Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraummietverhältnis

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§ 31 Miete und Pacht / D. Mieterhöhungen und deren Durchsetzung

Rz. 69 Da bei Wohnraummietverhältnissen – anders als bei sonstigen Mietverhältnissen – die Kündigung eines Mietverhältnisses zum Zwecke der Mieterhöhung gem. § 573 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen ist, bietet das Gesetz verschiedene Möglichkeiten, nach denen der Vermieter eine angemessene Mieterhöhung auch gegen den Willen des Mieters bei Fortbestand des Mietverhältnisses durc...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Kündigungswiderspruch

Rz. 20 Gem. §§ 574–574b BGB kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des V...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Beendigung von Mietverhältnissen

Rz. 13 Als Dauerschuldverhältnisse enden Mietverhältnisse durch Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Hierbei bestehen Besonderheiten insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen. Darüber hinaus kommt eine Beendigung durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen in Betracht.[15] Allerdings kann eine ergänzende Vertragsauslegung ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 102 § 557 BGB räumt die Möglichkeit durch schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag ein, die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu bestimmen. Im Gegensatz zu der Regelung im früheren § 10a MHRG ist die Wirksamkeit nicht mehr an eine bestimmte Mindestlaufzeit des Mietvertrages geko...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Außerordentliche befristete Kündigung

Rz. 23 Darüber hinaus kann jedes Mietverhältnis bei Vorliegen bestimmter gesetzlich genau umschriebener Voraussetzungen vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Gründe für eine solche außerordentliche befristete Kündigung finden sich in den §§ 540 Abs. 1 S. 2, 544 S. 1, 561 Abs. 1, 563 Abs. 4, 563a Abs. 2, 564 S. 2 und 580 BGB, § 57a ZVG,...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Eigenbedarf des Vermieters

Rz. 109 Der Vermieter kann Eigenbedarf für sich, zu seinem Hausstand gehörende Personen oder seine Familienangehörigen an dem Mietobjekt geltend machen. Dieses Recht entspringt der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, wonach insbesondere die Freiheit, einen Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen, geschützt wird. Hierzu gehört auch die Freiheit, sein Leben durch Gebrauch seines Ei...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 48 Die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte umfasst in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind, insbesondere Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 5.000 EUR nicht übersteigt (§ 23 Nr. 1 GVG). Unabhängig v...mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / Leitsatz

Der Verfahrenswert des Antrags eines getrennt lebenden Ehepartners gegen den anderen Ehepartner auf Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietverhältnisses richtet sich grds. nach der Jahresnettomiete. OLG Bremen, Beschl. v. 12.11.2020 – 4 WF 67/20mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / I. Sachverhalt

Die Antragsgegnerin war nach Trennung der Eheleute auf Antrag des Ehemannes vom FamG verpflichtet worden, gegenüber der Vermieterin ihre Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietverhältnisses zu erteilen und/oder an einer solchen Kündigung mitzuwirken. Das FamG hat den Verfahrenswert entsprechend dem Jahreswert der Kaltmiete auf 4.380,00 EUR festgeset...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.9.5.2 Staffelmietvereinbarungen

Staffelmietvereinbarungen sind ohne Einhaltung der Anforderungen und Begrenzungen des § 557a BGB (für Wohnraummietverhältnisse) im Bereich des Gewerberaummietrechts möglich.[1]mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.9.5 Mietänderungen

Das BGB sieht vor, dass die Parteien während des Wohnraummietverhältnisses eine Erhöhung der Miete vereinbaren[1] und künftige Mietänderungen als Staffelmiete gem. § 557a BGB oder als Indexmiete gem. § 557b BGB vereinbaren können.[2] Außerdem kann der Vermieter von Wohnraum Mieterhöhungen nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete,...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Eintrittsrecht

Rz. 81 Das Eintrittsrecht des § 563 BGB geht grundsätzlich dem Sonderkündigungsrecht (§§ 564, 580 BGB) vor. Für den überlebenden Ehegatten, Lebensgefährten, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen ist § 563 BGB nur dann von Bedeutung, wenn er nicht bereits Mitmieter gewesen ist, da er ansonsten das Mietverhältnis nach § 563a BGB fortsetzen kann. Nach § 563 BGB tritt de...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Tod des Mieters

