Fachbeiträge & Kommentare zu Zeitarbeit

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung – Art. 23 OECD-MA

Rz. 35 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Soweit das Besteuerungsrecht nach dem DBA dem anderen Vertragsstaat zusteht, vermeidet Deutschland als Ansässigkeitsstaat bei Einkünften aus unselbständiger Arbeit die Doppelbesteuerung i. d R. durch Freistellung der Einkünfte (Freistellungsmethode) unter Berücksichtigung des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG (Progressionsvorbehalt). Die Steuer... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.2 Gefährdungsbeurteilung – Vollständigkeit und Aktualität

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des AMS. Auditoren prüfen, ob alle Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Beschäftigtengruppen, einschließlich Teilzeit, Leiharbeit und Homeoffice, erfasst sind. Ein häufiger Befund: Gefährdungsbeurteilungen, die seit Jahren nicht aktualisiert wurden oder die psychische Belastung gänzlich außer Acht lassen. mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.3 Kapitel 6: Planung

Entsprechung zu ISO 9001:Kapitel 6.2 übertragbar, Abschnitt 6.1.2 / 6.1.3 ist neu Kapitel 6.2 (AS-Ziele und Maßnahmen) entspricht der Qualitätszielplanung. Die bestehende Methodik kann übernommen werden. Der eigentliche Neuaufbau liegt in Abschnitt 6.1. Abschnitt 6.1.2: Gefährdungsermittlung und Risikobewertung: Das ist das Herzstück der ISO 45001 und hat kein direktes Äquival... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Nordmazedonien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[1] Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und somit Arbeitgeber i. S. d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Nordmazedonien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.2.5 Scheinselbstständigkeit und verdeckte Leiharbeit

Die Ausübung des arbeitsvertraglichen Weisungsrechtes kann eine rechtsgestaltende Wirkung besitzen. Übt der Arbeitgeber das Weisungsrecht aus, obwohl kein Arbeitsvertrag vorliegt oder gewollt ist, kann sich das eigentliche Rechtsverhältnis zu einer abhängigen Beschäftigung wandeln. Dies hat gravierende Folgen für Arbeitgeber und Beschäftigte (siehe Stichwort Scheinselbständi... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4.6 Mitbestimmung bei Abordnung, Überlassung und Arbeitnehmerüberlassung

Werden Beschäftigte einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen oder für bestimmte Aufgaben abgestellt, geht regelmäßig zumindest die fachliche Weisungsbefugnis auf den aufnehmenden Arbeitgeber über. In diesen Fällen stellt sich die Frage, welche Arbeitnehmervertretung zuständig ist. Maßgeblich sind: der Zweck des jeweiligen Beteiligungsrechts, die betroffenen Inte... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihrer vertragsmäßigen Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in d... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5 Übertragung des Weisungsrechts auf Beschäftigte

Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Unternehmensorganisation über das Weisungsrecht Aufgaben auf Beschäftigte übertragen. Dazu zählt ebenfalls die Aufgabe, das Weisungsrecht für den Arbeitgeber gegenüber anderen Beschäftigten auszuüben. Diese Beschäftigten bezeichnet man dann als Führungskräfte oder Vorgesetzte. Bei größeren Betrieben oder juristischen Personen als Arbeitgebe... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Rechtsprechungsübersicht, A... / Arbeitnehmerüberlassung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.2 Beteiligung an der Besetzung von Arbeitsplätzen

Gemeinsame Prüfpflicht Nach § 164 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender oder neuer Arbeitsplätze unter Beteiligung der SBV zu prüfen, ob diese Arbeitsplätze insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu hat der Arbeitgeber die SBV zu beteiligen und den Betriebsrat anzuhören. Ziel der ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Recruiting: Wege zu neuem P... / 7.3 Arbeitnehmerüberlassung

Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Neben dem juristischen Begriff der Arbeitnehmerüberlassung finden sich umgangssprachlich die Bezeichnungen Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit und Fremdarbeit. Die Branche ist durch wenige große Player und ansonsten durch viele kleine Nischenanbieter gekennzeichnet. Über die H... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Recruiting: Wege zu neuem P... / 2 Quantitative und qualitative Planung als notwendige Voraussetzung

