Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 27 AVAG – Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat.

Gesetzestext (1) Wird der Titel in dem Staat, in dem er errichtet worden ist, aufgehoben oder geändert und kann der Verpflichtete diese Tatsache in dem Verfahren der Zulassung der Zwangsvollstreckung nicht mehr geltend machen, so kann er die Aufhebung oder Änderung der Zulassung in einem besonderen Verfahren beantragen. (2) Für die Entscheidung über den Antrag ist das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Die Anhörungsrüge ist schriftlich oder zur Niederschrift beim betroffenen Gericht zu erheben (II 3). Sie ist innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis der Gehörsverletzung zu erheben, spätestens nach einem Jahr seit Bekanntgabe der Entscheidung (II 1, 2). Den übrigen Beteiligten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (III). Über die Rüge ist durch unanfechtbaren Beschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung.

Rn 12 Eine nicht rechtzeitig erhobene Rüge wird auch ohne darauf lautenden Antrag des Gegners vAw (offengelassen von BGH NJW 70, 1791 [BGH 14.07.1970 - VIII ZR 173/68]) – selten – durch Zwischenurteil nach § 280 oder – regelmäßig – in den Gründen des Endurteils zurückgewiesen. Dies gilt unabhängig von einer Verzögerung des Verfahrens oder einem Ermessen des Gerichts. Eine Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern; Kostbarkeiten sind vor der Versteigerung durch einen Sachverständigen abzuschätzen. (2) Eine öffentliche Versteigerung kann nach Wahl des Gerichtsvollziehers erfolgen. (3) 1D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fristsetzung.

Rn 5 Wegen Abs 1 S 2 ist eine Fristsetzung zur Beibringung der Vollmacht oder der Genehmigung notwendig (BAG VersR 08, 559 [BAG 26.07.2007 - 8 AZR 707/06]; KG KGR 02, 226, 227), die nach Zeitabschnitten zu bemessen ist (OVG Kobl NJW 93, 2547: nicht ausreichend ›umgehend‹). Die Frist muss ausreichend lang sein, eine zu kurze Frist kann Art 103 I GG verletzen. Die Fristsetzung...mehr

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zfs 08/2025, Rechtsschutz f... / 1 Sachverhalt

Der Kl. nimmt das Schadensabwicklungsunternehmen seines Rechtsschutzversicherers auf Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Arzneimittelhersteller in Anspruch. Am 10.6.2021 und am 23.7.2021 ließ sich der damals 57 Jahre alte Kläger gegen COVID-19 impfen. Der Impfstoff hatte zuvor von der Europäischen Kommission eine bedingte Zulassung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 38 Gg den Beschl findet nach Abs 2 S 1 die sofortige Beschwerde statt. Die Vorschrift regelt lediglich die Statthaftigkeit; die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 567 ff. Es muss sich um eine Entscheidung des AG oder erstinstanzliche Entscheidung des LG handeln (§ 567 I) und der Wert des Beschwerdegegenstands muss 200 EUR übersteigen (§ 567 II 1). Nach Abs 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fortgang des Verfahrens.

Rn 4 Im Falle der dem Antrag stattgebenden Entscheidung, die wie im Falle der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 IV) durch Beschl erfolgt, der den Parteien zuzustellen ist (§ 566 V), wird das Verfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt (§ 566 VII/§ 544 VI). In beiden Fällen gilt der form- und fristgerechte Antrag auf Zulassung der Revision nach Zulassung der Revision als Einl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Der Antrag ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll. Geht es um die Bewilligung von PKH für ein Verfahren in einem höheren Rechtszug, so ist also dieses Gericht zuständig. Wird im VwGO-Verfahren ein PKH-Antrag für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist für den Antrag auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 10 Die Entscheidung über die vorläufige Zulassung ist nach Abs 2 S 2 mit einer Fristsetzung zur Behebung des Mangels oder zum Nachweis der Sachurteilsvoraussetzung zu verbinden. Die Frist kann nach § 224 II verlängert werden. Wegen der weitreichenden Folgen der Fristsetzung ergeht die Entscheidung durch förmlichen Beschluss (MüKoZPO/Lindacher Rz 6; Musielak/Voit/Weth Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 12 AVAG – Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren.

Gesetzestext (1) Der Verpflichtete kann mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung richtet, auch Einwendungen gegen den Anspruch selbst insoweit geltend machen, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Erlass der Entscheidung entstanden sind. (2) Mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verspätung und Zurückweisung.