Rz. 80 Grundsätzlich ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter verstirbt (§§ 564, 580 BGB). Die Vorschrift gilt allerdings bei Mietverhältnissen über Wohnraum dann nicht, wenn nach § 563 BGB ein Ehegatte, Lebenspartner oder Familienangehöriger bzw. Haushaltsan...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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ZErb 10/2019, Überschneidun... / d) Fortsetzung des Mietverhältnisses durch den Ehegatten, Lebenspartner, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen, § 563 a BGB

Wenn Verstorbener und privilegierte Person (z. B. Ehegatte) Mitmieter waren, kann die überlebende Person bei einem Wohnraummietverhältnis unabhängig von der Erbenstellung gemäß § 563 a BGB das Mietverhältnis allein fortsetzen. Während die überlebende Person das Mietverhältnis unter Wahrung der gesetzlichen Frist kündigen kann, steht dem Vermieter kein außerordentliches Kündi...mehr

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ZErb 10/2019, Überschneidun... / b) Kündigung bei Tod des Mieters, §§ 580, 564 BGB

Wenn der Mieter verstirbt, sind sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich zu kündigen, §§ 580, 564 BGB. Diese Vorschrift gilt bei Mietverhältnissen über Wohnraum nicht, soweit § 563 BGB bei Eintritt von Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen in das Mietverhäl...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.5 Erbfall und Mietrecht

Forderungen und Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag gehören selbstverständlich ebenfalls zum Bestand des Nachlasses. Geschützt wird der Bestand des Mietverhältnisses zu Gunsten von Ehegatten, Lebenspartnern, Haushaltangehörigen (bspw. Kindern) und gem. § 563a BGB anderen Mitmietern. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den privilegierten Personen die den Lebensmittelpun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2 (Echte) eigennützige Treuhand

Rn 39 In der Insolvenz des Treuhänders hat der Treugeber grundsätzlich ein Aussonderungsrecht.[75] Voraussetzung ist dafür, dass die gesicherte Forderung erfüllt wird oder der Sicherungszweck entfallen ist.[76] Dies gilt aber nur insoweit, als das Treugut getrennt vom Vermögen des Treuhänders verwahrt wurde. Rn 40 Gleiches gilt für Mietkautionen die regelmäßig beim Vermieter ...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / a) Mischmietverhältnis

Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis über Wohnräume und gewerblich zu nutzende Räume, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen (BGH GE 2015, 1021 = MDR 2015, 936 = NJW 2015, 2727 = WuM 2015, 553 = NZM 2015, 657 = ZMR 2015, 847 = MietPrax-...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / d) Nacherben

Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt gem. §§ 573d Abs. 1, 573 Abs. 1 S. 1 BGB ebenfalls ein berechtigtes Interesse des Nach...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 1. Streitwert und Beschwer

Die Beschwer für Klagen auf Mieterhöhung bemisst sich nach ganz herrschender Auffassung gem. § 9 ZPO im auf unbestimmte Zeit geschlossenen Wohnraummietverhältnis nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Mieterhöhungsbetrags (BGH WuM 2016, 510 = MietPrax-AK § 9 ZPO Nr. 11 m. Anm. Börstinghaus). Sind die Parteien auch aus unterschiedlichen Gründen über den Zeitpunkt der ...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 1. Wohnraummietvertrag

Wie die Formulierung in § 556d Abs. 1 BGB zeigt, gelten die neuen Begrenzungsvorschriften ausschließlich für Wohnraummietverhältnisse. Ob Wohnraummietverhältnisse vorliegen, richtet sich in erster Linie nach dem Zweck der Vereinbarung. Die Mieträume müssen somit zum Zwecke des privaten Aufenthalts und zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses des Mieters oder seiner Angehörigen ...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / a) Angemessener Wohnbedarf bei Eigenbedarfskündigung

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesse möglich. Hierzu zählt der Eigenbedarf, der voraussetzt, dass die Wohnung für eine gesetzlich vorgesehene Bedarfsperson als Wohnung "benötigt" wird. Über die Auslegung dieses Begriffs gab es schon immer Streit. Eine enge ältere Auffassung verlangte das Vorliegen einer Mangellage a...mehr

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FF 9/2015 / Erbrecht

a) Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des Mietverhältnisses vo...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 4. Verjährung

