Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraummietverhältnis

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumungsfrist / 1.1.3 Mischraum

Mischmietverhältnisse gelten als Wohnraummietverhältnisse, wenn das Schwergewicht des Vertrags im Bereich der Wohnungsmiete liegt. In diesem Fall kann für das gesamte Mietverhältnis eine Räumungsfrist gewährt werden. Liegt das Schwergewicht im Bereich der Geschäftsraummiete, gilt Geschäftsraummietrecht; eine Räumungsfrist kommt dann grundsätzlich nicht in Betracht. Dies ist um...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB Vorbemerkungen zu § 535

Rz. 1 Das Mietrecht des BGB gliedert sich in drei Teile: §§ 535–548a beinhalten allgemeine Regelungen für Mietverhältnisse, beziehen sich also auf die Miete von Gegenständen, Wohn- und anderen Räumen. §§ 549–577a regeln die Wohnraummiete, wobei im zweiten Unterabschnitt (§§ 556 bis 561) Regelungen zur Miete (Ersatz für das Wort "Mietzins") zu finden sind. §§ 578–580a bezieht si...mehr

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Mieterhöhung bei Geschäftsr... / 2 Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen

Das gilt auch für die Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen . Bei Wohnraummietverhältnissen kann die Vorauszahlung auf die Betriebskosten nach einer Abrechnung gemäß § 560 Abs. 4 BGB angepasst werden. Diese Vorschrift findet aber bei Geschäftsraummietverhältnissen keine Anwendung. Hier kann eine Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur dann vorgenommen werde...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilkündigung / 1 Zulässigkeit

Eine Teilkündigung ist grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn Wohn- und Geschäftsräume oder eine Wohnung zusammen mit einer Garage vermietet werden. Wurde die Garage zusammen mit der Wohnung mit einem gemeinsamen Mietvertrag vermietet, so handelt es sich um ein einheitliches Wohnraummietverhältnis. Das hat zur Folge, dass eine Teilkündigung der Garage unzulässig ...mehr

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Verrechnung verjährter Scha... / 4 Die Entscheidung

Die Vorinstanzen hatten im konkreten Fall der Klage der Mieterin auf Rückzahlung der Kaution stattgegeben. Der Vermieter hatte die Aufrechnung mit seinen – streitigen – Schadenersatzansprüchen gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärt. Nach der Entscheidung der Vorinstanzen dient die kurze 6-monatige Verjährungsfrist des § 5...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mischräume / 3 Zuständiges Gericht

Ein Mischmietverhältnis ist in rechtlicher Hinsicht einheitlich zu beurteilen und zwingend entweder als Wohnraummietverhältnis oder als Mietverhältnis über sonstige Räume einzustufen. Dies gilt nicht nur für die materielle Rechtslage, sondern auch für das Prozessrecht, denn die sachliche Zuständigkeit der Gerichte hängt davon ab, ob es sich um einen Rechtsstreit aus einem Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mischräume / 2 Wohn-/Geschäftsraum

Da das Mischmietverhältnis weder gesetzlich definiert noch besonderen gesetzlichen Regelungen unterworfen ist, muss es entweder als Wohnraum- oder als Geschäftsraummietverhältnis behandelt werden. Hinweis Parteiwille Entscheidend ist grundsätzlich der Parteiwille, wie er regelmäßig im Mietvertrag zum Ausdruck kommt.[1] Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die im Mietvertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wartungskosten

Begriff Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Reparaturkosten fallen nicht darunter. Unter den Begriff der Wartung fallen die in regelmäßigen Abständen durchgeführten Arbeiten zur Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit. Dazu zählen Pflege, Reinigung und Einstellung der Anlage, ggf. der Austausch kleinerer Verschleißteile. Als Wartungsarbeiten sind dahe...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 4.4 Kündigungsrecht bei Wohnraummietverhältnis

Außerordentliche Kündigung Ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis kann der Nacherbe außerordentlich kündigen,[1] wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§§ 573d Abs. 1, 573 Abs. 1 BGB). Diesem Kündigungsrecht steht ein im Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / 4.2 Bestehendes Mietverhältnis

