Fachbeiträge & Kommentare zu Zeitarbeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Betriebss... / II. Rechtsprechung des EuGH

Voraussetzung einer im Inland belegenen festen Niederlassung für die Anwendung der Regelungen des Reverse-Charge-Verfahrens: Nach Art. 53 Abs. 1 MwSt-DVO wird eine feste Niederlassung eines Steuerpflichtigen nach Art. 192a MwStSystRL (national in § 13b Abs. 7 UStG umgesetzt) nur dann berücksichtigt, wenn diese feste Niederlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sow...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.3 Personalgestellung

Werden Aufgaben des Mitarbeiters zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung). Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 20.12.2011 bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.3.1 Anwendbarkeit des AÜG auf die DRK Schwesternschaften

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 6.7.2012[1] entschieden, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht auf die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes Anwendung fände. Die Schwesternschaften haben zwar grundsätzlich die geforderte Erlaubnis zur Gestellung ihrer Mitglieder an Dritte. Jedoch ist die Gestellung auf Dauer vereinbart sein, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue DIN-Norm für Compliance in KMU

Zusammenfassung Unternehmen sehen sich stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen gegenüber. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen (siehe 1). Geschäftsleiter müssen organisatorisch gewährleisten, dass Mitarbeiter Gesetze einhalten (siehe 2). Kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) fehlen häufig die Ressourcen für Compliance. Eine kürzlich veröffentlichte DIN-Norm will Abhi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung ergibt s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.4.2 Arbeitnehmerüberlassung durch Arbeitsvertrag

Eine andere Sichtweise ergibt sich für den Fall, dass der Mitarbeiter für die Dauer der Arbeitnehmerentsendung mit dem aufnehmenden Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließt. Während das Dienstverhältnis zum bisherigen (Konzern-)Arbeitgeber ruht, wird das aufnehmende Konzernunternehmen für dieses Dienstverhältnis zu einer arbeitgebereigenen Einrichtung.[1] D...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.4.1 Arbeitnehmerüberlassung durch Entsendevertrag

Wird ein Arbeitnehmer zwischen verbundenen Unternehmen ohne Abschluss eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dieses Unternehmens tätig, liegt beim aufnehmenden Unternehmen eine erste Tätigkeitsstätte nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer vom seinem entsendenden Arbeitgeber durch den Entsendevertrag ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Das gesetzliche Reisekostenrecht bewirkt Änderungen hinsichtlich der Gewährung steuerfreier Auslösungen für Leiharbeitnehmer. Die gesetzliche Erweiterung des Tätigkeitsbegriffs, nach der in bestimmten Fällen auch die betriebliche Einrichtung eines Dritten als dauerhafter Einsatzort kein auswärtiger Beschäftigungsort im Sinne des Reisekostenrechts darstellt, macht es erforder...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.3.3 Revisionsverfahren zur Wirkung des neuen AÜG

Bislang nicht abschließend entschieden ist, ob die seit 1.4.2017 geltende Neufassung des AÜG auch lohnsteuerlich eine Änderung der ersten Tätigkeitstätte und damit der reisekostenrechtlichen Beurteilung von Leiharbeitsverhältnissen bewirkt. Nach der arbeitsrechtlichen Neufassung des AÜG darf die Arbeitnehmerüberlassung des Leiharbeitnehmers zwischen Verleiher und Entleiher n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.3.2 Unbefristeter oder auf mehr als 48 Monate befristeter Überlassungsvertrag

Nach den allgemein für die betriebliche Einrichtung eines Dritten geltenden Voraussetzungen, damit diese zur ersten Tätigkeitsstätte werden kann, liegt ein dauerhafter Einsatz des Leiharbeitnehmers an einer ortsfesten Betriebsstätte der Entleiherfirma auch dann vor, wenn der zwischen Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher abgeschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag keine Befr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.2.1 Abgrenzungskriterien

Bei dem bis 2013 geltenden Recht konnte nicht nur ein fester Ort, sondern auch ein weiträumiges Arbeitsgebiet als regelmäßige Arbeitsstätte in Betracht kommen, z. B. ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers, z. B. ein größeres Werksgelände, ein Flughafenareal[1], ein Hafengebiet, ein Zustellbezirk eines Zeitungsausträgers[2] das Waldrevier bei Forstarbeitern[3] der Kehrbezir...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Anspruchsverpflichteter

