Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraummietverhältnis

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Vermeidung eines schwierige... / 2.4.1 Wohnraummietverhältnisse

Allgemein bezweckt das AGG nach seinem § 1 die Vermeidung von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG sind derartige Benachteiligungen u. a. unzulässig in Bezug auf "den Zugang zu und die Versorgung mit G...mehr

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Wege aus der Krise / 7.3.7 Angabe der Kündigungsgründe

Im Bereich der Geschäftsraummiete müssen die Kündigungsgründe grundsätzlich nicht genannt werden. Im Bereich der Wohnraummiete hingegen müssen sie genannt werden, sonst ist die Kündigung unwirksam. Diese Regelung ergibt sich für die ordentliche Kündigung des Wohnraummietverhältnisses direkt aus dem Gesetz: § 573 Abs. 3 BGB verlangt die Angabe der Gründe für das berechtigte In...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 2.2.2.2.9 Räumungsklage wegen Mietrückständen

Nach Auffassung des LG Wuppertal[1] hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung der Frage, ob gegen den Mietinteressenten innerhalb der letzten 5 Jahre Räumungsklagen wegen Mietrückständen erhoben und entsprechende Titel erfolgreich erstritten werden konnten. Fragen nach Räumungstiteln wegen Mietzinsrückständen sind auch nach Auffassung des Düsseldorfer K...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 1 Ausgangslage

Kein übereitler Mietvertragsabschluss Oberstes Gebot für alle Vermieter ist es zunächst, nicht übereilt Mietverhältnisse zu begründen. In aller Regel werden Gründe für einen übereilten Vertragsschluss auch nicht vorliegen – es sei denn, der Vermieter hat schlicht die ihm zur Verfügung stehende Zeit nicht genutzt und ist nun plötzlich auch in finanzieller Hinsicht auf Mieteinn...mehr

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Wege aus der Krise / 7.3.13 Fristen bei ordentlicher Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses nach § 573 BGB oder gemäß § 580a BGB über Grundstücke und sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Gebäude sind bereits sachlogisch Fristen zu beachten, da es sich ja um eine fristgemäße Kündigung handelt. 7.3.13.1 Wohnraum Will der Mieter ordentlich kündigen, liegen die Dinge denkbar einfach: Er hat stets ei...mehr

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Wege aus der Krise / 7.3.3 Form der Kündigung

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gemäß § 568 Abs. 1 BGB zwingend der Schriftform. Unerheblich ist dabei, ob das Mietverhältnis ordentlich oder außerordentlich gekündigt wird. Für die Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerbe- bzw. Geschäftsraum sieht das Gesetz keine besonderen Formvorschriften vor. 7.3.3.1 Wohnraummietverhältnis Die Kündigung eines Wo...mehr

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Wege aus der Krise / 7.2.3 Form der Anfechtung

Im Gegensatz zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses bedarf die Anfechtung eines Wohnraummietvertrags keiner Form. Gleichwohl ist bereits zu Beweiszwecken die schriftliche Anfechtungserklärung dringend zu empfehlen. Da bei der Geschäftsraummiete nicht einmal besondere Formvorschriften für eine Kündigung existieren, kann die Anfechtung freilic...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 2.4.1.2 Eingeschränkter Anwendungsbereich bei wenigen Wohnungen

Selbst wenn nun ein derartiges Näheverhältnis nicht begründet wird, der Vermieter und seine Angehörigen also nicht in einem Haus mit dem potenziellen Mieter zusammenwohnen, findet das AGG gemäß § 19 Abs. 5 Satz 3 i. V. m. § 19 Abs. 2 AGG nur sehr eingeschränkt Anwendung, wenn der Vermieter weniger als 50 Wohnungen vermietet. Insoweit besteht nur ein Diskriminierungsverbot hi...mehr

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Wege aus der Krise / 7.6.5 Telefax