Rn 5 Das Schiedsgericht kann Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Abs 2 wegen Verspätung zurückweisen. Ebenso wie bei § 296 vor dem staatlichen Gericht setzt dies allerdings voraus, dass das Gericht zwingende Verfahrensregeln eingehalten hat (§ 1042 I) und ausreichende Fristen gesetzt hat. Werden Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach Fristablauf vorgebracht, so kann die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 75 FamFG – Sprungrechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten. 3Die Landesregier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kostenentscheidung in bestimmten Vollstreckungsverfahren (Abs 4).

Rn 9 Grundsätzlich hat nach Abs 1 der Schuldner die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. In Ausn hierzu sieht Abs 4 die Möglichkeit vor, dass das Gericht in bestimmten Zwangsvollstreckungsverfahren eine abweichende Kostenentscheidung trifft und die Kosten ganz oder tw dem Gläubiger auferlegt. Soweit solche Verfahren nicht notwendig waren, tritt bereits nach ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Verschiedene Angelegenheiten, § 17 RVG

Rz. 26 Per Gesetz sind in § 17 RVG diverse Angelegenheiten geregelt, die immer als verschiedene Angelegenheiten behandelt werden müssen. Hier sind getrennte Abrechnungen zu erstellen. Für die Praxis im Mietrecht sind folgende Fälle von Bedeutung:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 33 Bei gewillkürter Prozessstandschaft kann der Rechtsinhaber Zeuge sein; der Gegner kann den materiell Berechtigten mit einer Drittwiderklage in den Prozess hineinziehen und damit als Zeugen ausschalten. Rn 34 Bei Erweiterung kann sich die sachliche Zuständigkeit ändern (§ 506) und Kostenvorschusspflicht (§ 12 I 2 GKG) begründen. Bei Beschränkung ändert sich die sachliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Revision.

Rn 4 In allen genannten Fällen ist die Revision stets zulässig, ohne dass es einer ausdrücklichen Zulassung durch das OLG bedürfte; § 16 V ist lex specialis ggü § 543 ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Unanwendbarkeiten.

Rn 12 Auch ohne besondere gesetzliche Regelung kann sich die tw Unanwendbarkeit erstinstanzlicher Verfahrensvorschriften aus dem Wesen des Berufungsverfahrens ergeben. Dies gilt va für die Verweisung (§ 281). Dieser sind bereits durch § 513 II enge Grenzen gesetzt. Eine Verweisung zwischen verschiedenen Berufungsgerichten (LG – OLG) ist schon wegen der bei der Berufungseinle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verspätete Angriff- und Verteidigungsmittel.

Rn 4 Die Verweisung des § 530 auf § 296 I, IV erfolgt nicht bloß auf die dort genannte Rechtsfolge, sondern auch auf die Voraussetzungen. Erforderlich für eine Präklusion ist damit nicht nur, dass Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Ablauf der in § 530 genannten Frist vorgebracht wurden, sondern auch, dass dies nicht genügend entschuldigt wurde und dass die Zulassung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 8 Abs 2 ordnet an, dass für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung die für die nachgeholte Prozesshandlung geltenden Vorschriften anzuwenden sind. Dabei macht es keinen Unterschied, ob über die Wiedereinsetzung isoliert vorab oder zusammen mit der nachgeholten Prozesshandlung entschieden wird (vgl BGH NJW-RR 08, 218 [BGH 19.07.2007 - I ZR 136/05]). Die Verwerfung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 4).

Rn 45 Die Berufung kann – ausschließlich oder neben anderen Gründen – auf neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel gestützt werden; diese sind allerdings nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs 2 zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 07, 934, 935 [BGH 27.03.2007 - VIII ZB 123/06]). Rn 46 Angriffs- und Verteidigungsmittel sind insb Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung des Sachwalters.

Rn 4 Die Möglichkeit der Ablehnung des Sachwalters durch eine Partei ist dem § 406 ZPO nachgebildet (BTDrs 20/6520, 85). Gem Abs 6 ist ein Rechtsmittel ist nur dann möglich, wenn die Ablehnung für unbegründet erklärt wird; und auch dann nur bei Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 I 1 Nr 2, III, II ZPO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird eine Entscheidung auf Rechtsbeschwerde teilweise aufgehoben, kann das Rechtsbeschwerdegericht auf Antrag eines Beteiligten die Entscheidung auch insoweit aufheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverweisen, als dies wegen des Zusammenhangs mit der aufgehobenen Entscheidung geboten erscheint. Eine Aufhebung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtswegzuständigkeit.

Rn 11 Hier gilt § 17a GVG: Entscheidung ohne Verhandlung durch Beschl, dagegen sofortige Beschwerde und bei Zulassung Rechtsbeschwerde zum BGH.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ablehnung des Antrags.

