Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 10 Die Entscheidung über die vorläufige Zulassung ist nach Abs 2 S 2 mit einer Fristsetzung zur Behebung des Mangels oder zum Nachweis der Sachurteilsvoraussetzung zu verbinden. Die Frist kann nach § 224 II verlängert werden. Wegen der weitreichenden Folgen der Fristsetzung ergeht die Entscheidung durch förmlichen Beschluss (MüKoZPO/Lindacher Rz 6; Musielak/Voit/Weth Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 12 AVAG – Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren.

Gesetzestext (1) Der Verpflichtete kann mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung richtet, auch Einwendungen gegen den Anspruch selbst insoweit geltend machen, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Erlass der Entscheidung entstanden sind. (2) Mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstr...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Verschiedene Angelegenheiten, § 17 RVG

Rz. 26 Per Gesetz sind in § 17 RVG diverse Angelegenheiten geregelt, die immer als verschiedene Angelegenheiten behandelt werden müssen. Hier sind getrennte Abrechnungen zu erstellen. Für die Praxis im Mietrecht sind folgende Fälle von Bedeutung:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verspätung und Zurückweisung.

Rn 5 Das Schiedsgericht kann Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Abs 2 wegen Verspätung zurückweisen. Ebenso wie bei § 296 vor dem staatlichen Gericht setzt dies allerdings voraus, dass das Gericht zwingende Verfahrensregeln eingehalten hat (§ 1042 I) und ausreichende Fristen gesetzt hat. Werden Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach Fristablauf vorgebracht, so kann die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 75 FamFG – Sprungrechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten. 3Die Landesregier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kostenentscheidung in bestimmten Vollstreckungsverfahren (Abs 4).

Rn 9 Grundsätzlich hat nach Abs 1 der Schuldner die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. In Ausn hierzu sieht Abs 4 die Möglichkeit vor, dass das Gericht in bestimmten Zwangsvollstreckungsverfahren eine abweichende Kostenentscheidung trifft und die Kosten ganz oder tw dem Gläubiger auferlegt. Soweit solche Verfahren nicht notwendig waren, tritt bereits nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtzulassungsbedürftige Rechtsmittel (Abs. 2).

Rn 4 Die in § 7 Abs 2 S 1 aufgeführten Rechtsmittel; Nichtzulassungsbeschwerde (§§ 543, 544 ZPO), Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO) und der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) sind zunächst beim BGH durch einen dort gem § 78 Abs 1 S 3 ZPO zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen. Sind diese Rechtsmittel überwiegend mit Landesrecht befasst, trifft der BGH die Entscheid...mehr

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zfs 08/2025, Verfrühte Verw... / 2 Aus den Gründen:

Der Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichtes ist begründet. Nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO ist die Begründung des Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels anzubringen. Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unsachgemäße Behandlung.

Rn 14 Die Bindung des Rechtsmittelgerichts setzt eine ordnungsgem Behandlung der Rechtswegfrage auf der Grundlage des § 17a II und III GVG, insb was das Anhörungsgebot (IV 1) betrifft, voraus (BGH NJW-RR 05, 142 [BGH 29.07.2004 - III ZB 2/04]). Nur in diesen Fällen ist der Ausschluss der Berufung bzw Revision zu dieser Frage gerechtfertigt. Häufigster Fall der Nichtanwendbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschwerdeverfahren.

Rn 24 Das vorweg erklärte ›Einverständnis‹ einer Partei mit der Wertfestsetzung steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht entgegen (Karlsr MDR 10, 404; Frankf NJW 13, 3381: auch nicht bei anwaltlicher Vertretung). Die Sechsmonatsfrist nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG, § 55 III 2 FamGKG beginnt bei abgetrennter Erledigung eines Verfahrensabschnitts mit dessen Abschluss, ohne Rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Revision.

Rn 4 In allen genannten Fällen ist die Revision stets zulässig, ohne dass es einer ausdrücklichen Zulassung durch das OLG bedürfte; § 16 V ist lex specialis ggü § 543 ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verspätete Angriff- und Verteidigungsmittel.

Rn 4 Die Verweisung des § 530 auf § 296 I, IV erfolgt nicht bloß auf die dort genannte Rechtsfolge, sondern auch auf die Voraussetzungen. Erforderlich für eine Präklusion ist damit nicht nur, dass Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Ablauf der in § 530 genannten Frist vorgebracht wurden, sondern auch, dass dies nicht genügend entschuldigt wurde und dass die Zulassung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang des Beitreibungsrechts.