Fraglich ist, ob bei einem Schlüsselverlust zu gemieteten Räumlichkeiten die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB oder die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB anzuwenden ist. Hierbei ist zu differenzieren. Die Rückgabepflicht des Schlüssels selbst ist grundsätzlich ein Erfüllungsanspruch, denn es handelt sich hierbei um einen Anspruch auf Rückgabe eines Zu...mehr

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AGS 2/2014, Zulässigkeit de... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist zulässig. a) Die Statthaftigkeit der Beschwerde folgt aus §§ 68 Abs. 1 S. 1 u. 5, 66 GKG. Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet gegen den Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, die Beschwerde statt. Vorliegend erfolgte die angegriffene Wertfestsetzung zwar nicht durc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Fortsetzungsanspruch – § 574 Abs. 1

Rz. 2 Voraussetzung für den Fortsetzungsanspruch nach § 574 Abs. 1 ist eine wirksame Kündigung des Vermieters nach den gesetzlichen Vorschriften, die zu einer Beendigung des Mietverhältnisses führt. Das Wort "vertragsmäßige" (Beendigung des Mietverhältnisses) in § 556a Abs. 1 Satz 1 a. F. ist gestrichen worden, um zu verdeutlichen, dass die Sozialklausel auch bei der außeror...mehr

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Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Leitsatz 1. Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. 2. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG und der (allgemeinen) in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug insoweit nicht entgegen. Normen...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist überwiegend begründet. Entgegen der Auffassung des LG bemisst sich der Gebührenstreitwert für den Klageantrag des Mieters auf Feststellung, dass sich die Nettokaltmiete durch die Modernisierungsmieterhöhungserklärungen des Vermieters nicht erhöht hat, nach § 42 Abs. 5 S. 1 GKG auf den zwölffachen Erhöhungsbetrag und damit auf (12 x 105,92 EUR + 12 x 69,58 E...mehr

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Ordentliche Kündigung wegen Gewerbebedarf

Leitsatz Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch begründete Interesse gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Beendigung des Mietverhältnisses den in § 573 Abs. 2 BGB beispielhaft aufgeführten gesetzlichen Kündigu...mehr

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AGS 8/2012, Streitwerterhöh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat die Beklagten vor dem AG nach Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Eigenbedarfs auf Räumung und Herausgabe des von der Klägerin an die Beklagten für eine monatliche Nettomiete von 700,00 EUR vermieteten Einfamilienhauses in Anspruch genommen. Die Beklagten haben auf Klagabweisung angetragen und Hilfswiderklage erhoben für den Fall, dass der Räumungs...mehr

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Fristlose Kündigung - Zahlungsverzug durch erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen

Leitsatz Kommt der Mieter mit der Zahlung von durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB einseitig erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, scheitert eine (auch) darauf gestützte fristlose Kündigung des Vermieters nicht daran, dass der Vermieter den Mieter nicht vor Ausspruch der Kündigung auf Zahlung der erhöhten Betriebskosten verklagt hat. Fakten: Die Mietparteien ...mehr

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Veräußerung der Mietsache bei Insolvenz des Mieters: Rechtsfolgen einer dem Veräußerer zugegangenen Enthaftungserklärung

Leitsatz Die Erklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders, für Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist nicht mehr mit der Insolvenzmasse aufzukommen, wirkt auch gegenüber dem Erwerber, auf den das Mietverhältnis infolge Veräußerung des Grundstücks übergegangen ist, wenn sie in Unkenntnis des Eigentumsübergangs dem ...mehr

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Betriebskosten: Abrechnungszeitraum einmalig verlängerbar

Leitsatz § 556 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BGB steht einer einmaligen einvernehmlichen Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode zum Zweck der Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung nicht entgegen. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB § 556 Abs. 3 Satz 1; § 556 Abs. 4 Kommentar Zwischen den Parteien eines Wohnraummietverhältnisses wurden die Betriebskosten in d...mehr

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Kündigung bei beabsichtigtem Verkauf eines Einfamilienhauses

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal "erhebliche Nachteile" in § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist aufgrund einer Interessenabwägung zu konkretisieren. Bei einem beabsichtigten Verkauf eines Einfamilienhauses hat der Eigentümer zwar keinen Anspruch auf die höchstmögliche Rendite. Andererseits dürfen die Einbußen des Eigentümers aber keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übers...mehr

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Vermieter darf Abrechnung auch korrigieren, wenn er Guthaben erstattet hat

