Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Elektronische Aktenführung und Kommunikation (Abs. 2a)

Rz. 29 Für die elektronische Aktenführung und Kommunikation verweist § 335 Abs. 2a HGB auf die Regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Der Verweis umfasst die Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente (§ 110a Abs. 1 OWiG), die elektronische Aktenführung (§ 110b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2–4 OWiG), die Erstellung elektronischer Dokum...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Mutterunternehmen i. S. v. Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002

Rz. 10 Ist ein MU nach §§ 290–293 HGB konzernrechnungslegungspflichtig, ist zu prüfen, ob das MU gem. Art. 4 der IFRS-VO verpflichtet ist, seinen Konzernabschluss nach den in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen.[1] Adressat der Verordnung, die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 297/2008[2] geändert worden ist, sind damit nur MU, di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 5 § 315e HGB gilt auch für nach PublG konzernrechnungslegungspflichtige Unt mit der Einschränkung, dass Abs. 2 nur Anwendung findet, wenn das MU seiner Rechtsform nach ("Gesellschaft" i. S. d. IFRS-VO) in den Anwendungsbereich der IFRS-VO fällt (§ 11 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 PublG).[1] Insoweit wird die verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS auf den Konzernabschluss im Fall de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Haftsummen (Abs. 2)

Rz. 95 § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Haftungsobergrenze für den Abschlussprüfer vor. Diese greift nur für fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht bei Vorsatz (Rz 81) sowie durch die Änderungen des FISG[1] in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit. Ist eine WPG/BPG als Abschlussprüfer bestellt und handelt einer ihrer Mitarbeiter bei einer Pflichtverletzung vorsätzlich, so h...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.3 Ausnahmen vom Imparitätsprinzip

Rz. 108 Ausnahmen i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB, d. h. in begründeten Einzelfällen, dürften überaus selten sein, nachdem in Spezialvorschriften etwa bzgl. der Bildung von Bewertungseinheiten (§ 254 Rz 1 ff.) und der Zulassung von Marktzeitwerten für bestimmte VG i. R. d. Erbringung von Pensionsverpflichtungen (§ 253 Rz 117) einige Zweifelsfälle geregelt sind.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang

Rz. 2 Die Einstufung als kleine oder mittelgroße KapG richtet sich nach § 267 Abs. 1 und Abs. 2 HGB (§ 267 Rz 10 ff.). KapG, die durch Ausgabe von Wertpapieren einen organisierten Kapitalmarkt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nehmen oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt haben, gelten stets als große KapG (§ 267 Abs. 3 H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Inanspruchnahme eines organisierten Marktes (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 24 Ein befreiender Konzernabschluss eines übergeordneten MU kann nicht aufgestellt werden, wenn das zu befreiende MU einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG am Abschlussstichtag in Anspruch nimmt. Voraussetzung für die Versagung der befreienden Wirkung ist demnach, dass Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Handelswaren

Rz. 306 Die Ermittlung des beizulegenden Werts hat bei Handelswaren nach überwiegender Auffassung sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu erfolgen (doppelte Maßgeblichkeit, Rz 287). Praxis-Beispiel Die Handels-AG verfügt am Abschlussstichtag über Handelswaren, die zu AK von 10 TEUR im Bestand geführt werden. Unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rz. 170 Zum Gegenstand der Konzernabschlussprüfung ist anzugeben, nach welchen Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht aufgestellt wurden. Darüber hinaus sind Angaben zum Prüfungsgegenstand erforderlich betreffend die Prüfung[1] der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Der Konzernanhang ist bei KapG und bei PersG i. S. d. § 264a HGB, die der Konzernrechnungslegungspflicht des § 290 HGB unterliegen und bei denen keine Befreiungsgründe vorliegen (§ 290 Rz 17 ff.), innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Konzern-Gj aufzustellen.[1] Bei kapitalmarktorientierten KapG gem. § 264d HGB (§ 264d Rz 1 ff.) reduziert sich die Frist um einen M...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit dem BilRUG wurde als Umsetzung der Vorgabe der Bilanz-RL (Art. 29 Abs. 1 RL 2013/34/EU i. V. m. Art. 20 RL 2013/34/EU) in § 315 HGB ein Abs. 5 angefügt, der mit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz ab dem Gj 2017 in einen neuen § 315d HGB verschoben wurde, der bestimmte MU zu einer Erklärung zur Unternehmensführung für den Konzern verpflichtet. Danach sind die in § 289a HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.5 Konsolidierung bei konzerninternen Umwandlungen

