Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.1 Behinderte Menschen in Werkstätten u.Ä. (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 24 Parallelvorschrift ist in der Krankenversicherung § 251 Abs. 2 Nr. 2 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI in der Pflegeversicherung entsprechend gilt. Eine Sondervorschrift im SGB II existiert nicht. Vorgängervorschriften waren § 9 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) und § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO und § 112 A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4.1 Beginn der Tätigkeit

Rz. 107 Die Versicherungspflicht beginnt (erst) mit der tatsächlichen Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Abschn. 3.2.1), soweit – zu diesem Zeitpunkt – die weiteren erforderlichen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungspflichttatbestands der Nr. 1 bis 9 erfüllt sind. Rz. 108 Die zu einer Versicherungspflicht führende Aufn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.5 Ausschluss der Grundförderung (Ausfalljahre)

Rz. 35 Bei Objekten mit Bauantrag oder obligatorischem Vertrag nach dem 31.12.1991 ist die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags davon abhängig, dass in den einzelnen Kalenderjahren des Abzugszeitraums der Gesamtbetrag der Einkünfte 61.355 EUR (120.000 DM) bei Ledigen, 122.710 EUR (240.000 DM) bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigt. Wird diese Grenze überschritten, e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.12 Kennzeichnung von Gutschriften (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG)

Rz. 123a Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG muss eine Rechnung in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe "Gutschrift" enthalten (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL). Diese Änderung ist nach § 27 Abs. 1 UStG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] erstmal...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / 2. Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 1 Vorbemerkungen In § 275 Abs. 1 HGB wird für die Gliederung der GuV-Rechnung zwingend die Staffelform vorgeschrieben. Im Übrigen wird auf Teil C, Abschnitt IV Allgemeine Grundsätze für die Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung hingewiesen. Rz. 2 Als Form der Darstellung der GuV-Rechnung ist sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren zugelassen. D...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energieeffizienz / 2.3 Programm: Energieberatung

Projekte, mit denen die Energieeffizienz in Anlagen, Prozessen und Systemen gesteigert werden soll, sind alles andere als banal. Wer sie angeht, wird in der Regel nicht ohne Beratung auskommen. Darum werden im Rahmen des Programms "Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" unter anderem Energieberatungen zur Erstellung von energetischen N...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.2 Steuerberaterkammern – Pflichtmitgliedschaft

Die Steuerberaterkammer ist die örtlich zuständige Berufsvereinigung für Steuerberater. Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In Deutschland existieren 21 Steuerberaterkammern, die zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden. Aufgabe der Steuerberaterkammer ist die Kontrolle der Steuerberater. Im Fall des Vermögensverfalls muss sie die Zulassung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.5 Für Konzerne

Rz. 11 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Konzern-GuV-Rechnung als Bestandteil des (HGB-)Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB) ergibt sich primär aus den §§ 290 ff. HGB. Rz. 12 Art. 4 der EU-Verordnung[1] enthält eine unmittelbare Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses (mit den von der EU übernomme...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Änderungskündigung: Reaktio... / 2 Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt

Nach § 2 KSchG kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diese Wahlmöglichkeit steht allerdings nur solchen Arbeitnehmern zu, die unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen.[1] Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 3. Beitritt

Der Beitritt zu einer Genossenschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung und Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 GenG). Bei Gründungsmitgliedern kann die Mitgliedschaft statt durch Beitrittserklärung auch durch Unterzeichnung der Satzung erworben werden (§ 15 Abs. 1 S. 4 GenG). Die Beitrittserklärung muss die ausdrückliche Verpflichtung des Mitgli...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.7 § 75 Abs. 1 Nr. 5 LPVG BW: Zulassung zum Aufstieg einschließlich Eignungsfeststellung

Vgl. hierzu zunächst die obige Kommentierung zu § 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG. Für Baden-Württemberg ist Folgendes zu ergänzen: Die gesetzlichen Formulierungen "Zulassung zum Aufstieg" und "Eignungsfeststellung für den Aufstieg" passen seit der Dienstrechtsreform nicht mehr so recht. Nach altem Recht verlief der (prüfungsgebundene) Aufstieg gemäß §§ 21 bis 25 LVO-alt bei einem au...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Anschaffung / 4 Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten

Wenn das Firmenfahrzeug ganz oder teilweise durch eine Kreditaufnahme finanziert wird, muss auch das Darlehen als bilanzielle Verbindlichkeit erfasst werden. Die Darlehenszinsen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Kauf eines Firmen-Pkw auf Kredit Der Einzelunternehmer Herr Kraus ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt. Am 24.5.01 kauft er einen neuen Firme...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Anschaffung / 3.3 Anschaffungsnebenkosten: Welche Kosten dazu zählen und aktiviert werden müssen

Wie oben dargestellt, ist bei einem betrieblichen Pkw die Betriebsbereitschaft hergestellt, wenn dieser fahrbereit auf dem Betriebsgelände steht oder beim Händler abgeholt wird und seiner Zwecksetzung entsprechend genutzt werden kann. Dementsprechend gehören zu den Anschaffungskosten die Kosten zur Verbringung des Fahrzeugs zum Erwerber und zur Versetzung in einen betriebsbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.2 Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

Liegt ein wichtiger Grund i. S. v. § 28 TVöD vor, so kann der Beschäftigte unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung Sonderurlaub erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nunmehr in allen Fällen die Entscheidung über die Gewährung von Sonderurlaub nach billigem Ermessen zu treffen hat (§ 315 Abs. 1 BGB). Diese Regelung lehnt sich damit inhaltlich an die alte Rechtslage ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1 Allgemeines

Rz. 34 § 18 Abs. 1 Satz 4 eröffnet die Möglichkeit, dass eine Kündigung in "besonderen Fällen" von der Aufsichtsbehörde für zulässig erklärt wird. Die Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung steht im Ermessen der Behörde. Hierzu ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit durch die Bundesregierung nach § 18 Abs. 1 Satz 4 v. 3.1.2007 erla...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 13 § 3 KSchG hat allein individualrechtliche Bedeutung und gilt unbeschadet der Regelungen in §§ 102, 103 BetrVG.[1] Zu beachten ist, dass durch die Einlegung des Einspruchs die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG nicht gehemmt wird. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung ungeachtet eines Einspruchs oder eines Verständigungsversuchs d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsgründe, Beschränkung der Zulassung, Zulassungsentscheidung, Bindung an die Zulassung.

Rn 3 S § 543 ZPO Rn 10 ff, § 574 ZPO Rn 7 ff u § 61 Rn 6. Grundsätzliche Bedeutung liegt nicht vor, wenn eine Rechtsfrage zwar vom BGH bislang noch nicht entschieden worden ist, in der Rspr der OLG aber einhellig beantwortet wird u abw Meinungen hierzu in der Literatur vereinzelt geblieben sind (BGH FamRZ 19, 1045). Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zulassung der Revision.

Rn 9 Die nach § 543 mögliche Zulassung der Revision hat im Berufungsurteil keinen gesetzlich zwingenden Platz, findet diesen aber sinnvoll in der Urteilsformel. Erforderlich ist die Feststellung der Zulassung, für die Nichtzulassung genügt das Unterlassen der Zulassung, doch zur Vermeidung von Irritationen der Parteien (und eines regelmäßig erfolglosen Antrags nach §§ 319, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Ausnw Zulassung der Tierpfändung (Abs 3).

I. Voraussetzungen. Rn 53a Die Pfändung eines Tieres, das dem Pfändungsschutz des Abs 1 Nr 8 Buchst a unterliegt, kann ausnw zugelassen werden, wenn das Tier einen hohen materiellen Wert hat (zB wertvolles Reitpferd, Rassehunde oder -katzen, Koi-Karpfen, seltene Tierarten) und bei Abwägung der Interessen der Beteiligten und des Tierschutzes die Unpfändbarkeit eine nicht zu re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vorläufige Zulassung (Abs 2).

I. Voraussetzungen. Rn 9 Eine vorläufige Zulassung kommt unter drei Voraussetzungen in Betracht: Es muss eine Sachurteilsvoraussetzung fehlen oder zumindest zweifelhaft sein (MüKoZPO/Lindacher Rz 5). Ferner muss hinsichtlich der materiellen Rechtsposition der Partei – nicht nur bzgl der durch ein Unterliegen begründeten Kostenlast – Gefahr im Verzug sein. Als dritte Vorausset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einstweilige Zulassung.