Grundlage für die Besetzung einer Position ist deren Existenz, deren Beschreibung sowie eine Vorstellung über die daraus resultierenden Anforderungen an zukünftig Mitarbeitende. Während sich die quantitative Personalplanung mit der Menge des Bedarfs befasst, wird unter dem Begriff der qualitativen Personalplanung die Art des Bedarfs näher bestimmt. Neben einer Personalanford... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Recruiting: Personalauswahl... / 4.3 Abschlussarbeiten und Praktika

Abschlussarbeiten und Praktika sind eine hervorragende Möglichkeit, potenzielle Mitarbeiter in ihrer Persönlichkeit und ihrem Arbeitsverhalten kennenzulernen. Diese Chance sollten Arbeitgeber sich nicht entgehen lassen. Sind Praktikanten und Bachelor- oder Masterabsolventen qualifiziert und passen sie gut ins Team, sollten sie aktiv auf ein mögliches Beschäftigungsverhältnis... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Recruiting: Wege zu neuem P... / Zusammenfassung

Passendes Personal zu rekrutieren, das ist in Arbeitsmärkten mit generellem Nachwuchs- und spezifischem Fach- und Führungskräftemangel schwierig. Zudem sind Erwartungshaltungen, insbesondere bezüglich Transparenz und "Begegnungen auf Augenhöhe", gestiegen. Der Beitrag zeigt zahlreiche Wege von der passiven bis zur aktiven Gewinnung von Kandidaten, die heute meist erfolgversp... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ankersen, Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft, NZA 2003, 421; Bauer/Heimann, Leiharbeit und Werkvertrag – Achse des Bösen?, NJW 2013, 3287; Benkert, Änderungen im AÜG durch Hartz III, BB 2004, 998; Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2013; Brand, Novellierung des AÜG, ZTR 2013, 59; Feldkamp, Die Arbeitnehmer-Überlassung, NWB Fach... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Schrifttum: Ankersen, Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft, NZA 2003, 421; Bauer/Heimann, Leiharbeit und Werkvertrag – Achse des Bösen?, NJW 2013, 3287; Benkert, Änderungen im AÜG durch Hartz III, BB 2004, 998; Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2013; Brand, Novellierung des AÜG, ZTR 2013, 59; Feldkamp, Die Arbeitnehmer-Überlassun... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Illegale Arbeitnehmerentsendung, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 1281 [Autor/Stand] Näheres zur illegalen Arbeitnehmerentsendung regeln die Bußgeldtatbestände des § 23 Abs. 1 Nr. 1, 5–7 AEntG und § 23 Abs. 2 AEntG. Geldbußen reichen von bis zu 30.000 EUR (§ 23 Abs. 1 Nr. 5–7 AEntG) bis zu 500.000 EUR in den übrigen Fällen. Zur illegalen Beschäftigung ausländischer Leiharbeitnehmer (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG) s. Rz. 1305 f.; z... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1302 [Autor/Stand] Für die Strafbarkeit wegen Lohnsteuerhinterziehung stellt sich die Frage, wer Arbeitgeber der eingesetzten Leiharbeitnehmer ist und insoweit gem. § 38 Abs. 1, § 41a EStG die jeweilige Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat. Rz. 1302.1 [Autor/Stand] Die Lohnsteuerhaftung bei (legaler und illegaler) Arbeitnehmerüberlassung für (auch ausländische) Ver... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Personalauswahl

Rz. 11 An die Personalbedarfsplanung schließt sich die Personalauswahl an.[1] Diese ist als Menge derjenigen Aktivitäten zu verstehen, die auf die Gewinnung von Personal gerichtet ist. In Abhängigkeit vom Personalbedarf und dem jeweiligen Stellenprofil sollte allerdings vorgelagert geklärt werden, welche Instrumente der Personalbeschaffung zum Einsatz kommen sollen, wobei so... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1300 [Autor/Stand] Bei der illegalen Arbeitnehmerüberlassung werden in aller Regel ohne entsprechende Verleih-Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [2] Arbeitnehmer anderen Unternehmen vorübergehend überlassen. § 1 AÜG [3] knüpft die Erlaubnispflicht nicht mehr – wie früher – an die Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberl... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Umsatzsteuerhinterziehung