Da die Abmahnung grundsätzlich formfrei ist, kann sie auch per Telefax erfolgen. Selbst für Kündigungen gelten im Geschäftsraummietrecht keine Formvorschriften. Das Gewerberaummietverhältnis kann also auch per Telefax gekündigt werden. Da die Anfechtung auch im Bereich der Wohnraummiete grundsätzlich formlos möglich ist, könnte auch sie via Telefax erklärt werden. Achtung Die...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 2.4.1.1 Kein Diskriminierungsverbot bei Näheverhältnis

Eingeschränkt wird sein Anwendungsbereich jedoch durch die Bestimmung des § 19 Abs. 5 S. 2 AGG, "wenn ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen". Praxis-Beispiel Der in seinem Haus...mehr

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Wege aus der Krise / 9.1 Wann ist der Anwalt sinnvoll, wann unabdingbar?

Um es vorwegzunehmen: Der Anwalt ist für den Vermieter stets sinnvoll. Bereits vor Abschluss des Mietvertrags kann es sich empfehlen, diesen durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vermieter den Vertrag selbst aufgesetzt hat und nicht über genügende Kenntnisse der Mietvertragsgestaltung verfügt. Im Wohnraummietrecht kann sich der Vermieter der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der besondere Kündigungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum – einschließlich der in § 549 Abs. 2 und 3 aufgeführten Mietverhältnisse und für Wohnungen gem. §§ 576, 576b (Schmidt-Futterer/Streyl, § 572 Rn. 2) – und soll verhindern, dass die zwingenden, zum Schutz des Mieters erlassenen Kündigungsvorschriften umgangen werden. Zwar ist in § 572 Abs. 2 nicht ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Auflösend bedingte Mietverhältnisse

Rz. 5 Auflösend bedingte Mietverhältnisse sind diejenigen, deren Ende von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängt, dessen Eintritt ungewiss ist. Das ist bei einem Werkwohnungsmietvertrag das Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BGH, Urteil v. 11.11.2020, VIII ZR 191/18, WuM 2021, 47: LG Berlin, GE 2004, 890), bei einem Untermietverhältnis die Beendigung des Hauptmietv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 7 Die entsprechende Anwendung des Mietrechts auf derartige Werkdienstwohnungen bedeutet, dass sowohl die Vorschriften über die Beendigung des Mietverhältnisses als auch der soziale Kündigungsschutz gelten. Rz. 8 Ist der Dienst-/Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so endet das Mietverhältnis über den Wohnraum ebenfalls, ohne dass es einer Kündigung beda...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 12 Weitere Voraussetzung für die verkürzten Fristen bei der Ausübung des Kündigungsrechts des Vermieters ist die Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung darf dem Mieter also erst dann zugehen, wenn das Dienstverhältnis beendet ist; eine vorher zugehende Kündigung ist allerdings nicht unwirksam, sondern beendet das Mietverhältnis zum nächstzulässigen Te...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Anspruch des Vermieters auf Sicherheitsleistung

Rz. 5 Durch § 563b Abs. 3 ist erstmals ein Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Sicherheit (nur) gegen denjenigen begründet worden, der in das Mietverhältnis eingetreten oder mit dem es fortgesetzt worden ist, wenn der Vermieter mit dem oder den verstorbene(n) Mieter keine Vereinbarung über die Leistung einer Sicherheit getroffen hat. Da das Gesetz den Vermieter berecht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563a regelt für Wohnraummietverhältnisse ab dem 1.9.2001 den Fall, dass anders als gemäß § 563 neben dem verstorbenen Mieter noch weitere Personen Mieter der Wohnung waren. Da sie bisher bereits Mietvertragsparteien waren, lässt der Tod eines Mieters das Fortbestehen des Mietverhältnisses mit dem anderen Mieter unberührt. Nach den allgemeinen erbrechtlichen Grundsätz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wirkung