Rn 4 Der PKH-Anwalt kann gg die gegnerische Partei nur die Kosten festsetzen lassen, die diese nach § 91 erstatten muss. Festgesetzt werden können die Regelgebühren, nicht nur die ermäßigten PKH-Gebühren. Die Umsatzsteuer kann nicht verlangt werden, wenn der eigene Mandant des PKH-Anwalts vorsteuerabzugsberechtigt ist (BGH NJW-RR 07, 285). Das Beitreibungsrecht des Anwalts b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 8 Abs 2 ordnet an, dass für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung die für die nachgeholte Prozesshandlung geltenden Vorschriften anzuwenden sind. Dabei macht es keinen Unterschied, ob über die Wiedereinsetzung isoliert vorab oder zusammen mit der nachgeholten Prozesshandlung entschieden wird (vgl BGH NJW-RR 08, 218 [BGH 19.07.2007 - I ZR 136/05]). Die Verwerfung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 4).

Rn 45 Die Berufung kann – ausschließlich oder neben anderen Gründen – auf neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel gestützt werden; diese sind allerdings nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs 2 zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 07, 934, 935 [BGH 27.03.2007 - VIII ZB 123/06]). Rn 46 Angriffs- und Verteidigungsmittel sind insb Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Beibringung.

Rn 10 Werden die Vollmacht/Genehmigung weder innerhalb der Frist noch bis zum Schluss der nachfolgenden mündlichen Verhandlung beigebracht, liegt ein endgültiger Mangel vor und die ohne Vollmacht erhobene Klage ist ohne Rücksicht auf eine evtl doch bestehende Vollmacht mit einer Kostenentscheidung nach dem Veranlasserprinzip (näher § 88 Rn 10) abzuweisen. Zugleich sind die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung des Sachwalters.

Rn 4 Die Möglichkeit der Ablehnung des Sachwalters durch eine Partei ist dem § 406 ZPO nachgebildet (BTDrs 20/6520, 85). Gem Abs 6 ist ein Rechtsmittel ist nur dann möglich, wenn die Ablehnung für unbegründet erklärt wird; und auch dann nur bei Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 I 1 Nr 2, III, II ZPO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird eine Entscheidung auf Rechtsbeschwerde teilweise aufgehoben, kann das Rechtsbeschwerdegericht auf Antrag eines Beteiligten die Entscheidung auch insoweit aufheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverweisen, als dies wegen des Zusammenhangs mit der aufgehobenen Entscheidung geboten erscheint. Eine Aufhebung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtswegzuständigkeit.

Rn 11 Hier gilt § 17a GVG: Entscheidung ohne Verhandlung durch Beschl, dagegen sofortige Beschwerde und bei Zulassung Rechtsbeschwerde zum BGH.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ablehnung des Antrags.

Rn 6 Im Falle der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Revision wird bei der Sprungrevision und beim Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren das angegriffene Urt rkr (§ 544 V 6 einerseits, § 566 VI andererseits).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Das Ergänzungsurteil ist iErg ein selbstständiges Teilurteil (aber nicht als solches zu bezeichnen, da es nicht dem § 301 folgt), das unabhängig von dem ergänzten Urt anfechtbar ist (vgl BGH NJW 80, 840 f [BGH 27.11.1979 - VI ZR 40/78]; 00, 3008). Hat das Ausgangsgericht während des laufenden Berufungsverfahrens ohne die Voraussetzungen des § 321 sein Urteil zulasten ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidungen im Umsetzungsverfahren.

Rn 2 Gg Beschlüsse des Gerichts im Umsetzungsverfahren, zB zu den §§ 29, 30 oder 32, ist wegen § 574 I S 1 Nr 2 iVm § 574 III ZPO die Rechtsbeschwerde nur bei deren Zulassung durch das Prozessgericht statthaft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollmachtsmangel.

Rn 2 Die Vorschrift erfasst alle Fälle einer fehlenden Vollmacht, unabhängig davon, ob dem Handelnden das Fehlen der Vollmacht bewusst ist (zB GoA), er dies offenlegt oder verschweigt oder ob er sich für berechtigt hält. Maßgebend ist allein, ob zu erwarten ist, dass der Vertreter den Mangel voraussichtlich wird beheben können (Musielak/Voit/Weth § 89 Rz 1, 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 13 Es entsteht nach Nr 1240 KV eine 1,5-Gebühr, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren anderweitig erledigt, reduziert sich die Gebühr auf 1,0 nach Nr 1241 KV. Wird dem Antrag auf Zulassung der Sprungrevision stattgegeben, fallen keine Gerichtsgebühren an (Anm zu Nr 1241 KV); die Gerichtsgebühren richten sich dann nach den Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Revisionsunfähige Urteile.

