Fachbeiträge & Kommentare zu Zeitarbeit

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tauschring / 2 Einsatz von Arbeitnehmern

Setzen Unternehmen eigene Arbeitnehmer zur Erbringung von Leistungen im Rahmen eines Tauschrings ein, ändert dies grundsätzlich nichts am Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmern. Auch die Vergütungszahlungspflicht ist unberührt, da lediglich die ausgeübte Dienst- oder Werkleistung des Unternehmens im Tauschverhältnis erbracht wird. Die Arbeitsleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tauschring / Zusammenfassung

Begriff Tauschringe sind Organisationen, deren Mitglieder eigene Waren oder Dienstleistungen auf Basis einer Verrechnungseinheit (Punkte o. Ä.) austauschen. Teilnehmer sind Privatpersonen, zunehmend aber auch Gewerbetreibende. Die Verrechnungseinheiten werden bargeldlos auf Guthabenkonten geführt. Angebote und Nachfragen werden durch Listen, Inserate oder persönliche Treffen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.5 Personalgestellung (Absatz 4)

Obwohl die sog. Personalgestellung – anders als im TVöD (dort § 4 Abs. 3) – im TV-V bis zum 31.3.2017 nicht ausdrücklich geregelt war, war sie auch bisher im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages grundsätzlich zulässig. Dies hat das LAG Hamm mit Urteil v. 18.10.2010, 8 Sa 483/10 – zutreffend entschieden. Allerdings war folgender Unterschied zu beachten: Nach § 4 Abs. 3 TVöD ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.6 Abweichung vom AÜG (Absatz 5)

Ergänzend zu Absatz 4 erlaubt der mit Wirkung vom 1.4.2017 in Kraft getretene Absatz 5 den Tarifvertragsparteien auf Landesebene, eine über § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG hinausgehende Überlassungshöchstdauer zu vereinbaren. Eine entsprechende Regelung unmittelbar im TV-V, was nach § 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG zulässig wäre, haben die Gewerkschaften ebenso abgelehnt wie eine betriebliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags mit einem Arbeitnehmerverleiher tätig, gelten weder die Regel...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.4 Ausschluss der Vergleichbarkeit bei unterschiedlichen Beschäftigtengruppen

Der Gesetzgeber stellt in § 4 Abs. 3 EntgTranspG klar, dass Beschäftigte in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen nicht vergleichbar sein können. Ausgeschlossen ist damit, dass Arbeitnehmer und Beamte oder in Heimarbeit Beschäftigte oder vor allem Arbeitnehmer und Auszubildende eine gleichwertige Arbeit im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes leisten. Hinweis Exkurs: Arbeitne...mehr

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Personalentwicklung: Karrie... / 1 Warum es Alternativen zur Führungskräfte-Entwicklung braucht

Für gute Fachleute gab es lange Zeit kaum attraktive Karrierechancen. „Wenn Karriere, dann Führung!“ lautete das Motto. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, dass weder die Mitarbeiter noch die neu ernannte Führungskraft sonderlich glücklich mit der Positionsbesetzung geworden sind. Und dennoch ist auch heute noch für viele die Vorstellung vom beruflichen Aufstieg mit dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49. Monat gilt der freie Zugang zur Beschäftigung. Mit einer Beschäftigungsduldung kann bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses der Aufentha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.7 Auslandsvermittlung (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 45 Abs. 2 Nr. 9 zielt auf Verstöße gegen Regelungen in gegenüber dem Gesetz nachrangigem Recht. Ein mit einem Rahmen von bis zu 30.000 EUR versehener Bußgeldtatbestand darf danach mit Verweisung auf Abs. 2 Nr. 9 in der Rechtsverordnung nach § 292 durch das BMAS normiert werden. Die Vorgehensweise ist rechtssystematisch konsequent. Ermächtigt ein Gesetz zu einer Rechtsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.1 Mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 1)