Rz. 28 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung richtet sich immer gegen den Arbeitsvertragspartner, nämlich den Arbeitgeber. Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein Gewerbe betreibt oder Freiberufler ist oder wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt. Rz. 29 Im Leiharbeitsverhältnis ist der Verleiher zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dies gi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

4.4.11.4.1 Grundsätze der Bestimmung des Arbeitgebers i. S. d. DBA Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei Unternehmen vor, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen. Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung nimmt nach Auffassung der Finanzverwaltung der Entleiher grundsätzlich die wes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.2 Abgrenzung Personalentsendung – gewerblicher Arbeitnehmerverleih in Sonderfällen

Nach den neueren Abkommen (z. B. DBA Frankreich, DBA Italien, DBA Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar. Unter der Rz. 203 führt das BMF-Schreiben[1] die 24 DBA auf, die Regelungen enthalten, denen zufolge die Anwendung der 183-Tage-Klausel in den Fällen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen ist. Beide Staaten haben in diesen Fä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.4 Gelegentliche Überlassung zwischen fremden Dritten

Eine gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung liegt grundsätzlich dann vor, wenn der zivilrechtliche Arbeitgeber, dessen Unternehmenszweck nicht die Arbeitnehmerüberlassung ist, mit einem nicht verbundenen Unternehmen vereinbart, seinen Arbeitnehmer für eine befristete Zeit bei ihm tätig werden zu lassen und das aufnehmende Unternehmen entweder eine arbeitsrechtliche Vereinbaru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.1 Grundsätze der Bestimmung des Arbeitgebers i. S. d. DBA

Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei Unternehmen vor, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen. Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung nimmt nach Auffassung der Finanzverwaltung der Entleiher grundsätzlich die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen wahr. Die entliehenen Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.5 Entsendung ins Inland – Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff

Zu den Folgefragen der Entsendung ins Inland (Frage der Lohnsteuerpflicht nach § 38 EStG bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern) s. Tz. 8.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.3 Abgrenzung Personalentsendung – Dienstleistung

Die Personalentsendung umfasst keine Dienstleistungsverträge, bei denen die Arbeitnehmer eigenständig für ein anderes Unternehmen tätig werden, ohne in dieses integriert zu sein und dessen Weisungsbefugnis zu unterliegen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Fälle, in denen die entsendende Konzernkapitalgesellschaft mit der aufnehmenden Konzernkapitalgesellschaft eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.1 Überblick und Prüfschema

Vorab ist bei einer Auslandstätigkeit zu erheben, ob ein DBA besteht. Die Anzahl der DBA erhöht sich vorlaufend. Im jeweils ersten BStBl eines Jahres führt das BMF in einem Schreiben alle Staaten auf, mit denen Deutschland ein DBA abgeschlossen hat. Auch laufende Verhandlungen sind in der Liste enthalten. Bei der Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat wird die Doppelbesteuerung g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.2.2 Sachliche Voraussetzungen

Die sachlichen Voraussetzungen für die Begünstigung ergeben sich aus Abschnitt I des Erlasses. Begünstigt ist danach die Auslandstätigkeit für einen inländischen Lieferanten, Hersteller, Auftragnehmer oder Inhaber ausländischer Mineralaufsuchungs- oder -gewinnungsrechte im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Mode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11 Begriff des wirtschaftlichen Arbeitgebers

Bei Personalentsendungen im Konzernbereich ist die Bestimmung des DBA-rechtlichen Arbeitgebers von besonderer Bedeutung. Laut BFH-Rechtsprechung[1] ist der Arbeitgeberbegriff i. S. des Art. 15 Abs. 2 b OECD-MA sowohl vom lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeberbegriff als auch vom zivilrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Arbeitgeberbegriff zu untersch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und Grundbesitz: Steuerschuldner

Überblick Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Grundsätzlich schuldet der Unternehmer, der die Lieferung oder Leistung erbracht hat, die Steuer. Er stellt für seine Leistung eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis und führt die vereinnahmte oder vereinbarte Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. In einigen Fällen sieht das Gesetz jedo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und so...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.3 Beschäftigung anderer Personen