Rz. 227 Bei konzerninternen Umwandlungen ist von rein rechtlichen Änderungen innerhalb des KonsKreises auszugehen, die wirtschaftlich für die Abbildung der fiktiven Einheit "Konzern" keine Relevanz haben.[1] Daher sind Effekte aus Aufspaltungen, Verschmelzungen o. Ä. i. R. d. Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse der TU vor der Kons zu korrigieren (DRS 23.170). Somit werden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Prüfungspflicht

Rz. 131 § 317 Abs. 4 HGB sieht für börsennotierte AG eine Beurteilung der nach § 91 Abs. 2 AktG zu treffenden Maßnahmen hinsichtlich deren Geeignetheit vor. Rz. 132 Börsennotiert bestimmt sich nach § 3 Abs. 2 AktG und setzt die Zulassung von Aktien zu einem von staatlich anerkannten Stellen geregelten und überwachten Markt voraus. Dieser Markt muss regelmäßig stattfinden und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Relevant ist die Regelung des § 327 HGB nur für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG und KapCoGes. Maßgeblich für die Zuordnung zum Kreis der "mittelgroßen" Gesellschaften sind die Schwellenwerte des § 267 Abs. 2 HGB (§ 267 Rz 1, 13 ff.) – deren längst überfällige Erhöhung im Jahr 2024, mit der Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung für ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Risikomanagement-Bericht durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 106 Im Lagebericht sind in Umsetzung von Art. 46a Abs. 1 Buchst. c der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie von sog. kapitalmarktorientierten KapG im Lagebericht in einem Risikomanagement-Bericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.[1] Rz. 107 Abs. 4 gilt ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Qualitatives Kriterium: Kapitalmarktorientierte Gesellschaften (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 34 Neben den quantitativen Schwellenwerten zur Größeneinstufung von Gesellschaften ist das in § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB kodifizierte qualitative Kriterium "kapitalmarktorientiert" zu beachten. Unter Hinweis auf den Anlegerschutz und den Funktionenschutz von Kapitalmarkt und Wirtschaft gilt eine Ges. i. S. d. § 264d HGB stets als große Ges. Eine kapitalmarktorientierte Ges....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Anforderungen an die Unterlagen

Rz. 169 Seit der Neuregelung durch das EHUG wird das Handelsregister in elektronischer Form geführt. Hieraus ergeben sich Rückwirkungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses: dieser ist nunmehr in elektronischer Form vorzulegen. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 325 Abs. 6 HGB auf § 12 HGB. Dessen Abs. 2 ordnet an, dass die Dokumente in elektronischer Form zum Handel...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Aufstellungspflicht und Aufstellungszeitraum

Rz. 26 Einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht haben MU mit Sitz im Inland aufzustellen, soweit mind. ein TU vorliegt und keine der Befreiungstatbestände der §§ 291–293 HGB erfüllt sind sowie kein Einbeziehungswahlrecht nach § 296 HGB für alle TU genutzt wird. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB fünf Monate, wobei diese Frist für kapitalmarkt...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.1 Europäische Regelungen

Rz. 4 Die nationalen Vorschriften über die Offenlegung von Jahresabschlüssen beruhen auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Das EHUG[1] dient der Umsetzung der Publizitätsrichtlinie [2] und der Transparenzrichtlinie [3] in nationales Recht. Die europarechtskonforme Umsetzung des Art. 6a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 lit. f der Publizitätsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten g...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren

Rz. 9 In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Vierten EG-Richtlinie hat der Gesetzgeber i. R. d. BiRiLiG von 1978 zwei gleichwertige Gliederungsvarianten zur GuV-Aufstellung zugelassen. Demnach dürfen Bilanzierungspflichtige ihre GuV, außer nach dem in Deutschland üblichen GKV, auch in Gestalt des in angelsächsischen Staaten gängigen UKV erstellen. Die Zulassung beider Glied...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.9 Börsenklausel (§ 1 Abs. 2c GrEStG)

Soweit in § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG n. F. Änderungen im Anteilseignerbestand einer Kapitalgesellschaft von Bedeutung sind, bleiben hierbei Übergänge von Anteilen an börsennotierten Kapitalgesellschaften außer Betracht. Folglich tragen die vorgenannten Anteilsübergänge nicht zum Erreichen der Wesentlichkeitsgrenzen in § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG bei, sind also nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.14 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Im vor 2022 gültigen § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 NachwG a. F. musste nur über die zu wahrenden Kündigungsfristen belehrt werden, was freilich bei Bezugnahme auf Tarifverträge, die Kündigungsfristen regelten, insgesamt entfallen konnte.[1] Art. 4 Abs. 2 Buchst. g und j RL 2019/1152 verlangen einen weitergehenden Nachweis. Diese Vorgaben hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.2 Unregelmäßige und nicht bezifferbare Ansprüche

Ansprüche, die von einem bestimmten Ereignis abhängen, sind auch erst mit dessen Eintreten fällig. Erfährt der Gläubiger ohne sein Verschulden nichts von den Umständen des Anspruchs, so tritt die Fälligkeit erst bei positiver Kenntnis ein.[1] Ansprüche werden fällig: auf Personalaktenbereinigung mit Aufnahme des beanstandeten Schriftstücks in die Personalakte und Kenntnis des ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 1.1 Beschränkungen und Zulassungen unter REACH

Im Januar 2023 haben die Chemikalien-Behörden von 5 europäischen Ländern einen Vorschlag vorgelegt. Demnach soll im Rahmen der REACH-Verordnung die Herstellung, Verwendung und Vermarktung der großen Gruppe per- und polyfluorierter Alkylverbindungen (PFAS) sehr weitgehend beschränkt werden. In dem Vorschlag ist vorgesehen, die meisten Verwendungen von PFAS zu verbieten – mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Akkreditierung von Zert... / 10. Unterschiede in Zertifizierungsprogrammen

Obwohl alle akkreditierten Zertifizierungsstellen auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert und die Programme auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17067 entwickelt wurden, kann es Unterschiede in den Zertifizierungsprogrammen geben. Exemplarisch werden die Zertifizierungsprogramme der DIAZert und der HypZert im Bereich der Markt- und Beleihungswertermittlung inklusive Speziali...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Akkreditierung von Zert... / [Ohne Titel]

Dr. Stephan Findeisen[*] Der Aufsatz behandelt die Abgrenzung von Akkreditierung und Zertifizierung als zentrale Elemente der Qualitätssicherung. Während die Zertifizierung die Erfüllung festgelegter Anforderungen durch ein Produkt, System oder eine Person bestätigt, bescheinigt die Akkreditierung die Kompetenz, Unabhängigkeit und Verfahrenssicherheit derjenigen Stelle, die d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Akkreditierung von Zert... / 11. Zusammenfassung