Leitsatz Selbst wenn der Vermieter ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung ausgezahlt hat, darf er die Abrechnung innerhalb der 1-jährigen Abrechnungsfrist auch zu Lasten des Mieters korrigieren. Sachverhalt Vermieter und Mieter streiten darüber, ob die Auszahlung eines Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung dazu führt, dass der Vermieter die Abrechnung nicht mehr k...mehr

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AGS 12/2009, Beschwerde geg... / 1 Sachverhalt

Die Kläger begehren aus einem Wohnraummietverhältnis von der Beklagten als Rechtsnachfolgerin der früheren Vermieterin einen Nachweis, dass eine geleistete Kaution von 799,66 EUR insolvenzsicher und getrennt von deren übrigen Vermögen angelegt worden ist. Mit Beschluss hat das AG den Streitwert auf einen Wert bis 300,00 EUR festgesetzt und das vereinfachte Verfahren gem. § 49...mehr

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AGS 08/2011, Verfahrensgebü... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen den in der Beschlussformel bezeichneten Beschluss des Arbeitsgerichts ist gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die Beschwerde wurde form- und fristgerecht eingelegt und der Wert des Beschwerdegegenstands übersteigt EUR 200,00. Die Klägerin ist Antragsberechtigte i.S.v. § 33 Abs. 2 S. 2 RVG. 2. Die Beschwerde ist nicht begrü...mehr

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AGS 10/2009, Streitwertfest... / 2 Aus den Gründen

I. Das Rechtsmittel ist gem. § 32 Abs. 2 RVG, §§ 63 Abs. 3 S. 2, 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft. Der Senat hat bereits entschieden (vgl. OLGR 2007, 127 m. w. Nachw.), dass auch gegen Wertfestsetzungen des LG als Berufungsgericht der Weg der Streitwertbeschwerde eröffnet ist. Anders als die bis zum 30.6.2004 vor Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes v. 5.5.2004...mehr

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AGS 11/2011, Gebührenstreit... / 1 Aus den Gründen

Der Streitwert für die Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung ist gem. § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. Die Kläger begehren eine monatliche Mietminderung von 110,00 EUR, so dass der Streitwert 12 x 110,00 EUR = 1.320,00 EUR beträgt. Nach der std. Rspr. des Senates (Beschl. v. 22.1.2007 – 8 U 140/06 – (unv...mehr

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Kündigungsgründe nicht mitgeteilt: Kein Anspruch auf Schadensersatz

Leitsatz Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren Verletzung der Mieter keine Schadensersatzansprüche (hier: Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts) herleiten kann. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB §§ 280 Abs. 1 Satz 1; 573 Abs. 3 Satz 1 Kommentar Der Vermieter hat da...mehr

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Kündigung durch eine GmbH & Co. KG wegen Eigenbedarfs für Gesellschafter der GmbH

Leitsatz Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2 Kommentar Zwischen einer GmbH & Co. KG und einem Mieter besteht ein Mietverhältnis über eine 5-Zimmer-Wohnung. Die Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind Eheleute; diese sind auch Kom...mehr

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Eigenbedarfskündigung - Keine Eigenbedarfskündigung bei Personenhandelsgesellschaft

Leitsatz Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen. Fakten: Die Vermieterin, eine GmbH & Co. KG - deren Kommanditisten und Gesellschafter der Komplementär-GmbH Eheleute sind, der Ehemann ist gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementärin - kündigten dem Mieter einer 5-Zimmer-Wohnung mit der Begründ...mehr

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Kündigung - Kein Schadensersatz bei fehlender Mitteilung der Kündigungsgründe

Leitsatz Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren Verletzung der Mieter keine Schadensersatzansprüche (hier: Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts) herleiten kann. Fakten: Der Vermieter hatte das Mietverhältnis ohne nähere Begründung unter Bezugnahme auf § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB...mehr

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Wohnungsgenossenschaft: Kein Pfändungs- oder Vollstreckungsschutz bei Kündigung der Geschäftsanteile in der Mieterinsolvenz

Leitsatz Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette GenG §...mehr

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ZErb 09/2010, Nachlasspfleg... / Leitsatz

Auf Antrag des Vermieters muss bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 1960 BGB eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten Erben bei der Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses mit dem Erblasser angeordnet werden. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2010 – I-15 W 308/10mehr