Rn 6 Im Falle der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Revision wird bei der Sprungrevision und beim Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren das angegriffene Urt rkr (§ 544 V 6 einerseits, § 566 VI andererseits).mehr

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zfs 08/2025, Verfrühte Verw... / 2 Aus den Gründen:

Der Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichtes ist begründet. Nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO ist die Begründung des Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels anzubringen. Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschwerdeverfahren.

Rn 24 Das vorweg erklärte ›Einverständnis‹ einer Partei mit der Wertfestsetzung steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht entgegen (Karlsr MDR 10, 404; Frankf NJW 13, 3381: auch nicht bei anwaltlicher Vertretung). Die Sechsmonatsfrist nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG, § 55 III 2 FamGKG beginnt bei abgetrennter Erledigung eines Verfahrensabschnitts mit dessen Abschluss, ohne Rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidungen im Umsetzungsverfahren.

Rn 2 Gg Beschlüsse des Gerichts im Umsetzungsverfahren, zB zu den §§ 29, 30 oder 32, ist wegen § 574 I S 1 Nr 2 iVm § 574 III ZPO die Rechtsbeschwerde nur bei deren Zulassung durch das Prozessgericht statthaft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollmachtsmangel.

Rn 2 Die Vorschrift erfasst alle Fälle einer fehlenden Vollmacht, unabhängig davon, ob dem Handelnden das Fehlen der Vollmacht bewusst ist (zB GoA), er dies offenlegt oder verschweigt oder ob er sich für berechtigt hält. Maßgebend ist allein, ob zu erwarten ist, dass der Vertreter den Mangel voraussichtlich wird beheben können (Musielak/Voit/Weth § 89 Rz 1, 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 13 Es entsteht nach Nr 1240 KV eine 1,5-Gebühr, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren anderweitig erledigt, reduziert sich die Gebühr auf 1,0 nach Nr 1241 KV. Wird dem Antrag auf Zulassung der Sprungrevision stattgegeben, fallen keine Gerichtsgebühren an (Anm zu Nr 1241 KV); die Gerichtsgebühren richten sich dann nach den Vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Revisionsunfähige Urteile.

Rn 7 Unter keinen Umständen mit der Revision anfechtbar sind Urteile, mit denen das Berufungsgericht einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung anordnet, abändert oder aufhebt. Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht in solchen Fällen die Revision zulässt. In diesen Verfahren ist der Instanzenzug für die Anfechtung von Entscheidungen in der Hauptsache durch § 542 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift beruht auf der Zulassung eines einer Entschuldigung der Terminsversäumung nicht bedürfenden Einspruchs. Der Einspruchsführer soll – unabhängig vom Ausgang in der Hauptsache – die durch seine Versäumnis veranlassten Kosten tragen, schon um Anreizen zu prozessverschleppendem Verhalten entgegenzuwirken (Mot zur CPO, 232 = Hahn/Mugdan, Materialien, 295). Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschränkt das Beschwerderecht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten über §§ 59 f hinaus auf das Vorliegen eines Mindestbeschwerdewerts. Wird dieser nicht erreicht, ermöglicht sie dem erstinstanzlichen Gericht die Zulassung der Beschwerde. Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht vorgesehen. In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten gibt es keinen Mindest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanfechtbarkeit der Entscheidung.

Rn 3 Gg die Entscheidung darf ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht gegeben sein. Damit sind sowohl diejenigen Fälle erfasst, in denen die Entscheidung ihrer Art nach generell nicht anfechtbar ist, als auch solche, in denen im Einzelfall kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf in Betracht kommt (zB mangels Zulassung oder wegen zu geringem Beschwerdewert). Zu den von Beginn an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Voraussetzungen der Einreichung.

Rn 4 Eine zulässige Einreichung elektronischer Dokumente setzt die Wahrung der in Abs 2–4 genannten Bedingungen voraus (iE vgl Mardorf jM 18, 140). Nicht erforderlich ist eine besondere Zulassung der Einreichung durch eine Verordnung, wie sie § 130a aF noch vorsah. Im Einzelnen gilt: I. Eignung für die gerichtliche Bearbeitung (Abs 2). Rn 5 Das Gesetz verlangt, dass das dem Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Das Ergänzungsurteil ist iErg ein selbstständiges Teilurteil (aber nicht als solches zu bezeichnen, da es nicht dem § 301 folgt), das unabhängig von dem ergänzten Urt anfechtbar ist (vgl BGH NJW 80, 840 f [BGH 27.11.1979 - VI ZR 40/78]; 00, 3008). Hat das Ausgangsgericht während des laufenden Berufungsverfahrens ohne die Voraussetzungen des § 321 sein Urteil zulasten ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm bezieht sich nur auf die positive Zulassung einer Klageänderung, nicht aber auf deren Nichtzulassung. Neben einer Verzögerung des Prozesses soll verhindert werden, dass die in der Vorinstanz getroffene Sachentscheidung über die geänderte Klage und die ihr zugrunde liegende Verhandlung nur deshalb entwertet werden, weil sich die Klageänderung später als unzuläss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unsachgemäße Behandlung.