Akkreditierung und Zertifizierung sind zwei klar voneinander abzugrenzende Verfahren der Qualitätssicherung. Die Zertifizierung bescheinigt, dass ein Produkt, System oder eine Person festgelegte normative Anforderungen erfüllt. Die Akkreditierung dagegen bestätigt die Kompetenz, Unparteilichkeit und Verfahrenssicherheit derjenigen Stelle, die diese Zertifizierung durchführt....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 288 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das BMAS hat aufgrund der Ermächtigungen in Abs. 1 bislang folgende Rechtsverordnungen erlassen: Verordnung über Ausnahmeregelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an neueinreisende ausländische Arbeitnehmer (Anwerbestoppausnahmeverordnung – ASAV) v. 17.9.1998 (BGBl. I S. 2893) mit späteren Änderungen aufgrund des Abs. 1 Nr. 3, zum 1.1.2012 aufgehoben durch die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 119 Sozialp... / 2.1 Adressat der Norm

Rz. 4 Die Vorschrift sieht eine Ermächtigung der sozialpädiatrischen Zentren zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen vor. Die Ermächtigung geschieht durch den Zulassungsausschuss (Abs. 1). Die Integration sozialpädiatrischer Zentren in das System der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erfolgt über die bedarfsabhängige Ermächtigung. Es...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 119 Sozialp... / 2.2 Voraussetzung der Ermächtigung

Rz. 5 Die Prüfung der Voraussetzungen einer Ermächtigung, ob eine ausreichende sozialpädiatrische Versorgung sichergestellt ist, bezieht sich nicht allein auf einen Planungsbereich einer Kassenärztlichen Vereinigung. Insofern unterscheidet sich die Bedarfsprüfung von der Ermächtigung einer vertragsärztlichen Zulassung (BSG, Urteil v. 15.10.2014, B 6 KA 6/15 R). Für eine Ermä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.5 Sonstiges

Rz. 19 Aus der Rechtsprechung des BSG lässt sich die Frage, ob eine Pflicht besteht, im Falle einer Umstellung der Rechtsgrundlage nochmals genau dieselbe Anhörung durchzuführen, wenn diese bereits zu allen in Betracht kommenden Aspekten erfolgt ist, ohne Weiteres beantworten, sodass keine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung veranlasst ist (Bay. LSG, Beschluss v. 6.11....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.6 Datenübermittlung an andere Stellen

Rz. 21 Nach Abs. 3b ist es den Einrichtungen nach Abs. 1 erlaubt, personenbezogene Daten an die nachfolgend aufgeführten Stellen zu übermitteln, soweit dies für die Verhinderung oder Aufdeckung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stelle erforderlich ist. Diese Stellen sind: die Zulassungsausschüsse nach § 96, die Stellen, die für die A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 292 Auslan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft die Vermittlung inländischer Arbeitnehmer in das Ausland durch private Arbeitsvermittler und die Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer durch inländische Arbeitgeber. Die Regelungen über die Zulassung von Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Inland über entsprechende Aufenthaltstitel sind grundsätzlich geeignet, den Zugang ausländischer Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 322 Anordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine Anordnung der Bundesagentur ist bislang nicht erlassen worden. Hierfür wäre der Verwaltungsrat als oberstes Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit zuständig (vgl. § 373 Abs. 5). Rz. 4 Die Ermächtigung bezieht sich nur auf die Meldepflicht von Arbeitslosen. Lediglich Arbeitsuchenden obliegt diese Pflicht nicht und darf durch die Bundesagentur auch nicht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 38 stellt sicher, dass nur solche Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in Anspruch genommen werden, die den Qualitätsanforderungen nach § 37 genügen. Als Rehabilitationsdienste und -einrichtungen gelten alle Leistungserbringer, die den Rehabilitanden mit Rehabilitationsleistungen oder Teilhabeleistungen nach dem SGB IX gegen Zahlung eines Honorars bzw. einer Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Arbeitgeber und Träger, bei denen eine der folgenden Maßnahmen durchgeführt wird: Maßnahme der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufsvorbereitende Maßnahme, Maßnahme der Benachteiligtenförderung (§§ 74 ff.). Rz. 4 Die Auskunftspflicht erstreckt sich ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.5 Kurzarbeitergeld, Transfermaßnahmen, Winterbauleistungen