Rn 7 Unter keinen Umständen mit der Revision anfechtbar sind Urteile, mit denen das Berufungsgericht einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung anordnet, abändert oder aufhebt. Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht in solchen Fällen die Revision zulässt. In diesen Verfahren ist der Instanzenzug für die Anfechtung von Entscheidungen in der Hauptsache durch § 542 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift beruht auf der Zulassung eines einer Entschuldigung der Terminsversäumung nicht bedürfenden Einspruchs. Der Einspruchsführer soll – unabhängig vom Ausgang in der Hauptsache – die durch seine Versäumnis veranlassten Kosten tragen, schon um Anreizen zu prozessverschleppendem Verhalten entgegenzuwirken (Mot zur CPO, 232 = Hahn/Mugdan, Materialien, 295). Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschränkt das Beschwerderecht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten über §§ 59 f hinaus auf das Vorliegen eines Mindestbeschwerdewerts. Wird dieser nicht erreicht, ermöglicht sie dem erstinstanzlichen Gericht die Zulassung der Beschwerde. Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht vorgesehen. In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten gibt es keinen Mindest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanfechtbarkeit der Entscheidung.

Rn 3 Gg die Entscheidung darf ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht gegeben sein. Damit sind sowohl diejenigen Fälle erfasst, in denen die Entscheidung ihrer Art nach generell nicht anfechtbar ist, als auch solche, in denen im Einzelfall kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf in Betracht kommt (zB mangels Zulassung oder wegen zu geringem Beschwerdewert). Zu den von Beginn an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Voraussetzungen der Einreichung.

Rn 4 Eine zulässige Einreichung elektronischer Dokumente setzt die Wahrung der in Abs 2–4 genannten Bedingungen voraus (iE vgl Mardorf jM 18, 140). Nicht erforderlich ist eine besondere Zulassung der Einreichung durch eine Verordnung, wie sie § 130a aF noch vorsah. Im Einzelnen gilt: I. Eignung für die gerichtliche Bearbeitung (Abs 2). Rn 5 Das Gesetz verlangt, dass das dem Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verletzung von Verfahrensgrundrechten.

Rn 13 Verfahrensgrundrechte, deren Verletzung die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde begründen, sind insb das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) und das Grundrecht auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (Art 3 I GG; vgl BGHZ 154, 288, 295 ff = NJW 03, 1943, 1945), aber auch das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz in Verbindung mit dem Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm bezieht sich nur auf die positive Zulassung einer Klageänderung, nicht aber auf deren Nichtzulassung. Neben einer Verzögerung des Prozesses soll verhindert werden, dass die in der Vorinstanz getroffene Sachentscheidung über die geänderte Klage und die ihr zugrunde liegende Verhandlung nur deshalb entwertet werden, weil sich die Klageänderung später als unzuläss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 26 Hat die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg und gibt das Revisionsgericht mithin der Beschwerde statt, wird das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgeführt (§ 544 VIII 1). Die Revision gilt als durch die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (§ 544 VIII 2). Die Revisionsbegründungsfrist (§ 551 II) beginnt mit der Zustellung des der Beschwerde stattgebenden Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Die Zurückweisung kann mit der Revision gerügt werden. Die Zulassung des Vorbringens ist unanfechtbar und unterliegt auch keiner Nachprüfung in der Revision (BVerfG NJW 95, 2980).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 14 Das Verfahren auf Einwilligung gehört zur 1. Instanz (§ 19 I 2 Nr 9 RVG) und wird durch die dortigen Gebühren mit abgegolten. Das Verfahren auf Zulassung vor dem BGH zählt dagegen bereits zum Revisionsverfahren und wird durch die dortigen Gebühren mit abgegolten (§ 16 Nr 11 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe (Abs 3).

Rn 24 § 526 III schließt die Überprüfung einer erfolgten oder unterlassenen Übertragung, Vorlage oder Übernahme iRe Rechtsmittels aus. Damit ist die Rechtsbeschwerde gg einen entspr Beschl (§ 574 I Nr 2) genauso ausgeschlossen, wie eine auf einen der genannten Fehler gestützte Revisionsrüge iRd Anfechtung des Endurteils (§ 557 II) oder eine Wiederaufnahmeklage (§ 578; BayObL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Revision findet nur statt, wenn sie zugelassen hat. (2) 1Die Revision ist zuzulassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschlussfassung (S 3).

Rn 41 Nach dem Eingang der Stellungnahme des Berufungsklägers bzw nach Fristablauf ohne Eingang einer Stellungnahme hat das Berufungsgericht (gesamter Spruchkörper, Rn 35) erneut darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung (Rn 25 ff) weiterhin vorliegen. Bejaht es dies einstimmig, soll es die Berufung durch Beschl zurückweisen. Eine Änderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Unanwendbarkeiten.