I. Vollmachtsmangel. Rn 2 Die Vorschrift erfasst alle Fälle einer fehlenden Vollmacht, unabhängig davon, ob dem Handelnden das Fehlen der Vollmacht bewusst ist (zB GoA), er dies offenlegt oder verschweigt oder ob er sich für berechtigt hält. Maßgebend ist allein, ob zu erwarten ist, dass der Vertreter den Mangel voraussichtlich wird beheben können (Musielak/Voit/Weth § 89 Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassung.

Rn 3 Die Entscheidung über die Zulassung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 02, 1957 [BGH 07.03.2002 - VII ZR 193/01]), weder die Partei noch der Vertreter haben darauf einen Anspruch (MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 4). Nach dem Zweck der Vorschrift setzt die Zulassung eine begründete Aussicht auf den Nachweis der Vollmacht oder eine Genehmigung voraus (Anders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Zulassung durch das Berufungsgericht.

Rn 2 Die Zulassung durch das Berufungsgericht bedarf des ausdrücklichen Ausspruchs im Berufungsurteil – sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen. Enthält das Berufungsurteil im Hinblick auf die Zulassung der Revision keinen ausdrücklichen Ausspruch, ist die Revision nicht zugelassen: Schweigen bedeutet Nichtzulassung (Musielak/Voit/Ball § 543 Rz 14). Wurde die Zulass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Statthaftigkeit kraft Zulassung durch die Vorinstanz (Abs 2 Nr 2).

Rn 15 Die Rechtsbeschwerde ist außerdem dann statthaft, wenn das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das OLG im ersten Rechtszug sie in dem Beschl zugelassen hat. Eine Zulassung durch das Amtsgericht ist nicht vorgesehen. Über die Zulassung muss im anzufechtenden Beschl entschieden werden, und zwar grds in dessen Tenor. Ausnw kann sich die Zulassung aus den Gründen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zulassung neuer Tatsachen.

Rn 30 Vortrag, der Abs 1 unterfällt, ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, insoweit bedarf es weder einer Entscheidung des Gerichts noch steht diesem ein Ermessen zu. Rn 31 Vortrag, der Abs 2 unterfällt, kann zugelassen werden. Die Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen sind, müssen schon in der Berufungsbegründung angegeben werden (§ 52...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungszwang nach Zulassung der Revision.

Rn 6 Wird die Revision auf eine Nichtzulassungsbeschwerde vom Revisionsgericht zugelassen (§ 544 VIII), beginnt die Frist zur Revisionsbegründung mit der Zustellung der Zulassungsentscheidung (§ 551 II 3 iVm § 544 VIII 3). Auch dann, wenn sich die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bereits durch eine hohe Begründungsdichte auszeichnet und in ihr bereits die für den Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen der Zulassung (Abs 3 S 1).

Rn 18 Das Beschwerdegericht (Berufungsgericht, OLG im ersten Rechtszug) hat die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 574 II erfüllt sind, wenn die Rechtssache also grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (Abs 3 S 1). Aus dieser Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung über die Zulassung.

Rn 6 Das OLG hat bei der Entscheidung nach § 28 von Amts wegen darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen des Abs 2 vorliegen. Ein Antrag ist nicht erforderlich und als Anregung aufzufassen. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde sollte zur Vermeidung von Unklarheiten im Beschlusstenor ausgesprochen werden, doch ist die ausdrückliche Zulassung in den Gründen ebenfalls ausreiche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassung.

Rn 4 Weiter ist die Zulassung zur Anwaltschaft notwendig, mit der die Postulationsfähigkeit beginnt (§ 12 IV BRAO; BGH NJW 92, 2706 [BGH 30.06.1992 - VI ZB 15/92]). Diese endet mit dem Erlöschen der Zulassung (§ 13 BRAO) oder mit der Rücknahme oder dem Widerruf der Zulassung (§ 14 BRAO). Prozesshandlungen, die der Anwalt nach dem Verlust seiner Zulassung vornimmt, sind unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassung der Öffentlichkeit.