Rz. 6 Bestand die Ehe, das Familienband, die auf Dauer angelegte Haushaltsführung oder die Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt des Todes mit dem Mieter und hatten alle zusammen in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt, so wird beim Tode des Mieters das Mietverhältnis allein mit dem überlebenden Ehegatten, Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner fortgesetzt. Der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557 gilt nur für die ab 1.9.2001 abgeschlossenen Wohnraummietverhältnisse mit Ausnahme derjenigen gem. § 549 Abs. 2 und Abs. 3. Für die am 1.9.2001 schon bestehenden Wohnraummietverhältnisse gelten Übergangsvorschriften für die vor dem 1.9.2001 zugegangenen Mieterhöhungen (vgl. Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB). Gem. § 578 Abs. 3 ist § 557 auch auf Verträge über die An...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsbereich

Rz. 4 Die Fälligkeitsregelung gilt für die Miete von Wohnraum und sonstigen Räumen (§ 579 Abs. 2). Die Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte. Ist für die gesamte Mietzeit eine Festmiete (Einmalmiete) vereinbart, so ist diese am Anfang der gesamten Mietzeit fällig (Schmidt-Futterer/Lehmann-Rich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Rz. 17 § 556b Abs. 2 beschränkt – unabhängig von § 536 Abs. 4 und den vorrangig zu prüfenden §§ 307, 309 Nr. 3 – für ab dem 1.9.2001 abgeschlossene Wohnraummietverträge die Möglichkeit, das Aufrechnungsrecht des Mieters vertraglich einzuschränken. Für die Zeit vor dem 1.9.2001 gilt weiterhin § 552a a. F. Der Mieter kann nunmehr entgegen einer vertraglichen Vereinbarung nicht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Gewährleistungsansprüche

Rz. 7 Die Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben von seiner Pflicht zu Duldung der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen unberührt. Der Mieter kann also vom Vermieter sowohl die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes – unter Berücksichtigung der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme – verlangen als auch mindern. Die Mietvertragsparteien können aber gem....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Abwendungsbefugnis

Rz. 1 Die Ausübung des Wegnahmerechts des Mieters, das auch Veränderungen in der baulichen Substanz erfasst (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4.8.2011, I- 24 U 48/11, GE 2011, 129), kann der Vermieter durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, allerdings nur bei der Raummiete, worunter sowohl die Wohnraummiete als auch die gewerbliche Raummiete fallen. Sind Grundst...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ersatzvermietung

Rz. 17 Der Vermieter ist im Falle der Gebrauchsverhinderung des Mieters grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mietsache weiterzuvermieten (BGH, Urteil v. 18.4.2007, VIII ZR 182/06, GE 2007, 841). Er handelt auch nicht treuwidrig, wenn er die Weitervermietung an einen vom Mieter gestellten Ersatzmieter ablehnt. Auch der Vermieter von Gewerberaum ist ohne eine vertragliche Ver...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 48 Die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte umfasst in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind, insbesondere Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 5.000 EUR nicht übersteigt (§ 23 Nr. 1 GVG). Unabhängig v...mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / Leitsatz

Der Verfahrenswert des Antrags eines getrennt lebenden Ehepartners gegen den anderen Ehepartner auf Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietverhältnisses richtet sich grds. nach der Jahresnettomiete. OLG Bremen, Beschl. v. 12.11.2020 – 4 WF 67/20mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / I. Sachverhalt

Die Antragsgegnerin war nach Trennung der Eheleute auf Antrag des Ehemannes vom FamG verpflichtet worden, gegenüber der Vermieterin ihre Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietverhältnisses zu erteilen und/oder an einer solchen Kündigung mitzuwirken. Das FamG hat den Verfahrenswert entsprechend dem Jahreswert der Kaltmiete auf 4.380,00 EUR festgeset...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.9.5.2 Staffelmietvereinbarungen

Staffelmietvereinbarungen sind ohne Einhaltung der Anforderungen und Begrenzungen des § 557a BGB (für Wohnraummietverhältnisse) im Bereich des Gewerberaummietrechts möglich.[1]mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.9.5 Mietänderungen