Hat der Vermieter bisher eine zentrale Versorgungsanlage selbst betrieben und will er während eines laufenden Mietverhältnisses auf gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser umstellen, so kann er das nach herrschender Meinung nur mit Zustimmung des Mieters tun.[1] Durch den Abschluss des Mietvertrags sind Mieter und Vermieter an die darin getroffenen Vereinbarungen gebu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.1 Kauf der Geräte

Beim Neubau übernimmt der Gebäudeeigentümer die Kosten für die Ausstattung des Gebäudes mit Verbrauchserfassungsgeräten. Der Nutzer zahlt mit der zu entrichtenden Miete auch für deren Nutzung. Die Kosten der Erstausstattung dürfen nicht in der Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden.[1] Bei bestehenden Gebäuden stellt die nachträgliche Ausstattung mit Messgeräten ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 2 Abrechnungsfristen

Über die Heizkostenvorauszahlungen hat der Vermieter jährlich abzurechnen (§ 556 Abs. 3 BGB, Abrechnungszeitraum). Dabei handelt es sich um eine Höchstzeitspanne mit der Folge, dass eine Abrechnung, die über mehr als 12 Monate geht, nicht ordnungsgemäß und somit nicht fällig ist.[1] Kürzere Abrechnungszeiträume sind im Ausnahmefall zulässig, zum Beispiel für die Zeit nach de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Störung des Hausfriedens / 1 Kündigungsrecht aus wichtigem Grund

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.[1] Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Verfallklauseln

Rz. 5 Verfallklauseln, nach denen der Mieter bei vorzeitiger Vertragsbeendigung keinen Ersatz für die Aufwendungen verlangen kann, sind bei Wohnraummietverhältnissen generell unwirksam (§ 555). Denn § 555 betrifft auch Verwirkungs- und Verfallklauseln, die denselben Zweck und dieselbe Wirkung wie Vertragsstrafenversprechen haben (BGH, NJW 1960, 1568). Bei allen anderen Mietv...mehr

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AGS 12/2023, Streitwert ein... / IV. Feststellungsantrag ist für die Zukunft mit dem dreieinhalbfachen Jahreswert anzusetzen

Der Wert eines solchen Feststellungsantrages ist entgegen dem angefochtenen Beschluss hier nicht mit dem Jahresbetrag der Überschreitung, sondern mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Überschreitung zu bemessen. Die angefochtene Wertfestsetzung stützt sich zu Unrecht auf § 41 Abs. 5 GKG. Gem. § 41 Abs. 5 GKG in der aufgrund des KostRÄG 2021 seit dem 1.1.2021 geltenden Fas...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.1.2 Beendigung des Mietverhältnisses

Für die Einrede des nicht erfüllten Vertrags besteht i. d. R. auch kein Raum, wenn das Mietverhältnis aus dem sich die mittels der Einrede aus § 320 BGB durchzusetzenden Ansprüche ergeben, beendet ist. Denn mit der Beendigung des Mietverhältnisses besteht kein Vertragsverhältnis mehr und es entfallen damit die ursprünglichen Ansprüche des Mieters auf Besitzverschaffung und G...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 2.3.1 Leistungsverweigerung durch den Mieter

Die Regelung des § 320 Abs. 1 BGB gewährt dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des gesamten Mietanspruchs und kennt keine Beschränkungen. Dennoch wird diese Frage von der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet. VIII. Zivilsenat des BGH Nach der vom VIII. (Wohnraummietrechts-)Senat des BGH vertretenen Ansicht ist zugunsten des Vermieters mit Blick auf § 320 Abs. 2...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Grundsatz der Universalsukzession

Rz. 182 Der in § 1922 BGB verankerte Grundsatz der Universalsukzession bestimmt, dass der Nachlass des Erblassers in seiner Gesamtheit auf den oder die Erben übergeht. Folge dieses Grundsatzes ist es, dass lediglich eine dingliche Beteiligung an sämtlichen Nachlassgegenständen nach Anteilen bei mehreren Erben möglich ist. Diese Gesamtrechtsnachfolge erlaubt es dem Erblasser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 9. Mietverhältnis