Rz. 19 Für eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die darauf abstellt, dass ein arbeitstechnischer Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit verwirklicht wird[1], ist es nicht entscheidend, welcher Art das Rechtsverhältnis ist, in dem die Personen zum Betriebsinhaber stehen. Eine Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt immer dann vor, wenn Personen in de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.5 Einstellung von Leiharbeitnehmern

Rz. 118 Ebenso kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gleichstellungsgebot in § 8 Abs. 1 AÜG verweigern. Das mit dem Gleichstellungsgebot verbundene gesetzliche Ziel verlangt nicht, dass im Verletzungsfall eine Beschäftigung des Leiharbeitnehmers ganz unterbleibt. Vielmehr widerspräche es gerade dem S...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Zulässigkeit und Dauer

In der Entscheidung, ob und wie der Arbeitgeber einen Arbeitskräfteausfall insbesondere wegen einer Pflegefreistellung überbrückt, ist der Arbeitgeber frei. Es bleibt ihm überlassen, ob er die Stelle frei lässt, intern umverteilt oder externe Vertretungskräfte über Leiharbeit oder Befristungen organisiert. Wenn der Arbeitgeber zur Vertretung eines Beschäftigten in der Pflegef...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstvertrag / 3 Umgehung des Arbeitsrechts durch dienstvertragliche Gestaltungen bei Fremdpersonaleinsatz

Problematisch ist insbesondere die Umgehung des Arbeitsvertrags bei Fremdpersonaleinsatz im Unternehmen durch vermeintlich dienstvertragliche Gestaltungen. Ähnlich gelagert sind Vereinbarungen von selbstständigen Vertragstypen wie Werkverträgen, Franchiseverträgen, Auftragsverhältnissen, freien Mitarbeitern oder Einzelpersonen als Subunternehmer. Problematisch sind diese Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 5.2 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Abgrenzung eines Werkvertrags zu einer Arbeitnehmerüberlassung ist entscheidend, dass bei einem Werkvertrag ein Ergebnis vom Auftragnehmer geschuldet wird und es allein in dessen Verantwortungsbereich liegt, wie er dieses Ergebnis vertragsgemäß erreicht. Nur er sagt seinen insofern eingesetzten Mitarbeitern daher auch, was sie wann und wie zu tun haben. Achtung Vermei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkvertrag / 4 Praxistipps zum Abschluss von Werkverträgen

Gelegentlich wird der Typ des Werkvertrags systemwidrig und damit fehlerhaft verwendet. Dies geschieht häufig aus Unkenntnis, aber auch bewusst zur Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Mit dem Fehlgebrauch sind unliebsame Konsequenzen verbunden, wie: Nichtigkeit des Vertrags, Begründung von nicht gewollten Arbeitsverhältnissen mit den überlassenen Arbeitnehmern...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49. Monat gilt der freie Zugang zur Beschäftigung. Mit einer Beschäftigungsduldung kann bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses der Aufentha...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Sanktionen bei einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Zusammenfassung Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung ist illegal, wenn keine Überlassungserlaubnis vorliegt, die Höchstüberlassungsdauer überschritten wurde, das Offenlegungsverbot gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG missachtet wurde. In diesen Fällen sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam.[1] Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen mö...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1 Ursachen einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung

1.1 Verstoß gegen Erlaubnispflicht § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG sieht zum Schutz der Leiharbeitnehmer eine Erlaubnispflicht[1] für den Verleiher vor. Dies bedeutet, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern ohne eine Erlaubnis dazu verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht ist in zwei unterschiedlichen Varianten möglich: in offener Weise, in verdeckter Weise. Ein offener Vers...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung ist illegal, wenn keine Überlassungserlaubnis vorliegt, die Höchstüberlassungsdauer überschritten wurde, das Offenlegungsverbot gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG missachtet wurde. In diesen Fällen sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam.[1] Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen möglich, darunter...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.1 Verstoß gegen Erlaubnispflicht