Rz. 21 Abs. 1 betrifft mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung: Ein Hauptunternehmer vergibt Arbeiten an einen Nachunternehmer. Der Nachunternehmer beschäftigt zur Erfüllung dieses Auftrages Ausländer illegal (Abs. 1 Nr. 1) oder er beauftragt seinerseits einen Nachunternehmer, der die Arbeiten durch illegal beschäftigte Ausländer ausführen lässt (Abs. 1 Nr. 2). Rz. 22 Die ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4 Die Hartz-Gesetze

Rz. 10 Bis Ende 2007 dominierten die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das SGB III. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1.1.2003) sollten insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Beschäftigungsfelder verbessert werden...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.6 Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Die Hauptzollämter prüfen, ob Arbeitnehmer ohne Erlaubnis nach dem AÜG ver- oder entliehen werden oder wurden, ob der Überlassungsvertrag korrekt bezeichnet (z. B. nicht als Werkvertrag) und die betroffenen Arbeitnehmer in diesem Vertrag namentlich benannt wurden. Weiterhin wird auch geprüft, ob die Einschränkungen des Verleihs in Betriebe des Baugewerbes beachtet wurden. Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.2 Prüfaufgaben des Zolls

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG hat der Zoll insgesamt 11 Prüfaufgaben, von denen 9 in Satz 1 aufgezählt sind. Als 9. Prüfauftrag besteht nach Satz 2 eine eingeschränkte Prüfkompetenz in steuerlichen Angelegenheiten und nach Satz 3 in Kindergeldsachen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG prüft der Zoll, ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Aufzeichnungspflicht des Entleihers

Rz. 16 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet bei Arbeitnehmerüberlassung den Entleiher zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, wenn ihm ein Verleiher Leiharbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlässt. Nur der Entleiher, der das Direktionsrecht über den Leiharbeitnehmer hat, kennt in der Regel den Beginn, das Ende und die Dauer dessen Arbeitszeit. Die Aufzeichnungspflicht ist beschränkt auf eine...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.8 Sonderregelungen in der Fleischwirtschaft

Seit dem 1.1.2021 wurde im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung u. a. ein Verbot von Werkverträgen und der Beschäftigung von Selbstständigen und ab dem 1.4.2021 zusätzlich ein Verbot von Leiharbeit in der Fleischindustrie eingeführt. Hinsichtlich des Verbots von Leiharbeit sind Ausnahmen durch Tarifvertrag möglich. Weiterhin wurde für die Fleischwirtsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Praktische Hinweise zur... / II. Abgrenzung zum Werkvertrag

Rz. 16 Da der Arbeitsvertrag eine Unterform des Dienstvertrags ist, unterscheidet auch er sich zunächst von einem Werkvertrag nach § 631 BGB dadurch, dass der Arbeitnehmer im Gegensatz zu einem Werkunternehmer lediglich eine Tätigkeit als solche, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs schuldet. Der Dienstnehmer bzw. Arbeitnehmer ist nach § 611 Abs. 1 BGB zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 3 AEntG und § 17b Abs. 1 AÜG

Rz. 31 Der Vorrang des AEntG und des AÜG sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber dem MiLoG besteht aufgrund des § 1 Abs. 3 auch hinsichtlich der Meldepflicht des Entleihers. Zu den vorrangigen Regelungen gehört neben den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Rechtsverordnungen nach dem AEntG (Rz. 9) auch die Verordnung über d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11 Formvorschriften und Formulare

Rz. 66 Für die Anmeldungen nach § 16 MiLoG und ebenso wie für die Einsatzplanungen nach der MiLoMeldV gilt grundsätzlich die Schriftform, d. h. dass das Dokument nach § 126 BGB vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden muss. Rz. 67 Anmeldung und Versicherung müssen nach Abs. 1 bzw. Abs. 3 grundsätzlich in deutscher Sprache gefasst sein. Unabhäng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2 Unfallversicherungsschutz