Rz. 126 Beim Tod des Mieters treten nach § 563 BGB der überlebende Ehegatte, Kinder oder andere Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, mit Wirkung ab dem Erbfall in das Mietverhältnis des Erblassers ein, hilfsweise gem. § 564 BGB dessen Erben. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis mit dem Tode des Mieters nicht von sel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verträge: Vertragsbeendigung / 6.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Bedürfnis, Dauerschuldverhältnisse vorzeitig "aus wichtigem Grund" aufzulösen, findet seine gesetzliche Stütze in § 314 BGB. Danach kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ein Dauerschuldverhältnis kündigen. Daneben gelten für einzelne Verträge speziellere Normen (leges speciales), die der Regelung in § 314 BGB vorgehen, wie für W...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Vertragsstrafe

Rz. 2 Es handelt sich um das in §§ 339 ff geregelte Institut, also um das Versprechen des Mieters, dem Vermieter eine Geldsumme für den Fall zu zahlen, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Derartige Versprechen des Mieters sind generell unwirksam. Dem ist nach dem Schutzzweck des § 555 der Fall gleichzustellen, in dem sich ein Dritter fü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sozialwohnung / 9 Kündigung

Für die Kündigung von Mietverhältnissen über preisgebundenen Wohnraum gelten die allgemeinen Vorschriften über die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen. Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, muss er die entsprechende Wohnberechtigung für die Wohnung haben.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietvorauszahlung

Definition: Mietvorauszahlung ist jede Mieterleistung (nicht nur Geldzahlungen), die nach dem Inhalt des Mietvertrags Bezug zum Mietzins hat und mit ihm innerlich verbunden ist, die also letztlich Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung der Mietsache ist und durch die der Mietzins ganz oder teilweise als für eine bestimmte Zeit im Voraus als erbracht gilt. Dabei ist es be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietwucher

Begriff Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein gegen die guten Sitten verstoßendes Rechtsgeschäft nichtig. Hiervon ist auszugehen, wenn zwischen der Leistung und der Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht. Dies ist durch einen Vergleich zwischen dem Mietwert der Räume und dem tatsächlich vereinbarten Mietpreis zu bestimmen. Der Mietwert richtet sich nach der ortsüblich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Rechte... / 3 Welche Rechte hat der Mieter?

Mieter hat Besitzrecht Die Räumungsvollstreckung aufgrund des Zuschlagsbeschlusses soll nicht erfolgen, wenn der Besitzer des Grundstücks ein nicht erloschenes Recht zum Besitz hat (§ 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG). Ein solches Besitzrecht gewährt auch der mit dem bisherigen Eigentümer geschlossene Mietvertrag (§ 57 ZVG).[1] Gibt es ernsthafte Anhaltspunkte für das Bestehen eines Mietv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3 Staffelmiete (§ 557a BGB)

Staffelmietvereinbarungen können seit dem 1.1.1981 getroffen werden. Sie können sowohl bereits bei Abschluss des Wohnraummietvertrags als auch zu einem späteren Zeitpunkt mit einem entsprechend späteren Laufzeitbeginn vereinbart werden. Die Staffelmiete soll gegenüber dem formalen Mieterhöhungsverfahren nach §§ 558 ff. BGB eine erleichterte Form der Mietanpassung vorsehen. F...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisüberhöhung – Begri... / 1 Allgemeines

Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn der Vermieter für die Vermietung von Räumen zum Wohnen ein unangemessen hohes Entgelt fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.[1] Unangemessen hoch sind solche Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte in der Gemeinde um mehr als 20 % übersteigen.[2] Nicht unangemes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schadensersatz bei Pflichtv... / 3 Vorgetäuschter Eigenbedarf des Vermieters

Schadensersatzansprüche können sich ferner aus einer unbegründeten Kündigung oder aus vorgetäuschtem Eigenbedarf ergeben. Der Ausspruch einer derartigen unwirksamen Kündigung seitens des Vermieters verstößt gegen den Mietvertrag und stellt infolgedessen eine Pflichtverletzung dar, die den Vermieter, wenn er schuldhaft gehandelt hat, schadensersatzpflichtig macht.[1] Hinweis Be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Werkwohnungen / 2 Kündigungsrecht des Vermieters