Rn 93 Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit kann durch eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung des Präsidiums – der Mehrheit der Präsidiumsmitglieder – auf Vorschlag aus der Mitte des Präsidiums oder auch auf Antrag eines dem Gericht, nicht aber dem Präsidium angehörenden Richters durch Zulassung der Richteröffentlichkeit – aber nur der Richter des Gerichts, ungeachtet ihre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulassungsverfahren.

Rn 50 Über die Zulassung der Berufung entscheidet das erstinstanzliche Gericht; ist dieses ein LG, lässt die Kammer die Berufung zu, weil der – originäre und obligatorische – Einzelrichter bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache keine Entscheidungsbefugnis besitzt (§§ 348 III 1 Nr 2, 348a I Nr 2, II 1 Nr 1). Die Zulassung ist in dem Endurteil auszusprechen. Fehlt es da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung (Abs 3 S 2).

Rn 19 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (Abs 3 S 2) bewirkt, dass der BGH nicht zu prüfen hat, ob ein Zulassungsgrund bestand oder nachträglich entfallen ist (BGH WM 24, 1975 Rz 6). Sie bindet den BGH jedoch, wie sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, nur in den Fällen des Abs 1 S 1 Nr 2 und nur hinsichtlich der Zulässigkeitsgründe des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsentscheidung.

Rn 6 Die Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde hat in dem angefochtenen Beschl zu erfolgen; Schweigen bedeutet Nichtzulassung. Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung vermag die Zulassung nicht zu ersetzen (BGH FamRZ 19, 725). Eine nachträgliche Zulassung kann nur im Wege der Beschlussberichtigung gem § 42 bzw § 113 I 2 iVm § 319 ZPO erfolgen, falls eine für Dritt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt, wenn 2Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 14 Verspäteter Vortrag ist (nur) zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zur Überzeugung des Gerichts (§ 286) die Erledigung des Rechtsstreits (nicht nur ganz unerheblich, Rn 16) aus der Perspektive des Schlusses der mündlichen Verhandlung verzögerte. Das ist nach dem ganz herrschenden absoluten Verzögerungsbegriff der Fall, ›wenn der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 552a ZPO – Zurückweisungsbeschluss.

Gesetzestext 1Das Revisionsgericht weist die von dem Berufungsgericht zugelassene Revision durch einstimmigen Beschluss zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen und die Revision keine Aussicht auf Erfolg hat. 2 § 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Rn 1 Beschlussverfahren statt Urt. Aufgrund der Bindun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwischenurteil.

Rn 5 Über die Zulassung der Nebenintervention wird gem Abs 2 durch Zwischenurteil (Frankf NJW-RR 10, 140, 141 [OLG München 15.07.2009 - 31 AR 341/09]), das den Parteien vAw zuzustellen ist, entschieden. Inhaltlich handelt es sich um ein Feststellungsurteil, das auf Zulassung oder Zurückweisung des Nebenintervenienten lautet. Die Zulassung kann auf einzelne prozessuale Ansprü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensmängel.

Rn 20 Außerhalb der Verletzung der Verfahrensgrundrechte ist der Zugang zur Revisionsinstanz bei Verfahrensmängeln iÜ nur dann eröffnet, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs 1 oder 2 erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels nicht ausdrücklich vorgesehen. Ein Verstoß gg das einfache Verfahrensrecht soll da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 28 AVAG – Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Wird die Zulassung der Zwangsvollstreckung auf die Beschwerde (§ 11) oder die Rechtsbeschwerde (§ 15) aufgehoben oder abgeändert, so ist der Berechtigte zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Verpflichteten durch die Vollstreckung des Titels oder durch eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung entstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Zulassung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidungserheblichkeit.

Rn 22 Die Zulassung der Revision setzt voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage bzw der korrekturbedürftige Rechtsfehler im Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BGH NJW 03, 831 [BGH 19.12.2002 - VII ZR 101/02]). Daran fehlt es, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung vor- oder gleichrangig und nicht nur hilfsweise auf eine zweite Begründung stützt, die sein Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Neukonzeption.