Wege von und zu betrieblichen Veranstaltungen sind grundsätzlich unfallversichert. Betriebsfeiern unterliegen dem Schutz der Unfallversicherung dagegen nur, wenn sie sich im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränken. Außerdem müssen sie dem Zweck dienen, dass das Betriebsklima gefördert und der Zusammenhalt der Beschäftigten untereinander gestärkt wird. Dazu ist es nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17.2 Einschränkung der Pflichten des Entleihers

Rz. 72 Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 MiLoDokV sind auch die Pflichten des Entleihers eingeschränkt. Dies setzt voraus, dass der Verleiher seinem Leiharbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Arbeitsentgelt von 2.958 EUR brutto zahlt bzw. von 2.000 EUR brutto in den letzten vollen 12 Monaten gezahlt hat. Da dies in der Regel außerhalb der Kenntnissphä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.3 Geltungsbereich von Arbeitsbedingungen

Mit dem am 30.7.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie wurde das AEntG umfangreich geändert. So werden jetzt sämtliche bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten, aus allen Branchen erfasst. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie bishe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11 Bereithaltungspflicht für Unterlagen

Rz. 42 Abs. 2 verpflichtet jeden Arbeitgeber, Unterlagen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen nach § 20 i. V. m. § 2 erforderlich sind, im Inland in deutscher Sprache für die gesamte Dauer der tatsächlichen Beschäftigung der Arbeitnehmer im Geltungsbereich des MiLoG, mindestens für die Dauer der gesamten Werk- oder Dienstleistung, insgesamt jedoch nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Einschränkung der Nebenpflichten durch die MiLoDokV

Rz. 59 § 17 Abs. 3 MiLoG ermächtigt das BMAS u. a. die Pflichten zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 Abs. 1 und 2 hinsichtlich bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern oder Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige einzuschränken oder zu erweitern. Von der Verordnungsermächtigung des § 17 Abs. 3 MiLoG hat das BMAS zuletzt mit der MiLoDokV vom 29.7.2015 Gebrauch gemacht.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.6 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bis zu 3 Jahren soll ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von Personen erfolgen, die wegen illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen) oder eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz zu einer Freiheitsstrafe von mehr ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Ausnahme von der Meldepflicht nach Abs. 3

Rz. 28 Die Meldepflicht nach Abs. 3 gilt für Entleiher nicht, wenn der Verleiher mit Sitz im Ausland eine selbstständige Zweigniederlassung im Inland unterhält, denselben handels-, gewerbe- und arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Vorschriften wie ein deutscher Arbeitgeber unterliegt, die Leiharbeitnehmer in dieser Zweigniederlassung eingestellt hat und diese für diese Zweignied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Arbeitgeber zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer. Die Vorschrift gilt nicht für Verleiher. Zwar ist auch der Verleiher Arbeitgeber, im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung obliegt die Aufzeichnungspflicht jedoch dem Entleiher nach Abs. 1 Satz 2. Rz. 8 Die Aufzeichnungspflicht ist beschränkt auf die Beschäftigung von Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 4.6 Mindestlohn für Leiharbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden, welche in der "Fünften Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" festgelegt sind. Danach beträgt das Mindeststundenentgelt bundesweit vom 1.1.2023 bis zum 31.3.2023: 12,43 EUR, vom 1.4.2023 bis zum 31.12.2023: 13 EUR, vom 1.1....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 18.1 Anwendungsbereich der MiLoAufzV

Rz. 75 Die MiLoAufzV findet nur auf die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers Anwendung. Weitere Verordnungsermächtigung für die Verordnung ist § 19 Abs. 4 AEntG. Daher kann auch die Aufzeichnungspflicht nach § 19 Abs. 1 AEntG unter den Voraussetzungen der MiLoAufzV vereinfacht werden. Rz. 76 Die Verordnung gilt nicht bei Arbeitnehmerüberlassung. Die Verordnungsermächtigungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.1 Übergangsregelung für Tarifverträge/Rechtsverordnungen nach dem AEntG