Bei Werkmietwohnungen führt die rechtliche Selbstständigkeit beider Verträge dazu, dass diese unabhängig voneinander kündbar sind. Wurde der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen oder gilt er als auf unbestimmte Zeit verlängert, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Ein solches Recht steht ihm nicht zu, wenn der Mietvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen ist ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 6 Abweichende Vereinbarungen bei Wohnraummietverhältnissen zum Nachteil des Mieters – gleichgültig, ob individualvertraglich oder durch Formularklausel – sind unwirksam (§ 547 Abs. 2). Nachteilig sind der völlige Ausschluss der Erstattungspflicht, deren Hinausschieben, eine geringere Verzinsung oder die ratenweise Erfüllung, ebenso Vereinbarungen, die dem Mieter unabhäng...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mietvorauszahlung

Rz. 1 § 547 gilt für alle Arten von Mietverhältnissen. Die Vorschrift umfasst nicht nur die (selten vorkommende) Vorauszahlung der reinen Miete, sondern alle Leistungen des Mieters, die als Gegenleistung für die Überlassung der Mietsache nach § 535 erbracht werden. Hierzu gehören im Wesentlichen abwohnbare Baukostenzuschüsse (BGH, Urteil v. 12.2.1959, VIII ZR 54/58, BGHZ 29, ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre

Rz. 1 Die Regelung lehnt sich an § 567 a. F. an und bestimmt ein außerordentlich befristetes Kündigungsrecht. Die sprachliche Formulierung entspricht der neuen einheitlichen Terminologie für die verschiedenen Kündigungsarten. Klargestellt ist jetzt auch, dass die Kündigung erst nach Ablauf von dreißig Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der (vertraglich vereinbarten) Überlass...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geschäftsraummiete – Umlage... / 4 Die Entscheidung

Nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg verstößt eine Klausel in einem Formularmietvertrag, wonach die Kosten der "Vor-Ort-Betreuung des Objekts" auf den Gewerberaummieter umgelegt werden, gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dieser Begriff ist nämlich weder in der Betriebskostenverordnung noch durch gefestigte Rechtsprechung oder Handelspraxis definie...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 573b findet auf alle unbefristeten Wohnraummietverhältnisse Anwendung, nicht hingegen auf Mietverhältnisse über Gewerbe- oder andere Flächen, da § 578 nicht auf § 573b verweist. Bei befristeten Wohnraummietverhältnissen ist die ordentliche Kündigung während der Befristung ausgeschlossen.mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trifft für Wohnraummietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, besondere Regelungen im Hinblick auf die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist. Für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist von Wohnraummietverhältnissen auf bestimmte Zeit gilt § 575a, für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses auf unbestimmte Zeit sind in § 573c geregelt. Kündigungsfristen bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume (Geschäftsräume und andere Räume) oder über im Schiffsregister eingetragene Schiffe (bisher § 565 Abs. 1) ergeben sich aus § 580a, zu finden im dritten Abschnitt bei "Mi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Kündigungsfristen

Rz. 8 Kündigungstag ist der dritte Werktag des Monats. Wird die Kündigung spätestens zum dritten Werktag erklärt, so endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats.. Die gestaffelten Kündigungsfristen des § 573c BGB gelten nicht. Wird die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Sinne des § 549 Abs. 1 spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats erklärt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 13. Sonstige Familienstreitsachen

Rz. 112 In sonstigen Familienstreitsachen nach § 266 FamFG gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 113 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Rz. 114 Eine ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV ist möglich. Rz. 115 Auch eine Einigungsg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.3.1 Wohnraummietverhältnis

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses muss nach § 568 Abs. 1 BGB schriftlich erfolgen. Wesen der Schriftform ist die eigenhändige Unterzeichnung und Originalunterschrift der Kündigungserklärung durch den Kündigenden. Der Schriftform ist daher nicht Genüge getan, wenn die Kündigung per Telefax erfolgt oder wenn dem zu kündigenden Mieter eine Kopie des Kündigungsschrei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.4.1 Wohnraummietverhältnisse

Allgemein bezweckt das AGG nach seinem § 1 die Vermeidung von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG sind derartige Benachteiligungen u. a. unzulässig in Bezug auf "den Zugang zu und die Versorgung mit G...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.7 Angabe der Kündigungsgründe

