen im Hinblick auf das Verhältnis der angeordneten Kurzarbeit zu Betriebsvereinbarungen, welche Regelungen zur Kurzarbeit enthalten. Aus dem Umkehrschluss kann ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2 Praktische Relevanz

Rz. 3 Die durch § 19 KSchG ermöglichte Einführung von Kurzarbeit ist jedoch – aufgrund der engen Tatbestandsvoraussetzungen – nur wenig dazu geeignet, den Arbeitgeber von hohen Personalkosten zu entlasten und damit den Normzweck zu erfüllen. Deswegen ist die Vorschrift in der Praxis nur wenig relevant und schafft dementsprechend keinen Ausgleich für den aus Arbeitgebersicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.1 Leistungen der Tierärzte und Tierärztegemeinschaften für ihre Mitglieder

Rz. 180 Obwohl nicht (mehr) ausdrücklich geregelt, sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt und die Umsätze von Gemeinschaften, deren Mitglieder Tierärzte sind, von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ausgenommen. Rz. 181 Nach § 2 der Bundes-Tierärzteverordnung darf die Berufsbezeichnung "Tierarzt" nur führen, wer als Tierarzt bestellt oder zur Ausübung ...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.6 Berufliche Weiterbildung (Abs. 6)

Rz. 23 Mit der Regelung wird von den Voraussetzungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in § 81 abgewichen. Für Menschen mit Behinderungen wird der Zugang durch vereinfachte Voraussetzungen in Abs. 6 erleichtert. Rz. 24 Entsprechend Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ist die Arbeitslosigkeit entgegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 keine Tatbestandsvoraussetzung. Bezüglich des Begriffes arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 121 bestimmt als Ausnahmeregelung, in welchen Fällen ein Anspruch auf Übergangsgeld (§ 118 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 119) auch ohne Erfüllung der Vorbeschäftigungszeit bestehen kann. Damit werden in besonderen Fallgestaltungen – insbesondere für junge Menschen mit Behinderungen nach einer Ausbildung – behindertenspezifische Problemlagen vom Gesetzgeber aufgegriffen, um...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Vorübergehende Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

Rz. 18 Die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ermächtigt den Arbeitgeber, die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Dem Arbeitgeber wird dementsprechend ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt, durch welches dessen Individualrechte erweitert werden. Gleichzeitig wird das Recht des Arbeitnehmers vorübergehend eingeschränkt, entsprechend...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.3 Entgeltzahlungspflicht (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 KSchG ist der Arbeitgeber im Fall der Kurzarbeit berechtigt, die Vergütung der mit verkürzter Arbeitszeit beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend zu kürzen. Umstritten ist, ob bei der Vergütung von Auszubildenden § 19 Abs. 1 Nr. 2a BBiG zu beachten ist.[1] Dies ist allerdings abzulehnen, da einer wirksam vereinbarten Kurzarbeitsregelung der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Praxistreuhänder

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine doppelte Haushaltsführung bei Nutzung eines Wohnmobils als Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort und Nutzung für Familienheimfahrten

Leitsatz Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt. Sachverhalt Der verheirat...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.1 Compliance-Anforderungen des deutschen Gesetzgebers

Um dies zu verdeutlichen werden im Folgenden die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen erläutert und der jeweilige Konflikt aufgezeigt, der zwischen Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechten entsteht. Der rechtliche Rahmen für jede Tätigkeit eines Unternehmers wird durch das Prinzip der Organisationsverpflichtung gesetzt. Nach dem Prinzip der Organisationsverpflichtung ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 9 Fazit

Rz. 102 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bis zur Einführung von einheitlichen Standards für die Prüfung künftiger Nachhaltigkeitserklärungen innerhalb des (Konzern-)Lageberichts seitens der EU-Kommission noch teils für die Prüfpraxis relevante Fragestellungen zu klären sein werden. Vor dem Hintergrund des Mitgliedstaatenwahlrechts zur Zulassung von unabhängigen Er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
ESRS: Begriffsbestimmungen / Kinderarbeit

Arbeit, die Kindern ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde beraubt und ihre körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigt. Der Begriff bezieht sich auf Arbeit, die i. geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für Kinder ist und/oder ii. ihre Schulbildung beeinträchtigt, indem ihnen die Möglichkeit genommen wird, die Schule zu besuchen,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
ESRS: Begriffsbestimmungen / Besorgniserregende Stoffe

Stoffe, die die in Artikel 57 festgelegten Kriterien erfüllen und gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates[1] ermittelt wurden, in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates[2] in eine der folgenden Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien eingestuft ist: Karzinogenität...mehr

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Bauturbo auf den Weg gebracht: Eine erste Analyse

Im Juli haben wir berichtet, dass die neue Bauministerin, Frau Hubertz, einen Gesetzentwurf ausarbeiten ließ, dessen zentraler Inhalt gemeinhin als Bauturbo bezeichnet wird. Dieser Gesetzentwurf (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) ist inzwischen auf den Weg gebracht worden. Das Bundeskabinett hat ihn im Mai 2025 beschlossen und dem Bundesra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Abwicklungsvertrag

Rz. 17 Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag geht dem Abwicklungsvertrag eine einseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses voraus. Die Parteien beschränken sich im Abwicklungsvertrag darauf, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. Zahlung einer Abfindung, einvernehmlich zu regeln.[1] Rz. 18 Mängel des Abwicklungsvertrags muss der ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Rechtzeitige Klageerhebung

Rz. 4 Der Arbeitnehmer muss grds. Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG erheben, um sich auf die Unwirksamkeit einer (Beendigungs-)Kündigung berufen zu können. Lediglich in Ausnahmefällen kommt eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG bzw. eine nach § 6 Satz 1 KSchG verlängerte Anrufungsfrist in Betracht. Rz. 5 So...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Sozialwidrigkeit der Kündigung