Rz. 2 § 24 Abs. 1 enthielt eine Übergangsregelung für die Branchen, in denen ein nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Arbeitsverhältnisse zu beachtender Tarifvertrag gilt. Dass es sich um Tarifverträge handeln muss, die nicht nur nach § 5 TVG für allgemein verbindlich erklärt worden sind, sondern die nach den Regeln der §§ 3 ff. AEntG nach dem Arbeitnehmerentsendeges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 3.3 Allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Mindestlohnregelungen können sich auch auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) ergeben. Das Gesetz führt zur Anwendung der verschiedenen Mindestlohnregelungen – allen voran denen des MiLoG – auch auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, sofern diese Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen. Das Gesetz gilt gemäß § 2 Abs. 2 AEntG auch im Fall von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Sozialvers... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hatte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet waren, zahlreiche Notfallregelungen eingeführt. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Firmeninsolvenzen abgewendet sowie Einkommensverluste von Arbeitnehmern und Einnahmeausfälle von Betrieben abgefedert werden. Dieser Beitrag führt alle sozialversicherungsrechtl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Datenschutz

Rz. 3 Abs. 2 enthält eine besondere Regelung über die Zusammenarbeit von in- und ausländischen Behörden. Die Vorschrift entspricht § 20 Abs. 2 AEntG bzw. § 18 Abs. 6 AÜG. Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen dürfen der Zoll und die übrigen in § 2 Abs. 4 SchwarzArbG genannten Behörden, die Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, auch in ihrer Funktion als F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5 Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit ist (entgeltliche) Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden)[1] im Durchschnitt des einzelnen (Lebens-)Monats[2] beim eigenen Arbeitgeber oder – mit Zustimmung des Arbeitgebers – auch bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit bis zu 32 Wochenstunden möglich.[3] Bei der Berec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Aufzeichnungsfrist

Rz. 31 Die Arbeitszeit ist spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags aufzuzeichnen. Die 7-Tage-Frist gilt seit dem Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes am 16.8.2014 auch für die Arbeitszeitaufzeichnung nach § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c Abs. 1 AÜG. Da diese Pflicht die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, den tatsäch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Behörden der Zollverwaltung sind nach § 14 zuständig, die Einhaltung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG zu prüfen. Damit hat der Gesetzgeber die Prüfung der Zahlung auch dieses Mindestlohns dem Zoll übertragen. Dieser prüft nach § 16 AEntG bereits, ob ein Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus § 8 AEntG zur Zahlung des B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 11 Konzernversetzungsklauseln scheinen in den vergangenen Jahren aus der Mode geraten zu sein. Tatsächlich unterliegen sie seit Erstreckung der AGB-Kontrolle auf Arbeitsverhältnisse erheblichen Wirksamkeitsrisiken. Darüber hinaus sind sie Schlüssel zu einem konzerndimensionalen Kündigungsschutz, und das unabhängig von der Wirksamkeit der Konzernversetzungsklausel und una...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Einrichtungsbezug (§ 3 Nr 11b S 2, 3 EStG)

Rn. 409h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Kreis der begünstigten Einrichtungen erweitert (s Empfehlung des Finanzausschusses BT-Drucks 20/1906, 44). Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung der Einrichtungen, in denen der ArbN tätig sein muss. Die Einrichtung wird jeweils definiert durch Bezugnahmen auf das Infektionsschutzges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung

Zusammenfassung Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Voraussetzungen für eine legale Arbeitnehmerüberlassung

1.1 Erlaubnispflicht Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 4 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsbeziehungen

In der Praxis von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung der Leiharbeit von einem Werk- oder Dienstvertragsverhältnis. Die Unterschiede dieser Vertragsbedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an einen Dritten überlassen. Sie werden in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor und damit können die Regelungen zur Ausstrahlung nicht greife...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.5 Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen. Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[1] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Verleiher überlassen; ein Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgend...mehr