Das BGB sieht vor, dass die Parteien während des Wohnraummietverhältnisses eine Erhöhung der Miete vereinbaren[1] und künftige Mietänderungen als Staffelmiete gem. § 557a BGB oder als Indexmiete gem. § 557b BGB vereinbaren können.[2] Außerdem kann der Vermieter von Wohnraum Mieterhöhungen nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete,...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Eintrittsrecht

Rz. 81 Das Eintrittsrecht des § 563 BGB geht grundsätzlich dem Sonderkündigungsrecht (§§ 564, 580 BGB) vor. Für den überlebenden Ehegatten, Lebensgefährten, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen ist § 563 BGB nur dann von Bedeutung, wenn er nicht bereits Mitmieter gewesen ist, da er ansonsten das Mietverhältnis nach § 563a BGB fortsetzen kann. Nach § 563 BGB tritt de...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Tod des Mieters

Rz. 80 Grundsätzlich ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter verstirbt (§§ 564, 580 BGB). Die Vorschrift gilt allerdings bei Mietverhältnissen über Wohnraum dann nicht, wenn nach § 563 BGB ein Ehegatte, Lebenspartner oder Familienangehöriger bzw. Haushaltsan...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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ZErb 10/2019, Überschneidun... / d) Fortsetzung des Mietverhältnisses durch den Ehegatten, Lebenspartner, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen, § 563 a BGB

Wenn Verstorbener und privilegierte Person (z. B. Ehegatte) Mitmieter waren, kann die überlebende Person bei einem Wohnraummietverhältnis unabhängig von der Erbenstellung gemäß § 563 a BGB das Mietverhältnis allein fortsetzen. Während die überlebende Person das Mietverhältnis unter Wahrung der gesetzlichen Frist kündigen kann, steht dem Vermieter kein außerordentliches Kündi...mehr

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ZErb 10/2019, Überschneidun... / b) Kündigung bei Tod des Mieters, §§ 580, 564 BGB

Wenn der Mieter verstirbt, sind sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich zu kündigen, §§ 580, 564 BGB. Diese Vorschrift gilt bei Mietverhältnissen über Wohnraum nicht, soweit § 563 BGB bei Eintritt von Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen in das Mietverhäl...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.5 Erbfall und Mietrecht

Forderungen und Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag gehören selbstverständlich ebenfalls zum Bestand des Nachlasses. Geschützt wird der Bestand des Mietverhältnisses zu Gunsten von Ehegatten, Lebenspartnern, Haushaltangehörigen (bspw. Kindern) und gem. § 563a BGB anderen Mitmietern. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den privilegierten Personen die den Lebensmittelpun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2 (Echte) eigennützige Treuhand

Rn 39 In der Insolvenz des Treuhänders hat der Treugeber grundsätzlich ein Aussonderungsrecht.[75] Voraussetzung ist dafür, dass die gesicherte Forderung erfüllt wird oder der Sicherungszweck entfallen ist.[76] Dies gilt aber nur insoweit, als das Treugut getrennt vom Vermögen des Treuhänders verwahrt wurde. Rn 40 Gleiches gilt für Mietkautionen die regelmäßig beim Vermieter ...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / a) Mischmietverhältnis

Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis über Wohnräume und gewerblich zu nutzende Räume, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen (BGH GE 2015, 1021 = MDR 2015, 936 = NJW 2015, 2727 = WuM 2015, 553 = NZM 2015, 657 = ZMR 2015, 847 = MietPrax-...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / d) Nacherben

Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt gem. §§ 573d Abs. 1, 573 Abs. 1 S. 1 BGB ebenfalls ein berechtigtes Interesse des Nach...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 1. Streitwert und Beschwer