Rz. 25 § 4 Satz 1 KSchG zwingt den Arbeitnehmer zur fristgemäßen Erhebung einer Kündigungsschutzklage, wenn er die Kündigung für "sozial ungerechtfertigt" hält. Versäumt der Arbeitnehmer die Klagefrist, ohne dass eine nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG möglich ist oder ein Fall des § 6 Satz 1 KSchG vorliegt (verlängerte Anrufungsfrist), fingiert § 7 KSchG die s...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 6 Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG hat die Kündigung "wegen dringender betrieblicher Erfordernisse" zu erfolgen. Einigkeit besteht darin, dass die Kündigung nicht rechtmäßig sein muss, schließlich soll gerade die Rechtmäßigkeit der Kündigung außer Streit gestellt werden.[1] Bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen bleibt es beim alten Recht.[2] D. h.: Der Abfindung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.3.2 Allgemeine Feststellungsklage

Rz. 123 Der Arbeitnehmer muss gegen jede Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG erheben. Sobald der Arbeitnehmer die Frist zur Klageerhebung auch nur für eine einzelne Kündigung versäumt, droht nach § 7 KSchG die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Rz. 124 Häufig ist es daher für den gekündigten Arbeitnehmer sinnvoll, mit der Kündigungsschutzk...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.5 Höherer oder niedrigerer Abfindungsbetrag

Rz. 18 Ob der gesetzliche Anspruch des § 1a KSchG auch dann entsteht, wenn der Arbeitgeber zwar auf § 1a KSchG hinweist, aber eine niedrigere oder höhere Abfindung als in Abs. 2 festgelegt anbietet, ist als Kernfrage der Gestaltbarkeit die wohl wichtigste der in Zusammenhang mit § 1a KSchG auftretenden Fragen. Auch hier findet sich in der Literatur die gesamte Bandbreite mögl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Verstreichenlassen der Klagefrist durch Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer muss die 3-wöchige Klagefrist des § 4 KSchG verstreichen lassen. Dies ist reiner Realakt (dazu auch Rz. 2 ff.).[1] Der Anspruch entsteht mit Ablauf der Klagefrist, ohne dass es einer weiteren Willensbetätigung des Arbeitnehmers bedarf. Die Regelung über Rechtsgeschäfte (Willensmängel, §§ 116 ff. BGB; Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB und Stellvertretu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Zeitpunkt der Anspruchsentstehung und Verzicht

Rz. 32 Grundsätzlich entsteht der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG mit Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG).[1] Endet das Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund bereits zu einem vor Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Zeitpunkt, gelangt der Anspruch nicht mehr zur Entstehung.[2] Der Anspruch gelangt auch dann nicht zur Entstehung, wenn die Arbeitsve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Dogmatische Einordnung

Rz. 2 Die dogmatische Einordnung des § 1a KSchG ist stark umstritten. Hauptsächlich wird vertreten, bei § 1a KSchG handele es sich um einen vertraglichen Anspruch [1], um ein einseitiges Rechtsgeschäft [2] oder – so die wohl h. M. – um ein gesetzliches Schuldverhältnis [3]. Obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage existiert noch nicht, was in der Praxis die Abgrenzung nic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Scaling – Erweiterung des A... / Zusammenfassung

Überblick Scaling ist für nachgeschaltete Anwender eine attraktive Möglichkeit zu zeigen, dass ihre Verwendungen von den Expositionsszenarien ihrer Lieferanten abgedeckt sind. Der Beitrag erläutert ausführlich anhand von Praxisbeispielen, wie Scaling funktioniert und wie dafür die Arbeitshilfe "REACH Scale" des Umweltbundesamtes eingesetzt werden kann. Darüber hinaus wird er...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 7 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer weiter vorgeschrieben

Zentral in der Umsetzung bleibt, dass neben der Neufassung der §§ 289b ff. und §§ 315b ff. HGB, in denen die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung statt der bisherigen Nichtfinanziellen Berichterstattung geregelt werden, die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB zweigeteilt werden in Prüfung des Abschlusses und Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshal...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Erweiterte Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS (Abs. 2)

Rz. 19 § 315e Abs. 2 HGB trägt dem Informationsbedürfnis potenzieller Anleger Rechnung, das mit der bevorstehenden Börseneinführung zum Tragen kommt, und bestimmt, dass internationale Standards und die in Abs. 1 genannten ergänzenden Vorschriften auch im Fall eines Antrags auf Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einem geregelten Markt anzuwenden sind. Damit wird das Qu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 9 Für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gilt eine verkürzte Aufstellungsfrist von vier Monaten (§ 290 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses durch ein übergeordnetes MU darf von kapitalmarktorientierten KapG nicht in Anspruch genommen werden. Diese Beschränkung gilt noch nicht, wenn lediglich der Antrag auf Zulassung g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Wahlrecht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS (Abs. 3)

Rz. 21 Für alle nicht kapitalmarktorientierten MU, die konzernrechnungslegungspflichtig sind, besteht ein Wahlrecht nach Abs. 3, anstelle eines Konzernabschlusses nach den Vorschriften des HGB einen befreienden Konzernabschluss nach den internationalen Standards (IFRS/IAS) aufzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber das Mitgliedstaatenwahlrecht in Art. 5 Buchst. b der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

Rz. 17 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, soweit sie in erster Instanz durch das LG Bonn mit Beschluss zugelassen wurde. Die Rechtsbeschwerde eröffnet damit keine vollständige zweite Instanz, sondern beschränkt sich auf Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung oder Fälle, in denen die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine En...mehr