Rn 14 Die Bindung des Rechtsmittelgerichts setzt eine ordnungsgem Behandlung der Rechtswegfrage auf der Grundlage des § 17a II und III GVG, insb was das Anhörungsgebot (IV 1) betrifft, voraus (BGH NJW-RR 05, 142 [BGH 29.07.2004 - III ZB 2/04]). Nur in diesen Fällen ist der Ausschluss der Berufung bzw Revision zu dieser Frage gerechtfertigt. Häufigster Fall der Nichtanwendbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Die Zurückweisung kann mit der Revision gerügt werden. Die Zulassung des Vorbringens ist unanfechtbar und unterliegt auch keiner Nachprüfung in der Revision (BVerfG NJW 95, 2980).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Revision findet nur statt, wenn sie zugelassen hat. (2) 1Die Revision ist zuzulassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschlussfassung (S 3).

Rn 41 Nach dem Eingang der Stellungnahme des Berufungsklägers bzw nach Fristablauf ohne Eingang einer Stellungnahme hat das Berufungsgericht (gesamter Spruchkörper, Rn 35) erneut darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung (Rn 25 ff) weiterhin vorliegen. Bejaht es dies einstimmig, soll es die Berufung durch Beschl zurückweisen. Eine Änderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Beibringung.

Rn 10 Werden die Vollmacht/Genehmigung weder innerhalb der Frist noch bis zum Schluss der nachfolgenden mündlichen Verhandlung beigebracht, liegt ein endgültiger Mangel vor und die ohne Vollmacht erhobene Klage ist ohne Rücksicht auf eine evtl doch bestehende Vollmacht mit einer Kostenentscheidung nach dem Veranlasserprinzip (näher § 88 Rn 10) abzuweisen. Zugleich sind die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verletzung von Verfahrensgrundrechten.

Rn 13 Verfahrensgrundrechte, deren Verletzung die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde begründen, sind insb das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) und das Grundrecht auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (Art 3 I GG; vgl BGHZ 154, 288, 295 ff = NJW 03, 1943, 1945), aber auch das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz in Verbindung mit dem Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 14 Das Verfahren auf Einwilligung gehört zur 1. Instanz (§ 19 I 2 Nr 9 RVG) und wird durch die dortigen Gebühren mit abgegolten. Das Verfahren auf Zulassung vor dem BGH zählt dagegen bereits zum Revisionsverfahren und wird durch die dortigen Gebühren mit abgegolten (§ 16 Nr 11 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG).

Rn 5 § 75 FamFG eröffnet in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit der Sprungrechtsbeschwerde, die als Zulassungsbeschwerde ausgestaltet ist und einen Antrag auf Zulassung sowie die Einwilligung der übrigen Beteiligten voraussetzt (§ 75 Abs 1 FamFG). Das weitere Verfahren entspricht dem der Sprungrevision nach § 566 ZPO (§ 75 Abs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 26 Hat die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg und gibt das Revisionsgericht mithin der Beschwerde statt, wird das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgeführt (§ 544 VIII 1). Die Revision gilt als durch die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (§ 544 VIII 2). Die Revisionsbegründungsfrist (§ 551 II) beginnt mit der Zustellung des der Beschwerde stattgebenden Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grobes Prüfungsschema.

Rn 5 Zurückzuweisen (s IX.) ist ein streitiges Angriffs-/Verteidigungsmittel (s II.), das erst nach Ablauf einer bestimmten richterlichen Frist (s III.) ohne Entschuldigung der Verspätung vorgebracht wurde (s V.) und dessen Zulassung die Entscheidung des gesamten Rechtsstreits verzögern würde (s IV.).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Erfolg der Rechtsbeschwerde.

Rn 17 Nach ihrer Zulassung durch den BGH ist die Rechtsbeschwerde nur erfolgreich, wenn der angegriffene Beschluss des OLG auf einer Rechtsverletzung iSv § 546 iVm §§ 576 f beruht oder nach § 1065 II die Bestimmung eines Staatsvertrags verletzt ist, den die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat (BGH NJW 01, 1730 [BGH 22.02.2001 - III ZB 71/99]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In Ehesachen und Familienstreitsachen können Angriffs- und Verteidigungsmittel, die nicht rechtzeitig vorgebracht werden, zurückgewiesen werden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht. Im Übrigen sind die Angriffs- und Verteidigungsmittel abweichend von de...mehr