Rn 1 Das ZPO-RG vom 27.7.01 (BGBl I, 1887) hat eine Neukonzeption des Revisionsrechts geschaffen. Nach der ZPO aF war in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei denen das OLG den Wert der Beschwer auf einen Betrag von mehr als 60.000 DM festgesetzt hat, die Revision ohne Zulassung statthaft (allerdings mit der Maßgabe, dass der BGH die Annahme der Revisi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherheitsleistung.

Rn 4 Die Anordnung einer Sicherheitsleistung (§§ 108, 109) steht ebenfalls im Ermessen des Gerichts und geschieht in der Form des Beschlusses, in dem dafür eine Frist gesetzt wird, deren Länge unabhängig von der Länge der Frist zu Beibringung der Vollmacht ist. Beschreitet das Gericht diesen Weg, muss die Verhandlung vertagt werden, denn dann darf die Zulassung erst dann erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 10 Zu den Zulassungsgründen wird in der Gesetzesbegründung zum ZPO-RG ausgeführt, dass die Zulassungsvoraussetzungen der ›Fortbildung des Rechts‹ und der ›Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung‹ den Zulassungsgrund der ›grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache‹ konkretisieren, ohne ihn hierauf zu beschränken. Der Gesetzgeber verleiht seiner Auffassung Ausdruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten und Kasuistik.

Rn 3 Übergangene Ansprüche iSd Abs 1 betreffen nur ein bestimmtes Begehren der Partei, das zur Entscheidung durch Urt gestellt wird, oder einen Teil davon, nicht eine inhaltlich unrichtige Entscheidung (BGH NJW 02, 1500, 1501; ausf Stackmann NJW 05, 1537, 1538). Ansprüche idS können auch Hilfsanträge sein (BAG NJW 09, 1165), wenn es wegen des Eintritts der prozessualen Bedin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbildung des Rechts.

Rn 13 Dieser Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung (vgl Ahrens/Bornkamm Der Wettbewerbsprozess 9. Aufl, Kap 29 Rz 18; MüKo/Krüger § 543 Rz 11). Zur Fortbildung des Rechts (§ 543 II 1 Nr 2 1. Alt) ist die Zulassung der Revision geboten, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 12 Sachdienlich ist eine Änderung des Streitstoffs, wenn durch die Zulassung ein neues Verfahren vermieden werden kann und der prozessuale Aufwand bei Einbeziehung in das laufende Verfahren geringer ist, als bei Beginn eines neuen Verfahrens (BGH NJW 07, 2414, 2415 [BGH 27.09.2006 - VIII ZR 19/04]). Dies ist regelmäßig der Fall bei Entscheidungsreife der Klageerweiterung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zulassungswirkung.

Rn 52 Die Zulassung der Berufung wirkt in zweierlei Richtung: Für die durch das erstinstanzliche Endurteil (Rn 2 ff) beschwerte Partei eröffnet sie den Zugang zur Berufungsinstanz; freilich müssen die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, über sie hilft die Zulassung nicht hinweg. Für das Berufungsgericht ist die Zulassung bindend (Abs 4 S 2), auch wenn das Vord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungsfrist.

Rn 11 Ein weiterer bedeutender Unterschied besteht darin, dass – anders als bei Revision und Nichtzulassungsbeschwerde – die Fristen nicht gestaffelt sind. Das bedeutet, dass mit dem Antrag auf Zulassung (der Zulassungsschrift) die Voraussetzungen für die Zulassung der Sprungrevision dargelegt werden müssen (§ 566 II 3 iVm § 566 IV) und damit, dass auch für die Begründung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 42 Die Zulassung der Berufung durch das erstinstanzliche Gericht hat in der Praxis nur eine geringe Bedeutung, denn sie kann nach Abs 4 S 1 Nr 2 – neben den Voraussetzungen der Nr 1 – nur in den Fällen erfolgen, in denen die Beschwer mindestens einer Partei 600 EUR nicht übersteigt. In allen anderen Fällen bedarf es der Zulassung nicht, weil die Berufung bereits kraft Ges...mehr