Rn 12 Auch ohne besondere gesetzliche Regelung kann sich die tw Unanwendbarkeit erstinstanzlicher Verfahrensvorschriften aus dem Wesen des Berufungsverfahrens ergeben. Dies gilt va für die Verweisung (§ 281). Dieser sind bereits durch § 513 II enge Grenzen gesetzt. Eine Verweisung zwischen verschiedenen Berufungsgerichten (LG – OLG) ist schon wegen der bei der Berufungseinle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG).

Rn 5 § 75 FamFG eröffnet in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit der Sprungrechtsbeschwerde, die als Zulassungsbeschwerde ausgestaltet ist und einen Antrag auf Zulassung sowie die Einwilligung der übrigen Beteiligten voraussetzt (§ 75 Abs 1 FamFG). Das weitere Verfahren entspricht dem der Sprungrevision nach § 566 ZPO (§ 75 Abs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grobes Prüfungsschema.

Rn 5 Zurückzuweisen (s IX.) ist ein streitiges Angriffs-/Verteidigungsmittel (s II.), das erst nach Ablauf einer bestimmten richterlichen Frist (s III.) ohne Entschuldigung der Verspätung vorgebracht wurde (s V.) und dessen Zulassung die Entscheidung des gesamten Rechtsstreits verzögern würde (s IV.).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Erfolg der Rechtsbeschwerde.

Rn 17 Nach ihrer Zulassung durch den BGH ist die Rechtsbeschwerde nur erfolgreich, wenn der angegriffene Beschluss des OLG auf einer Rechtsverletzung iSv § 546 iVm §§ 576 f beruht oder nach § 1065 II die Bestimmung eines Staatsvertrags verletzt ist, den die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat (BGH NJW 01, 1730 [BGH 22.02.2001 - III ZB 71/99]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In Ehesachen und Familienstreitsachen können Angriffs- und Verteidigungsmittel, die nicht rechtzeitig vorgebracht werden, zurückgewiesen werden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht. Im Übrigen sind die Angriffs- und Verteidigungsmittel abweichend von de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hemmung und Vollstreckungsschutz.

Rn 5 Wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde hemmt die Einlegung der Beschwerde (bei der Sprungrevision der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision) die Rechtskraft des Urteils; § 719 S 2 und 3 sind entspr anzuwenden (§ 544 V 1 und 2 einerseits, § 566 III 1 und 2 andererseits).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Kostenentscheidung des Berufungsgerichts.

Rn 23 Ergeht im Berufungsverfahren ein Anerkenntnisurteil, so ist die dort ergangene Kostenentscheidung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. In Betracht kommt hier nur die Rechtsbeschwerde nach § 574, die allerdings gem § 574 I Nr. 2 der Zulassung bedarf (BGH BGHR 04, 844 = NJW 04, 2904).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbeschwerde.

Rn 10 Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde setzt gem § 574 I Nr 2 deren Zulassung durch das Beschwerdegericht voraus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 33 Bei gewillkürter Prozessstandschaft kann der Rechtsinhaber Zeuge sein; der Gegner kann den materiell Berechtigten mit einer Drittwiderklage in den Prozess hineinziehen und damit als Zeugen ausschalten. Rn 34 Bei Erweiterung kann sich die sachliche Zuständigkeit ändern (§ 506) und Kostenvorschusspflicht (§ 12 I 2 GKG) begründen. Bei Beschränkung ändert sich die sachliche...mehr

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zfs 08/2025, Verfrühte Verw... / Leitsatz

Ein Beschluss des Amtsgerichts, mit dem ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen fehlender Begründung verworfen wird, unterliegt der Aufhebung bereits dann, wenn er dem Betroffenen vor Ablauf der Frist zur Begründung des Zulassungsantrages zugestellt worden ist. (Leitsatz der Redaktion) OLG Oldenburg, Beschl. v. 11.4.2024 – 2 ORbs 58/24mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Rn 5 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind dann erforderlich, wenn ein OLG von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes abweicht. Damit entspricht dieser Zulassungsgrund der Vorlagepflicht an den BGH nach altem Recht (Rn 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 26 Wird die Aufrechnung als unzulässig zurückgewiesen, so erfolgt keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die Aufrechnungsforderung (BGH NJW 84, 128, 129 [BGH 13.04.1983 - VIII ZR 320/80]), so dass diese zum Gegenstand eines nachfolgenden Verfahrens gemacht werden kann (allerdings nicht zur Begründung einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767: BGH NJW 94, 2769 [BGH...mehr