§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG sieht zum Schutz der Leiharbeitnehmer eine Erlaubnispflicht[1] für den Verleiher vor. Dies bedeutet, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern ohne eine Erlaubnis dazu verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht ist in zwei unterschiedlichen Varianten möglich: in offener Weise, in verdeckter Weise. Ein offener Verstoß gegen die Erlaubnispflicht lie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Be... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, der bei ihm angestellt ist, an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Bei diesem Dreiecksverhältnis stellt sic...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.2 Verbot des Ketten-, Zwischen- und Weiterverleihs

Verleiher dürfen nur bei Ihnen angestellte Arbeitnehmer überlassen. Verstoßen sie gegen dieses Gebot, kann darin eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG liegen, welche mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann. Zudem kann die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis infrage gestellt werden.mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 2 Zuständige Behörden zur Kontrolle der Arbeitnehmerüberlassung

Die Einhaltung der Vorschriften des AÜG überwacht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 AÜG die Bundesagentur für Arbeit.[1] Zudem obliegt die Prüfung der Einhaltung der Lohnuntergrenze nach § 8 Abs. 5 AÜG den Behörden der Zollverwaltung nach Maßgabe der §§ 17a bis 18 AÜG.[2] Hierfür stehen den Zollbehörden umfassende Informations- und Einsichtsrechte zu, z. B. ergeben sich aus § 17b AÜG b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.4 Verstoß gegen das Offenlegungsgebot

§ 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG normieren ein sog. Offenlegungsgebot. Dieses Gebot beinhaltet 2 Pflichten, die Kennzeichnungs- und die Konkretisierungspflicht: Die Kennzeichnungspflicht gem. § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG bestimmt, dass die Überlassung des Arbeitnehmers ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen ist. Die Konkretisierungspflicht gem. § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG verpf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 1 Beteiligungsrechte des Betriebsrats des Verleiherbetriebs

Dem Betriebsrat stehen auch bezüglich Leiharbeitnehmern die üblichen betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse zu, dies gilt vor allem für Einstellung und Eingruppierung.[1] Ob die bei jeder Arbeitnehmerüberlassung dem Leiharbeitnehmer zu gewährende Vergütung nach den für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden Arbeitsbedingungen die Mitbestimmung im Verlei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 2.2 Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers z. B. dann verweigern, wenn diese gegen ein Gesetz verstößt. Ein Gesetz i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG. Da die Vorschrift auch die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Entleiherbetriebs in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Bel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.5 Verstoß gegen die Equal-Pay- und Equal-Treatment-Grundsätze

§ 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit den vergleichbaren Stammarbeitnehmern (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Dem Leiharbeitnehmer wird ein ergänzender bzw. korrigierender gesetzlicher Anspruch auf die beim Entleiher geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen für einen vergleichbaren Arbeitnehmer gewährt.[1] In Ausnahme ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Zusammenfassung Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, der bei ihm angestellt ist, an einen Dritten (Entleiher) überlässt, der Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerüberlassung in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und nach dessen Weisungen arbeitet. Bei diesem Dreiecksverhäl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.3 Verstoß gegen die Höchstüberlassungsdauer

Die Überlassung von Arbeitnehmer ist ihrer Natur nach nur vorübergehend vorgesehen.[1] § 1 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 AÜG sieht eine Überlassungshöchstdauer grundsätzlich von 18 Monaten vor, von der nur in engen Grenzen abgewichen werden darf. Ein Verstoß gegen die normierte Höchstüberlassungsdauer führt ebenfalls dazu, dass der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 3 Rechte von Leiharbeitnehmern nach dem BetrVG

Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit der Überlassung an einen Drittbetrieb dem Betrieb des Verleihers zugeordnet.[1] Dort hat der Leiharbeitnehmer das aktive und passive Wahlrecht zum Betriebsrat. Allerdings erwirbt der Leiharbeitnehmer auch im Betrieb des Entleihers das aktive Wahlrecht , wenn er in diesem länger als 3 Monate eingesetzt wird.[2] Dem Leiharbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats des Entleiherbetriebs

Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer nach § 9 BetrVG im Entleiherbetrieb grundsätzlich zu berücksichtigen.[1] Hinweis Leiharbeitnehmer sind bei Betriebsgröße mit zu berücksichtigen[2] § 14 Abs. 2 AÜG enthält seit dem 1.4.2017 eine differenzierende Regelung dahingehend, ob es um die Mitbestimmung auf betrieblicher ode...mehr