Rz. 1303 [Autor/Stand] Sofern die illegale Arbeitnehmerüberlassung durch Scheinwerkverträge verschleiert wird, kommt eine Umsatzsteuerhinterziehung in Betracht. Rz. 1303.1 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob der Entleiher zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen des Verleihers berechtigt ist, in denen fälschlich eine Werkvertragsleistung vorgespiegelt wird, obwohl tatsächlich illegal Per... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gesetzgeberische Maßnahmen

Rz. 1263 [Autor/Stand] Mit dem am 1.8.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung [2] wurden die bislang in verschiedenen Gesetzen, insb. im Sozialgesetzbuch, verstreut enthaltenen Regelungen gegen Schwarzarbeit weitestgehend in einem Stammgesetz zusammengefasst und wesentlich ergänzt. Zudem sind den Behörden der Zollverwaltung... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Straftatbestand (§ 15 AÜG)

Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei Fahrlässigkeit liegt eine Ordn... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Bußgeldtatbestände (§ 16 AÜG)

Rz. 1307 [Autor/Stand] Gemäß § 16 AÜG sind sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bußgeldbedroht[2]. So kann z.B. nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 AÜG der Verleih von Leiharbeitnehmern ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG mit einer Geldbuße geahndet werden. Zum Tätigwerdenlassen eines Leiharbeitnehmers ohne Erlaubnis s. § 16... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1305 [Autor/Stand] Durch die Fiktion gem. §§ 9, 10 AÜG können Verleiher und Entleiher taugliche Täter des § 266a StGB sein, wenn die Beiträge zur Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht bezahlt werden[2]. Das gilt unmittelbar für den Entleiher als neuen Arbeitgeber. Rz. 1305.1 [Autor/Stand] Wenn der Verleiher Arbeitsentgelt an den Leiharbeitnehmer zahlt, so haftet er... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verantwortlichkeit der Beteiligten

Rz. 1304 [Autor/Stand] Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Bei der regelmäßig verwirklichten Steuerhinterziehung ist zwischen der Verantwortlichkeit des Verleihers, des Entleihers und des Leiharbeitnehmers zu unterscheiden. Der (in- oder ausländische) Verleiher kann bei vorsätzliche... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen; Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1265 [Autor/Stand] Als Erscheinungsformen der legal definierten illegalen Beschäftigung gelten insbesondere: die illegale Ausländerbeschäftigung (vgl. § 404 Abs. 1, 2 Nr. 3, 4, 20 und 26 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 2, 2a und 7b AÜG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 AEntG, §§ 10, 10a und 11 SchwarzArbG; näheres dazu s. Rz. 1276 ff.). Verstöße gegen Mindestar... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Abdeckrechnungen

Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steuerverkürzungen werde... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Leiharbeitnehmer

Rz. 23 Bei Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [1] handelt es sich um Mitarbeiter, die bei einem Leiharbeitsunternehmen, z. B. einer Zeitarbeitsfirma, angestellt und nur für eine begrenzte Zeit aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zwischen dem Institut und dem Leiharbeitsunternehmen im Institut tätig sind. Sie erhalten ihre Vergütung so... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem AÜG

a) Straftatbestand (§ 15 AÜG) Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei F... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung

a) Abdeckrechnungen Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steue... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Ähnliche Berufe

Rn. 185 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ein ähnlicher Beruf (s Rn 129 ff) liegt nach allg Grundsätzen nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium oder in sonstiger Weise erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht (BFH BStBl II 1990, 73; BFH BStBl II 2000, 616; BFH BStBl II 2002, 768; BFH BStBl II 2003, 27) und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergle... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 264 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldet der Altenpfleger/Krankenpfleger eine einheitliche Hauswirtschaft umfassende Leistung oder wird er nicht bei allen Pflegebedürftigen eigenverantwortlich tätig (s Rn 249e), wird er insoweit gewerblich tätig; je nach Vertrag bzw Rechnungsstellung kommt Trennbarkeit in Betracht (BFH BStBl II 2004, 509; s Rn 236 "Altenpfleger" und s Rn ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zuständigkeit