Die Beschwer für Klagen auf Mieterhöhung bemisst sich nach ganz herrschender Auffassung gem. § 9 ZPO im auf unbestimmte Zeit geschlossenen Wohnraummietverhältnis nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Mieterhöhungsbetrags (BGH WuM 2016, 510 = MietPrax-AK § 9 ZPO Nr. 11 m. Anm. Börstinghaus). Sind die Parteien auch aus unterschiedlichen Gründen über den Zeitpunkt der ...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 1. Wohnraummietvertrag

Wie die Formulierung in § 556d Abs. 1 BGB zeigt, gelten die neuen Begrenzungsvorschriften ausschließlich für Wohnraummietverhältnisse. Ob Wohnraummietverhältnisse vorliegen, richtet sich in erster Linie nach dem Zweck der Vereinbarung. Die Mieträume müssen somit zum Zwecke des privaten Aufenthalts und zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses des Mieters oder seiner Angehörigen ...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / a) Angemessener Wohnbedarf bei Eigenbedarfskündigung

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesse möglich. Hierzu zählt der Eigenbedarf, der voraussetzt, dass die Wohnung für eine gesetzlich vorgesehene Bedarfsperson als Wohnung "benötigt" wird. Über die Auslegung dieses Begriffs gab es schon immer Streit. Eine enge ältere Auffassung verlangte das Vorliegen einer Mangellage a...mehr

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FF 9/2015 / Erbrecht

a) Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des Mietverhältnisses vo...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 4. Verjährung

Fraglich ist, ob bei einem Schlüsselverlust zu gemieteten Räumlichkeiten die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB oder die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB anzuwenden ist. Hierbei ist zu differenzieren. Die Rückgabepflicht des Schlüssels selbst ist grundsätzlich ein Erfüllungsanspruch, denn es handelt sich hierbei um einen Anspruch auf Rückgabe eines Zu...mehr

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AGS 2/2014, Zulässigkeit de... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist zulässig. a) Die Statthaftigkeit der Beschwerde folgt aus §§ 68 Abs. 1 S. 1 u. 5, 66 GKG. Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet gegen den Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, die Beschwerde statt. Vorliegend erfolgte die angegriffene Wertfestsetzung zwar nicht durc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Fortsetzungsanspruch – § 574 Abs. 1

Rz. 2 Voraussetzung für den Fortsetzungsanspruch nach § 574 Abs. 1 ist eine wirksame Kündigung des Vermieters nach den gesetzlichen Vorschriften, die zu einer Beendigung des Mietverhältnisses führt. Das Wort "vertragsmäßige" (Beendigung des Mietverhältnisses) in § 556a Abs. 1 Satz 1 a. F. ist gestrichen worden, um zu verdeutlichen, dass die Sozialklausel auch bei der außeror...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Leitsatz 1. Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. 2. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG und der (allgemeinen) in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug insoweit nicht entgegen. Normen...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist überwiegend begründet. Entgegen der Auffassung des LG bemisst sich der Gebührenstreitwert für den Klageantrag des Mieters auf Feststellung, dass sich die Nettokaltmiete durch die Modernisierungsmieterhöhungserklärungen des Vermieters nicht erhöht hat, nach § 42 Abs. 5 S. 1 GKG auf den zwölffachen Erhöhungsbetrag und damit auf (12 x 105,92 EUR + 12 x 69,58 E...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordentliche Kündigung wegen Gewerbebedarf

Leitsatz Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch begründete Interesse gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Beendigung des Mietverhältnisses den in § 573 Abs. 2 BGB beispielhaft aufgeführten gesetzlichen Kündigu...mehr

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AGS 8/2012, Streitwerterhöh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat die Beklagten vor dem AG nach Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Eigenbedarfs auf Räumung und Herausgabe des von der Klägerin an die Beklagten für eine monatliche Nettomiete von 700,00 EUR vermieteten Einfamilienhauses in Anspruch genommen. Die Beklagten haben auf Klagabweisung angetragen und Hilfswiderklage erhoben für den Fall, dass der Räumungs...mehr