Im Bereich der Geschäftsraummiete müssen die Kündigungsgründe grundsätzlich nicht genannt werden. Im Bereich der Wohnraummiete hingegen müssen sie genannt werden, sonst ist die Kündigung unwirksam. Diese Regelung ergibt sich für die ordentliche Kündigung des Wohnraummietverhältnisses direkt aus dem Gesetz: § 573 Abs. 3 BGB verlangt die Angabe der Gründe für das berechtigte In...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2.2.2.9 Räumungsklage wegen Mietrückständen

Nach Auffassung des LG Wuppertal[1] hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung der Frage, ob gegen den Mietinteressenten innerhalb der letzten 5 Jahre Räumungsklagen wegen Mietrückständen erhoben und entsprechende Titel erfolgreich erstritten werden konnten. Fragen nach Räumungstiteln wegen Mietzinsrückständen sind auch nach Auffassung des Düsseldorfer K...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 1 Ausgangslage

Kein übereitler Mietvertragsabschluss Oberstes Gebot für alle Vermieter ist es zunächst, nicht übereilt Mietverhältnisse zu begründen. In aller Regel werden Gründe für einen übereilten Vertragsschluss auch nicht vorliegen – es sei denn, der Vermieter hat schlicht die ihm zur Verfügung stehende Zeit nicht genutzt und ist nun plötzlich auch in finanzieller Hinsicht auf Mieteinn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.13 Fristen bei ordentlicher Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses nach § 573 BGB oder gemäß § 580a BGB über Grundstücke und sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Gebäude sind bereits sachlogisch Fristen zu beachten, da es sich ja um eine fristgemäße Kündigung handelt. 7.3.13.1 Wohnraum Will der Mieter ordentlich kündigen, liegen die Dinge denkbar einfach: Er hat stets ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.3 Form der Kündigung

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gemäß § 568 Abs. 1 BGB zwingend der Schriftform. Unerheblich ist dabei, ob das Mietverhältnis ordentlich oder außerordentlich gekündigt wird. Für die Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerbe- bzw. Geschäftsraum sieht das Gesetz keine besonderen Formvorschriften vor. 7.3.3.1 Wohnraummietverhältnis Die Kündigung eines Wo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.4.1.1 Kein Diskriminierungsverbot bei Näheverhältnis

Eingeschränkt wird sein Anwendungsbereich jedoch durch die Bestimmung des § 19 Abs. 5 S. 2 AGG, "wenn ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen". Praxis-Beispiel Der in seinem Haus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.6.5 Telefax

Da die Abmahnung grundsätzlich formfrei ist, kann sie auch per Telefax erfolgen. Selbst für Kündigungen gelten im Geschäftsraummietrecht keine Formvorschriften. Das Gewerberaummietverhältnis kann also auch per Telefax gekündigt werden. Da die Anfechtung auch im Bereich der Wohnraummiete grundsätzlich formlos möglich ist, könnte auch sie via Telefax erklärt werden. Achtung Die...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.4.1.2 Eingeschränkter Anwendungsbereich bei wenigen Wohnungen

Selbst wenn nun ein derartiges Näheverhältnis nicht begründet wird, der Vermieter und seine Angehörigen also nicht in einem Haus mit dem potenziellen Mieter zusammenwohnen, findet das AGG gemäß § 19 Abs. 5 Satz 3 i. V. m. § 19 Abs. 2 AGG nur sehr eingeschränkt Anwendung, wenn der Vermieter weniger als 50 Wohnungen vermietet. Insoweit besteht nur ein Diskriminierungsverbot hi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.2.3 Form der Anfechtung

Im Gegensatz zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses bedarf die Anfechtung eines Wohnraummietvertrags keiner Form. Gleichwohl ist bereits zu Beweiszwecken die schriftliche Anfechtungserklärung dringend zu empfehlen. Da bei der Geschäftsraummiete nicht einmal besondere Formvorschriften für eine Kündigung existieren, kann die Anfechtung freilic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 9.1 Wann ist der Anwalt sinnvoll, wann unabdingbar?

Um es vorwegzunehmen: Der Anwalt ist für den Vermieter stets sinnvoll. Bereits vor Abschluss des Mietvertrags kann es sich empfehlen, diesen durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vermieter den Vertrag selbst aufgesetzt hat und nicht über genügende Kenntnisse der Mietvertragsgestaltung verfügt. Im Wohnraummietrecht kann sich der Vermieter der ...mehr