Rz. 1311 [Autor/Stand] Die Bundesagentur für Arbeit ist (nur noch) für die Ahndung des Leistungsmissbrauchs in Zusammenhang mit einer Beschäftigung zuständig, den sie durch interne Datenabgleiche entdeckt hat oder von denen sie im Rahmen von Antrags- und Leistungsverfahren Kenntnis erlangt hat. Auch für Verstöße gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1b, 1e, 3–7a sowie 8–10 AÜG ist die Bundes... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Sonstige Erscheinungsformen

Rz. 1331 [Autor/Stand] Eine weitere Erscheinungsform systematischer Steuerhinterziehung bildet in diesem Zusammenhang z.B. die Beschäftigung ausländischer IT-Ingenieure durch Zwischenschaltung ausländischer Managementgesellschaften [2]. Zur Lohnsteuerhinterziehung durch Zurverfügungstellung von Arbeitskräften an Drittfirmen vgl. BGH vom 2.12.1997[3]. Zur Lohnsteuerhinterziehu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Zivilrechtliche Gestaltungen und Vereinbarungen

Rz. 125 Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein Auslagerungsunternehmen mit der Wahrnehmung bestimmter Aktivitäten und Prozesse "beauftragt" wird. Eine Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen kann neben dem genannten Auftragsverhältnis auch auf der Grundlage anderer vertraglicher Vereinbarungen erfolgen, z. B. eines Dienst- oder Werkvertrages oder eines Geschäftsbesorgungsve... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatgesinnung und der bei der Tat aufgewendete Wille

Rz. 1031 [Autor/Stand] Zu berücksichtigen sind des Weiteren die Gesinnung des Täters sowie der bei der Tat aufgewendete Wille. Unter Gesinnung i.S.d. § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ist nicht die allgemeine Gesinnung des Täters, sondern die Einzeltatgesinnung zu verstehen.[2] Im Steuerstrafrecht sind besondere Gesinnungen jedoch selten. Lediglich in Ausnahmefällen handelt der Täter ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 625 [Autor/Stand] Bei der Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. Rz. 271 ff.) ist streitig, ob der Täter (nur) die eine Rechtspflicht zum Handeln begründenden tatsächlichen Umstände kennen muss oder auch die steuerliche Erklärungs- oder Handlungspflicht als solche (s. Rz. 665 ff.). Jedenfalls muss er aber zumindest ernsthaft für möglich halten und billigen (z... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Abgrenzung Auslagerung von Fremdbezug – Reichweite des Auslagerungsbegriffs

Die Aufsicht fasst ihre Sichtweise hinsichtlich der Frage zusammen, wann der Anwendungsbereich des § 25b KWG eröffnet ist und wie sich Fremdbezug und Auslagerung voneinander abgrenzen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Gesetzeswortlaut die wesentlichen Kriterien zur Unterscheidung enthalten sind. Eine Auslagerung liegt dann vor, wenn Aktivitäten und Prozesse Bestandteil vo... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verzögerungsrüge und Entschädigungsklage

Rz. 875 [Autor/Stand] Durch das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" vom 24.11.2011[2] wurde ein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich der materiellen und immateriellen Nachteile geschaffen, die ein Betroffener infolge der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens erleidet. Der Gesetzgeber kam damit der Forder... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Strohmanngeschäfte

Rz. 1390 [Autor/Stand] Umsatzsteuerliche Probleme im Hinblick auf den Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG ergeben sich, wenn der Verdacht besteht, dass an einem Leistungsaustausch Strohmänner beteiligt sind[2]. Die Frage nach der Unternehmereigenschaft des Strohmanns wird in der Rspr. nicht allgemein beantwortet. So kann auch ein Strohmann Unternehmer im Sinne des UStG sein[3]. En... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in sei nem Tatentschluss bestärkt.[2] Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausfüh... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen

Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten.[2] Zum einen betrifft das die Beschäftigung von Arbeitne... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i... mehr