Rz. 13 Für das Kug, für Leistungen nach den §§ 110, 111 und Winterbauleistungen nach § 102 bestimmt Abs. 2 Satz 1 und 2 allgemein die Schriftform von Anträgen und die Beteiligung der Betriebsvertretung durch eine Stellungnahme. Allerdings ist auch eine elektronische Antragstellung zugelassen. Die Gesetzesbegründung zur Zulassung dieser Form der Antragstellung weist zutreffen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verbandkasten / 3.3 Kfz-Verbandkasten

Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann zur Wahrnehmung der Ersten Hilfe auch der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 verwendet werden.[1] Die Verpflichtung zum Mitführen von Erste-Hilfe-Materialien in einem Kraftfahrzeug ergibt sich aus § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 284 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Reform des Zuwanderungsrechts ist am 1.1.2005 mit dem Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält in Art. 1 mit dem neuen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine umfassende Neuregelung des Ausländerrechts. Erstmals werden die entscheidenden Bestimmungen über den Aufenthalt und den Arbeitsmarktzugang von Ausländern in einem Gesetz zusammengefasst. Staatsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / III. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 13 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften, wobei wiederum auf den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts abzustellen ist. Im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO) wird der Streitwert in aller Regel mit 50 % der Hauptsache beziffert, au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Rechte an Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen unterliegen dem Recht des Herkunftsstaats. 2Das istmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anknüpfung an das Herkunftsland nach Art 45 I.

Rn 4 Nach Art 45 I gilt für die bezeichneten Fahrzeugtypen das Herkunftslandprinzip. Bei Flugzeugen ist das Herkunftsland gem I Nr 1 iVm Art 17 des Chicagoer Abk v 7.12.44 über die internationale Zivilluftfahrt der Staat, in dem sie registriert sind. Auch Wasserfahrzeuge unterliegen, soweit sie registriert sind, dem Recht des Registerstaates, wobei es stets auf das Register ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Staatliche Genehmigung.

Rn 13 Die zur Erzielung der Verbindlichkeit erforderliche Genehmigung erteilt die nach Landesrecht hierfür zuständige Landesbehörde (vgl zB § 1 I Rennwett- und LotterieG vom 8.4.22, RGBl I 22, 335, 393; BayVGH BayVBl 05, 241, 245 [BVerfG 31.03.2004 - 1 BvR 356/04]). Die Genehmigung gilt grds allein auf dem Gebiet des genehmigenden Bundeslandes, die Anerkennung durch andere L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Benachteiligung aus anderen Gründen.

Rn 5 I u II rechtfertigt nur Ungleichbehandlung wegen Religion/Weltanschauung, für andere Gründe gelten §§ 5, 8, 10, 20 (vgl BTDrs 16/1780, 36); nach § 8 ist daher gerechtfertigt die Zulassung nur von Männern zum Priesteramt in der katholischen Kirche, nicht aber der Ausschluss wegen Behinderung oder ethnischer Herkunft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Gründe des Gesetzgebers für eine generelle Zulassung des gutgläubigen Erwerbs (s.o. § 932 Rn 1) führen nicht nur zum Erwerb des Eigentums, sondern sie legen in gleicher Weise auch die Lastenfreiheit des Erwerbs nahe. Anderenfalls hätten die beschränkten dinglichen Rechte größere Bestandskraft als das Eigentum selbst.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift über die Lebenspartnerschaft wurde am 1.8.01 durch das LPartG eingefügt und mit Wirkung vom 1.1.05 durch Einfügung der damaligen I S 3 und 4 (heute I S 2 und 3) aktualisiert. I wurde mit Wirkung vom 1.9.09 (Versorgungsausgleich; BGBl 09 I 700) und vom 18.6.11 (Unterhalt; BGBl 11 I 898) angepasst. Eine weitere Änderung des I S 4 aF erfolgte durch das AnpG ...mehr